Dr.  Jan Moldenhauer (AfD):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Sie planen die Errichtung eines sogenannten Coronasondervermögens. Damit überschreiten Sie eine finanzpolitische rote Linie. Sie missbrauchen die Landesverfassung, um die Schuldenbremse des Landes auszuhebeln. Sie wollen einen Schattenhaushalt schaffen. Dieser geht zu Lasten zukünftiger Generationen. Gegen diesen rechtlich mindestens fragwürdigen und moralisch höchst verwerflichen Schattenhaushalt proklamieren wir den politischen Kampf!

(Beifall)

Die Geschehnisse, die uns an diesen finanzpolitischen Abgrund geführt haben, sind schnell umschrieben. Die Altparteien haben dem Land in den vergangenen Jahren einen Schuldenberg in Höhe von 20 Milliarden € beschert. Die Keniakoalition hat sich zwischen 2016 und 2021 zudem massiv an den Finanzen des Landes versündigt.

Trotz Rekordsteuereinnahmen wurden kaum Schulden abgebaut. Dabei haben sowohl der Bund der Steuerzahler als auch die AfD-Fraktion die Keniakoalitionäre immer wieder auf folgenden Umstand hingewiesen: Um die Pro-Kopf-Verschuldung in Sachsen-Anhalt zumindest konstant zu halten, muss die Verschuldung um 200 Millionen € pro Jahr verringert werden. Nicht einmal das ist der Keniakoalition gelungen.

Stattdessen wurde, trotz Rekordsteuereinahmen, das Tafelsilber des Landes verscherbelt. Außerdem wurden die Rücklagen des Landes geplündert. Eigentlich heißt es: Spare in guten Zeiten, dann hast du in der Not.

(Zuruf: Genau!)

Stattdessen hat die Koalition aus CDU, SPD und GRÜNEN das genaue Gegenteil praktiziert. Zum Ende der letzten Legislaturperiode ist der Schuldenstand sogar noch einmal signifikant auf 21,7 Milliarden € gestiegen. Verpulvert wurde das hart erarbeitete Geld der Steuerzahler für illegale Zuwanderer, Gender-Mainstreaming, extrem linke Vereine wie Miteinander e. V. und den sogenannten Kampf gegen Rechts.

Aufgrund dieser Steuergeldvergeudung in Milliardenhöhe haben die finanziellen Mittel für die Belange der einheimischen Bevölkerung gefehlt. In der Folge hat die Kinder- und Altersarmut im Land neue und beschämende Ausmaße erreicht. Außerdem ist ein massiver Investitionsstau entstanden. Insbesondere wurde in den Bereichen des Gesundheitswesens, der Digitalisierung des Landes sowie des Wirtschaftsstandortes Sachsen-Anhalt viel zu wenig investiert.

Nun, nach einem Einbruch der Steuereinnahmen und explodierend steigenden Ausgaben des Landes aufgrund eines dramatischen Coronamissmanagements, fehlt das Geld an allen Ecken und Enden. Vor diesem Hintergrund kommt der neuen Landesregierung die aktuelle Coronalage gerade recht. Sie dient als Vorwand für die Einrichtung eines schuldenbasierten Schattenhaushaltes für die gesamte Legislaturperiode und sogar noch darüber hinaus.

Dabei beruf sich die Landesregierung auf Artikel 99 der Landesverfassung   wir haben es gerade vom Finanzminister gehört. Darin steht in Absatz 2   ich zitiere es  : „Der Haushalt ist grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ Dieser Passus gilt der Generationengerechtigkeit, und das ist auch gut so.

In Absatz 3 findet sich zudem der folgende Ausnahmetatbestand: „Ausnahmen von Absatz 2 sind auch zulässig im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und die Finanzlage des Landes erheblich beeinträchtigen.“

Die aktuelle desolate Finanzlage des Landes ist jedoch insbesondere die Folge einer Verschuldungspolitik der Altparteien und des Coronamissmanagements vergangener Jahre. Ich möchte den Vorwurf meiner Fraktion, also der stärksten oppositionellen Kraft im Land, wie folgt auf den Punkt bringen: Sie benutzen die Coronalage als Vorwand, die Schuldenbremse auszuhebeln.

Dabei bezieht sich die Neuverschuldung in Höhe von 1,95 Milliarden €, insgesamt ja von 2,6 Milliarden €, nicht auf einen kurzfristigen Zeitraum. Stattdessen schreiben Sie eine vorgebliche Notsituation und die angeblich daraus resultierenden Folgen bis in das Jahr 2027 fort.

Konkret ist im Gesetzentwurf von sogenannten Notlagenkrediten die Rede. Diese sollen dann   ich zitiere  , der Finanzierung von Maßnahmen in Haushaltsjahren dienen, „in denen die tatbestandlichen Voraussetzungen des Notlagenkredits nicht mehr vorliegen“. Mit anderen Worten: Sie gönnen sich jetzt, unter dem Vorwand einer Notsituation, einen kräftigen Schluck aus der Schuldenpulle. Das Geld geben Sie dann in den kommenden Jahren aus, in denen gar keine Notlage mehr bestehen wird. Das nennen Sie dann   ich zitiere   „eine vom Kernhaushalt abgegrenzte Vermögensmasse“ - d. h. auf gut deutsch: Schattenhaushalt.

Mit der Begründung der einzelnen Maßnahmen versucht die Landesregierung krampfhaft und zu meist erfolglos, einen Bezug zur aktuellen Coronalage herbei zu konstruieren. Die Landesregierung tut das, um eine krachende Niederlage vor dem Verfassungsgericht zu vermeiden. Bei der Durchsicht der Begründungen der Einzelmaßnahmen haben wir zahlreiche Textstellen identifiziert, die ganz klar darauf hindeuten, dass kein Bezug zur aktuellen Coronalage besteht. - So weit die juristische Einordnung.

Nun zu den im Entwurf beschriebenen Maßnahmen. Wir alle wissen   ich habe es gerade noch einmal betont  , dass die im Gesetzentwurf beschriebenen Maßnahmen nicht der Bewältigung einer sogenannten Coronanotlage dienen - jedenfalls nicht größtenteils. Sie dienen vielmehr der Auflösung des Investitionsstaus, insbesondere in den Bereichen des Gesundheitswesens und der Digitalisierung.

Einige Investitionsmaßnahmen können wir grundsätzlich mittragen, andere lehnen wir kategorisch ab. Eines ist jedoch allen Maßnahmen gemein: Sie gehören nicht in den vorliegenden Schattenhaushalt; sie gehören in die regulären Haushaltspläne für die Jahre 2022 bis 2027. Im Rahmen dieser Haushaltspläne müssen sie auch finanziert werden.

Nun sollte man meinen, dass die geplante Neuverschuldung in Höhe von 1,95 Milliarden € allein für das sogenannte Corona-Sondervermögen zumindest dazu führt, dass die regulären Haushaltspläne in den kommenden Jahren keine weitere Kreditaufnahme vorsehen - doch weit gefehlt. Stattdessen lässt sich aktuellen Medienberichten entnehmen, dass allein bei der Planung für das Haushaltsjahr 2022 eine weitere Deckungslücke in Höhe von 2 Milliarden € klafft. Sieht so eine seriöse Finanzpolitik aus? - Diese Frage können sich die steuerzahlenden Bürger im Land sicherlich selbst beantworten.

(Beifall)

Ich fasse zusammen: Wie wird die AfD-Fraktion mit diesem finanzpolitischen Offenbarungseid umgehen? - Dazu folgende Anmerkungen.

Erstens. Wir werden nicht für eine Überweisung in die Ausschüsse stimmen.

Zweitens. Wir werden die nun folgenden Beratungen in den Ausschüssen nutzen, um der Landesregierung nachzuweisen, dass eine Vielzahl der geplanten Maßnahmen keinen Bezug zum aktuellen Coronageschehen aufweist.

Drittens. Wir werden auf Änderungsanträge zum Schattenhaushalt verzichten; denn Änderungsanträge würden diesem rechtlich fragwürdigen Konstrukt lediglich eine Scheinlegitimation verleihen.

(Zuruf: Sehr gut!)

Viertens. Wir behalten uns eine Klage gegen den geplanten Schattenhaushalt vor.

Fünftens. Für die Haushaltsverhandlungen im Jahr 2022 werden wir erneut einen alternativen Haushalt erstellen; darin werden wir Einsparpotenziale identifizieren. Einsparungen können aus der Sicht der AfD-Fraktion vor allem bei der Alimentierung illegaler Zuwanderer, der Genderideologie, dem linken Vereinswesen und dem sogenannten Kampf gegen rechts vorgenommen werden. Mit den eingesparten Mitteln werden wir Maßnahmen finanzieren, die dem Wohle der einheimischen Bevölkerung dienen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)