Gordon Köhler (AfD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Betreuung gerade auch kleiner Kinder ist für Familien alternativlos, alternativlos, weil die Kosten für die höchsten Strompreise der Welt erst einmal erarbeitet werden müssen, alternativlos, weil die in Deutschland geltenden höchsten Abgaben auf das Einkommen erst einmal erwirtschaftet werden müssen; denn laut OECD-Vergleich sind wir schließlich Spitzenreiter. Wir könnten das beliebig fortführen. Über Energiepreise haben wir heute schon gesprochen. Wir könnten über stark steigende Lebensmittel- und Spritpreise reden. Die Quintessenz bleibt die gleiche: Familien werden in diesem Land über Gebühr belastet. Kinder sind in Deutschland ein Armutsrisiko.

(Beifall)

Das sind nicht meine Schlussfolgerungen, das sind die Schlussfolgerungen von zahlreichen Familienverbänden, der Caritas, dem Deutschen Familienverband. Das sind die Bedingungen und die Voraussetzungen, über die wir reden, wenn wir heute über den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes sprechen.

Gegenstand des Gesetzentwurfs ist insbesondere die Fortführung der Geschwisterkindregelung bis zum Jahr 2022. Festzustellen bleibt jedoch, dass die Landesregierung der politische Wille für eine grundlegende Veränderung fehlt, der Wille zu einer aktiven und fördernden Familienpolitik, einer Politik, in der sich Eltern bewusst für Kinder entscheiden können, ohne dabei zwangsläufig der finanzielle Verlierer zu sein. Nein, die Koalition scheint in diesem Zusammenhang auf Symptombekämpfung zu setzen, und unter dem Strich wird dieser Gesetzentwurf nur den bisherigen Status quo fortführen.

So lassen sich demografische Probleme heute und auch morgen nicht lösen. Im Zusammenhang mit demografischen Problemen - darüber haben wir schon häufiger gesprochen - reden wir über einen Fachkräftemangel im Handwerk, in der Pflege, bei den Lehrern und über Schulschließungen. Dennoch sind wir bereit, mit Ihnen zusammen das Beste für unsere Familien herauszuholen. Daher werden wir uns diesem Entwurf nicht von vornherein verschließen.

(Zustimmung)

Wir werden den Wunsch der Landesregierung, diesen Status quo zu erhalten, erst einmal mittragen. Dass Sie im Hinblick auf die Bildung der neuen Bundesregierung und die damit einhergehenden Unwägbarkeiten eine Finanzierung ohne Abhängigkeit von Bundesmitteln garantieren wollen, werden wir also unterstützen. Dennoch gehen uns Ihre Gesetzesänderungen im Ganzen nicht weit genug.

Wir als AfD-Fraktion fordern - und das schon seit Jahren - die komplette Übernahme der Kosten für die Kinderbetreuung, und das für alle, demzufolge auch für die Erstgeborenen. Dabei muss es egal sein, ob Hort, Krippe oder Kita. Nur mit einer vollständigen Kostenübernahme ab dem ersten Kind können wir wirklich für eine Entlastung sorgen, die auch kleineren Familien ermöglicht werden muss. Einer Entscheidung zum ersten Kind und damit zur Gründung einer Familie dürfen keine finanziellen Hindernisse in den Weg gestellt werden. Die Entlastung muss also auch das erste Kind umfassen.

Nun will und kann ich der SPD wahrlich keine Familienfreundlichkeit attestieren. Dennoch fand sich die Forderung nach beitragsfreien Plätzen noch im Programm zur Landtagswahl in diesem Jahr. Auch wenn Sie in vergangenen Regierungsbeteiligungen diesbezüglich nichts erreicht haben, kann ich Sie nur ermuntern und Ihnen zusichern: Wagen Sie es erneut. Wir würden diesen sinnigen Vorschlag selbstverständlich unterstützen.

(Beifall)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf nutzen, wirklich einen Schritt nach vorne zu machen, einen Schritt über den Status quo hinaus. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zusammen im Ausschuss zu debattieren, und stimmen der Überweisung zu. - Vielen Dank.

(Beifall)