Tagesordnungspunkt 7

Beratung

Mehr Entscheidungen vor Ort. Festlegung der Parkgebühren in die Hände der Kommunen legen.

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/295

Alternativantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/379


Einbringerin ist Frau Lüddemann.


Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Subsidiarität - ein nicht alltägliches Wort, das sich auch nicht selbst erklärt, jedoch in Deutschland hohe Wertschätzung genießt. Es bedeutet, eine Entscheidung soll auf der kleinstmöglichen oder - wenn man so will - auf der niedrigstmöglichen Handlungsebene getroffen werden. Oder wie Wikipedia sagt: Die Ebene der Regulierungskompetenz sollte immer so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig angesiedelt sein.

Hinsichtlich des in Rede stehenden Regelungsgegenstandes der Parkgebühren sollte sich jeder im Raum fragen: Warum sollen nicht die Kommunen selbst vor Ort entscheiden, ob, wo und in welcher Höhe Parkgebühren erhoben werden sollen?

(Beifall)

Das sollte nicht nur möglich sein; nein, ich halte das sogar für zwingend geboten. Die Parkraumbewirtschaftung ist ureigenste Regelungskompetenz der Kommunen. Damit werden wichtige Entscheidungen für die Nutzung des öffentlichen Raumes getroffen. Um hierbei eine sinnvolle Steuerungswirkung entfalten zu können, müssen die Kommunen vollumfänglich eigenverantwortlich tätig sein können.

Es kann schlicht und ergreifend nicht angehen, dass den Kommunen in dieser Frage seit nunmehr 30 Jahren durch die Verordnung über Parkgebühren des Landes die Hände gebunden sind. Mit dieser Verordnung legt das Land seit 1992 unverändert einen Höchstsatz für Parkgebühren pauschal fest. Diese strikte Regelung unterbindet jegliche kommunale Planung und Lenkung von Verkehrsströmen und des ruhenden Verkehrs. Der Wert der öffentlichen Räume wird dadurch diskreditiert.

Diese Regelung beschneidet den Möglichkeitsraum für kommunale Mobilitätskonzepte, vor allem beschneidet sie das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung in nicht hinnehmbarer Weise.

Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung ist besser heute als morgen zu beenden. Wir wollen mehr Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort. Das wollen auch die Kommunen.

(Zustimmung)

Konkrete Anfragen an das Verkehrsministerium, bspw. aus Magdeburg - das ging mehrfach durch die Presse  , wurden dort - bisher zumindest - immer brüsk abgewiesen. Länger dem Hohen Haus angehörende Kolleginnen und Kollegen werden sich sicherlich an die legendär-heftige Absage durch den damaligen Minister Webel in der letzten Legislaturperiode auf eine Anfrage dazu erinnern, wie denn die Parkgebühren sich künftig im Land gestalten sollten. Halle, Dessau, Quedlinburg, viele Orte in diesem Land, ob sie großstädtisch sind oder ob sie enge, kleine Gassen oder viele Touristenströme haben, wünschen sich hier eigene Entscheidungskompetenz.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Vielen von Ihnen sind auch Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Wollen Sie nicht in Zukunft lieber selbst vor Ort entscheiden, wie das mit den Parkgebühren gehandhabt werden soll?

Wir wollen mit unserem Antrag nicht mehr und nicht weniger als eine Freiheit, die im Bundesgebiet die absolute Regel ist.

(Beifall)

Nur drei weitere Länder machen Gebrauch davon, den Kommunen Höchstsätze für Parkgebühren vorzuschreiben. Immerhin gewähren sie einen größeren Spielraum. Eines der anderen beiden Länder ist bspw. Berlin.

(Zuruf)

Dort sind die Parkgebühren bei 3 € pro Stunde gedeckelt. Das ist immerhin mehr als in Sachsen-Anhalt. Das will ich einmal festhalten.

(Zuruf)

Die gängigen Parkgebühren liegen in Leipzig und in Dresden bei 3 € pro Stunde sowie in Rostock bei 2,50 € pro Stunde. In Halle, Magdeburg, Quedlinburg und Zerbst liegen sie bei 1 € pro Stunde.

(Zustimmung)

Das ist nicht hinnehmbar und das ist im Vergleich zu kommerziell betriebenen Parkhäusern auch nicht marktfähig.

Selbst der ehemalige - so kann man jetzt schon fast sagen - Bundesverkehrsminister von der CSU Scheuer hat im vorigen Jahr mit Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften die Deckelung der Gebühren für Bewohnerparkausweise abgeschafft. Die Entscheidungskompetenz wurde in diesem Fall endlich in der Hierarchie nach unten übertragen. An dieser Stelle obliegt es nun den Ländern, neue Preise für Bewohnerparkausweise zu normieren oder   auch das ist möglich   die Verantwortung dafür auf die Kommunen zu übertragen. Eine solche Übertragung der Zuständigkeit via Landesverordnung steht bei uns aus. Ich denke, wir sollten das gleich mit regeln, um den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum zu ermöglichen - ganz abgesehen davon, dass eine   j ä h r l i c h e   Gebühr für einen Bewohnerparkausweis von maximal 30 € heutzutage noch einmal überdacht werden sollte.

Wenn es nach dem Willen der Koalitionspartner geht - so entnehme ich zumindest dem Koalitionsvertrag  , dann werden weder die Parkgebührenordnung noch die Bewohnerparkausweise angefasst. Jedenfalls finde ich dazu im Bereich Mobilitätspolitik nichts. Im Land Bürokratieabbau zu betreiben, halte ich für eine sinnvollere Zielstellung, als über einen Hans-Dietrich-Genscher-Flughafen zu spekulieren.

(Beifall)

Es gibt zunehmend eine Diskussion um den Wert des öffentlichen Raumes. Das Kompetenzzentrum Stadtumbau wird im nächsten Jahr seinen Award für die Nutzung der Innenstädte ausschreiben. Wir führen an vielen Stellen solche Debatten. Ich glaube, die Fragen sind berechtigt: Wie viele Flächen will eine Stadt für Autos reservieren? Wo sollen Straßen- und Innenstadträume vielleicht autoarm gestaltet und für andere Nutzungen geöffnet werden? Wohin lenke ich gezielt Autoströme? Wie kann ich die Parkraumbewirtschaftung als Stellschraube für die Mobilitätswende nutzen?

Uns allen sollte klar sein, dass die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs und die notwendige Einrichtung von Mobilitätsschnittstellen natürlich Geld kosten. Es kommt hinzu, dass der öffentliche Raum vor allem in Innenstädten, in engen Dorfzentren oder in Touristenhochburgen, wie in Quedlinburg, schlicht und ergreifend mehr wert als 1 € pro Stunde ist.

Wer exklusiv parken will, etwa direkt am Markt oder hier am Domplatz, der muss etwas tiefer in die Tasche greifen. Kommunen haben schon gute Konzepte in der Tasche, um Autoströme über gestaffelte Parkgebühren zu lenken. Es versteht sich von selbst, dass hiervon Anlieferungszonen, Halteparkplätze vor Arztpraxen etc. davon ausgenommen sein sollten.

Ich will einmal ein Gedankenexperiment am Beispiel der Stadt Halle machen. Die Stadt Halle nimmt aktuell Mittel in Höhe von 2,6 Millionen € durch Parkraumbewirtschaftung ein. Wenn sich die Parkgebühren in Halle auf maximal 2 € pro Stunde verdoppeln würden   das hört sich sehr viel an  , dann würde die Stadt Halle auf einen Schlag Mehreinnahmen in Höhe von 2,5 Millionen € generieren können. Halle-Leipzig ist ein Wirtschaftsraum. In Leipzig wäre, glaube ich, ein Parkgebühr von 3 € pro Stunde vertretbar.

(Unruhe)

Die Mehreinnahmen könnten in den Umweltverbund investiert werden. Sie könnten in die Straßenerhaltung investiert werden. Sie könnten in Park-and-Ride-Plätze, wo Pendler und Touristen auf innerstädtische Mobilitätsmittel umsteigen, investiert werden.

(Zustimmung)

Ich glaube, die Gestaltungsmöglichkeiten für die Innenstädte, die sich daraus ergeben, würden ein Mehr an Lebensqualität bieten.

(Zustimmung)

Aus der allgemeinen Preisentwicklung ergibt sich eine Notwendigkeit für eine Öffnung der Parkgebühren auch abseits aller direkten mobilitätspolitischen Argumente.

Der Verbraucherpreisindex in Deutschland hat sich von 1992 bis 2020 um 47 % erhöht.

Seit den frühen 90er-Jahren schlug eine jährliche Inflation von durchschnittlich ca. 1,4 % zu Buche. Das heißt in Kaufkraft ausgedrückt: Man braucht für denselben Geldwert von 1 € im Jahr 1992 heute 1,47 €.

Demzufolge sind die Preise in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen. Mit einer Ausnahme. Ich habe es eben gesagt; es wird nicht schwer zu erraten sein: Es ist nicht der Preis, der ein Grundbedürfnis befriedigt; es ist nicht der Preis für Brot, Wohnraum oder Babynahrung. Nein, es ist die Gebühr für Parkplätze.

Schauen wir uns hinsichtlich der Preisentwicklung den Bereich des ÖPNV an. Es ist festzustellen, dass die Preise dort - so könnte man es sagen - schneller in den Himmel wachsen, als die allgemeine Preisentwicklung es vorgibt. Allein in den Jahren von 2000 bis 2018 sind die Preise im Öffentlichen Personennahverkehr bundesweit im Schnitt um fast 79 % gestiegen.

Um bei dem Beispiel von Halle zu bleiben, um es ganz praktisch zu veranschaulichen: In Halle hat im Jahr 1992, umgerechnet in Eurocent, ein Einzelfahrschein 87 Cent gekostet. Heute kostet er 2,50 €. Das ist im Vergleich zu den Parkplatzgebühren ein erheblicher Unterschied. Zwischen den Verkehrsträgern Fairness und Ausgewogenheit herzustellen, ist, glaube ich, eine Frage der Gerechtigkeit.

(Beifall)

Ich will es für die weitere Debatte ganz formal sagen: Das Land hat unverzüglich die Deckelung der Parkgebühren über die Anwendung der Kannbestimmung gemäß § 6a Abs. 6 Satz 3 der Straßenverkehrsordnung aufzuheben.

Es geht um die Zuteilung begrenzter Ressourcen. Viel zu lange schon genießt der motorisierte Individualverkehr eine heutzutage nicht mehr zu rechtfertigende Privilegierung. Es geht darum, den öffentlichen Raum so zu bewerten, wie er bewertet werden sollte. Es geht darum, Einnahmen für den ÖPNV und die Straßeninfrastruktur zu generieren.

Abschließend noch zum eigentlichen Antragstext; denn DIE LINKE hat ja quasi einen Gegenentwurf vorgelegt. Wir haben unseren Antrag bewusst sehr knapp, sehr zielgerichtet, sehr fokussiert formuliert. Zur Mobilitätswende - das ist der Regelungsgegenstand, den DIE LINKE in den Blick nimmt   hätte ich sehr, sehr viel zu sagen. Aber das würde, glaube ich, einen Antrag nicht rechtfertigen.

Wir wollen tatsächlich genau das, was wir beantragen. Wir wollen den Kommunen im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung die Zuständigkeit für die Parkraumbewirtschaftung geben. Wir wollen den Instrumentenkasten erweitern - genau und ausschließlich auf dieser Ebene bewegen wir uns an dieser Stelle. Der Einsatz dieses Instruments obliegt dann ausschließlich den demokratischen Entscheidungsträgern vor Ort. Denn - das ist vielleicht nicht allen bekannt   die Verwaltung kann auch dann nicht einfach, um den Haushalt zu sanieren, die Parkgebühren anheben; vielmehr hätten die Kommunalvertretungen dabei immer ein Mitspracherecht.

Es gilt, die Parkgebührenordnung in Hinblick auf den festgeschriebenen Höchstsatz außer Kraft zu setzen. Übertragen wir die Hoheit über Ihren, über unseren öffentlichen Raum, samt Parkplätzen, den Kommunen. Daher bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag. - Vielen Dank.

(Zustimmung)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Lüddemann. Es gibt zwei Fragen: eine vom Abg. Herrn Loth und eine vom Abg. Herrn Gallert. Wollen Sie diese beantworten?


Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Ich kann es versuchen.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Sie versuchen es. - Herr Loth.


Hannes Loth (AfD):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich stand am Mikrofon, d. h., ich habe eine Intervention angezeigt. Ich habe mich nur wieder hingesetzt. Das ist der Unterschied, ansonsten hätte ich mich gemeldet. Frau Lüddemann muss meine Intervention nicht beantworten oder darauf reagieren.

Meine Intervention bezieht sich darauf, dass Frau Lüddemann in ihrer ganzen Rede an einer Stelle ehrlich war. Gemeint ist die Stelle, an der sie sagte, warum sie das eigentlich möchte, jedoch nicht wie es im Antrag der GRÜNEN, sondern wie es im Antrag der LINKEN steht.

Das war doch Ihr eigentliches Ziel: Sie wollen den Menschen vorschreiben, wie sie wo ihre Mobilität ausleben und nutzen sollen. Frau Lüddemann, Sie vergessen dabei aber, dass auch die Krankenschwester, die von Halle nach Dölau tingelt   mit dem Auto, weil die Bahn immer mal nicht fährt   den Einwohnerparkausweis bezahlen muss und dass dieser in Freiburg 30 € gekostet hat und jetzt 360 € kostet.

(Unruhe)

Sie wollen hier eine Mehrbelastung der Bürger und dagegen sprechen wir uns strikt aus.

(Zurufe: Sie hat in Dölau einen Mitarbeiterparkplatz! - Aber nicht in Halle in der Innenstadt!)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Das war eine Zwischenbemerkung und kein Aufruf zur Debatte. - Sie können gern antworten, Frau Lüddemann.


Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Ich möchte nicht antworten. Ich möchte nur auf den Teil meiner Rede verweisen, in dem ich gesagt habe, es geht darum, dass die Kommunen nach den Bedürfnissen und nach den Voraussetzungen vor Ort entscheiden sollten. Im Ergebnis wird es vermutlich so sein, dass ein Anwohnerparkplatz in Halle-Neustadt einen anderen Preis hat als ein Parkplatz im Zentrum von Magdeburg oder im Zentrum von Dessau. Genau das ist ja das Ziel: Es geht darum, differenziert auf die Bedürfnisse und auf die Gegebenheiten vor Ort reagieren zu können.

(Zustimmung)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Gallert, bitte.


Wulf Gallert (DIE LINKE):

Ich frage nach der Intention Ihres Antrages, Frau Lüddemann. Sie haben in Ihrer Rede und auch in der Antragsbegründung eine Konnexion zwischen ÖPNV-Preisen und Parkgebühren hergestellt. Ich finde, das ist legitim. Aber in Ihrem Antragstext finden wir das nicht wieder. Darin gibt es keine einzige Aussage zur Alternative eines kostengünstigeren ÖPNV. Wenn Sie wirklich eine Lenkungswirkung realisieren wollen, Frau Lüddemann, kann man teurere Parkplätze im innerstädtischen Bereich den Leuten doch nur dann vermitteln, wenn man ihnen gleichzeitig eine konsequent preisstabile oder billigere ÖPNV-Variante aufzeigt. Andernfalls sperrt man die Leute, die arm sind, einfach aus; das sage ich einmal so.

(Beifall)

Genau das ist der Unterschied zwischen unserem Alternativantrag und Ihrem Antrag. Wir verknüpfen die Erhöhung der Parkgebühren - einen Anwohnerausweis erwähnen wir überhaupt nicht - mit einem solchen ÖPNV-Angebot. Warum machen Sie das nicht? In Ihrer Rede und in Ihrer Antragsbegründung haben Sie darauf abgestellt, aber in Ihrem Antragstext lassen Sie diese Verbindung außen vor.


Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Danke für die Frage. Ich habe nichts gegen Ihren Antrag; das steht mir auch nicht zu. Aber tatsächlich wäre das eine eigene Debatte wert. Die Mobilitätswende umfasst sehr viel mehr als Parkraumbewirtschaftung. Ich finde es sehr schade, dass diese Debatte an der Stelle nicht geführt wird. An dieser Stelle geht es ganz konkret um einen einzigen und im Grunde genommen sehr kleinen Regelungsgegenstand.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Den kannst du aus dem Gesamtpaket aber nicht herauslösen! Das ist eine Gesamtbetrachtung!)

Dabei nicht über die Mobilitätswende reden zu können, finde ich schade; das verpufft an der Stelle.

(Zuruf: Hoch geht immer!)

Das, was hier geregelt wird, will ich einmal an einem Beispiel deutlich machen: Gräfenhainichen kann, wenn es so kommt, wie wir das vorschlagen, seine Parkraumbewirtschaftung selber in die Hand nehmen und kann das Geld - es ist immer gut, wenn man den Leuten direkt sagt, was man mit Mehreinnahmen tun will - von mir aus auch für die Mobilitätswende einsetzen. Aber Gräfenhainichen hat nicht direkt und eigenständig einen Zugriff auf die ÖPNV-Preise, weil es dort keinen eigenständigen Verkehrsbetrieb gibt.

(Wulf Gallert, DIE LINKE: Dann sollten sie auch nicht allein die Parkgebühren erhöhen!)

Insofern ist das alles möglich. Ich habe das in der Rede auch als Möglichkeit darstellt. Aber es ist kein direkter Zusammenhang, der an der Stelle so generiert werden kann. Ich glaube, man sollte die Dinge auch nicht zu sehr vermischen. Vielmehr sollten die Kommunen schauen, wie sie das in den ÖPNV einpreisen können. Aber genauso wichtig es, auch Park-and-Ride-Plätze zu schaffen; denn hierbei besteht ein absoluter Nachholbedarf in Sachsen-Anhalt.