Katrin Gensecke (SPD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Uns liegt ein Antrag der Fraktion der AfD vor, in dem es erneut um ein kostenfreies Mittagessen in Kita-Einrichtungen und Schulen geht. Ein ähnlicher Antrag wurde bereits im Jahr 2017 eingebracht. Es scheint aber, dass Sie in den vergangenen Jahren ein wenig dazugelernt haben.

(Zuruf: Oh!)

- Ja, man muss es genau lesen. - Denn in diesem Antrag geht es diesmal wirklich um alle Kinder in unserem Land und nicht nur um deutsche Kinder und deutsche Familien. Wir müssen aber feststellen: Lösungsvorschläge können wir in diesem Antrag nicht lesen.

(Unruhe)

Abgesehen davon, dass der nächste Landeshaushalt   das ist angesprochen worden   für das Jahr 2022 ein einfacher Haushalt ist, treffen Sie keine Aussagen zu der Finanzierung Ihres Vorhabens.

(Zurufe)

Würde man Ihrem Ansatz folgen, müsste das Land bei rund 150 000 Kita-Kindern und rund 73 400 Grundschülerinnen und Grundschülern mit Stand von März 2021, die knapp 200 Tage in den Einrichtungen des Landes verbringen, und der von Ihnen angenommen Pauschale von 5 € ungefähr 239 Millionen € zusätzlich bereitstellen. Ich kann Herrn Finanzminister Richter bis hierher laut atmen hören.

Es gibt in ihrem Antrag keine Aussage über mögliche Investitionen der Kommunen, um ein Mittagessen in den Einrichtungen überhaupt erst bereitstellen zu können. Wir wissen, dass nicht alle Kitas oder auch Schulen dafür tatsächlich die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen haben. Es würde zudem auch an Dingen für die Erstausstattung fehlen und vom Personal, das zusätzlich bereitgestellt werden müsste, möchte ich erst gar nicht anfangen. Das alles läge in kommunaler Verantwortung.

Warum sollen nur Kita-Kinder und Grundschüler ein kostenfreies Mittagessen erhalten? Warum halten Sie diese Einschränkung bis Klasse 4 für sinnvoll, und wie soll das nach Ihrem Dafürhalten in Gemeinschaftsschulen aussehen, wo alle Kinder gemeinsam lernen? Sollen dann Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse den Kindern beim Essen zuschauen?

Familien oder Alleinerziehende, die ein knappes Familienbudget haben und bspw. Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen oder sich im sogenannten SGB-II-Bezug befinden, erhalten bereits heute aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes ein kostenfreies Mittagessen in den Einrichtungen. Die Zahlung ist seit 2019 entfallen.

Die Qualität des Essens hat sich in den vergangenen Jahren schon ein Stück weit verbessert. Das ist zum einen auch der Arbeit der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung, zum anderen aber auch dem gesteigerten Bewusstsein der Eltern zu verdanken. Denn Eltern engagieren sich sehr häufig in den Elternkuratorien und -gremien der Kitas und Schulen. Das tun sie gerade dann, wenn es um die Auswahl des Essens für ihre Kleinen und Kleinsten geht. Das ist ihnen sehr, sehr wichtig. Ich glaube, es ist nicht einfach, einen Konsens zu finden, was gesund und was ist nicht gesund ist. Dass bei den Anbietern, bei denen Bio draufsteht, auch Bio drin ist, ist so auch nicht immer gegeben. Die Richtlinien für Caterer wurden überarbeitet. Trotz dieser Erfolge muss natürlich weiter an der Qualität des Essens gearbeitet werden, und es muss vor allen Dingen gelingen, noch mehr Kinder für ein Mittagessen in den Einrichtungen zu gewinnen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! So sehr man ein solches Vorhaben begrüßt, muss es doch gut durchdacht und vor allen Dingen voll finanziert sein. Das wird ohne einen weiteren Ausbau der Ganztagesschulen und ohne eine finanzielle Hilfe des Bundes nicht gehen.

Zu einem gesunden Aufwachsen gehören auch nicht nur eine gesunde und ausgewogene Ernährung, sondern auch eine ausreichende und tägliche Bewegung, kulturelle und soziale Teilhabe sowie Schutz vor Missbrauch und Gewalterfahrung. Es sind viele umfassende Konzepte notwendig. Deswegen bitte ich um Zustimmung zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)