Gordon Köhler (AfD): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Halten wir eingangs erst einmal fest: Mein Körper gehört mir. - Genau das, liebe SPD, liebe GRÜNE, hat uns in der Debatte über die sektorale Impfpflicht zur Coronazeit tatsächlich gefehlt. Das erst einmal vorweg. 

(Zustimmung bei der AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem alten Antrag - ich kann mich daran noch sehr genau erinnern; es war im Januar 2023, als wir über dieses Thema diskutierten - war die Herauslösung dieses Themas aus dem Strafgesetzbuch nur ein Teilaspekt. Wahrscheinlich war damit seinerzeit ein Stück weit auch die Hoffnung verbunden, es würde unter dem Deckmantel der Schwangerenberatung und auch der Verfügbarkeit von Ärzten irgendwie mit durchrutschen. Aber heute, mit diesem Antrag, wurde es dann doch auf das Wesentliche zusammengedampft. 

Nichts, was in diesem Antrag steht, tragen wir mit. Wir wollen diesen Status quo, wie er jetzt im Strafgesetzbuch verankert ist. Es ist ein gesellschaftlicher Kompromiss, mit dem viele Seiten leben können, so auch wir.

(Zuruf von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE!)

Er trägt den Anforderungen des Grundgesetzes und auch der Frauengesundheit Rechnung. 

(Katrin Gensecke, SPD: Nein!)

Er kennt Ausnahmetatbestände zu jeder Zeit in Fällen, in denen ein Abbruch medizinisch notwendig ist, und räumt auch die Möglichkeit eines frühen Abbruchs ein, wenn sich die Mutter aus verschiedensten schweren Gründen dafür entscheiden muss. 

(Zuruf von Kristin Heiß, Die Linke)

Genauso wird aber der Schutz des Lebens an sich, auch des ungeborenen Lebens, unter den Schutz unserer Rechtsordnung gestellt, und das aus gutem Grund. Dass wir dem Leben an sich einen unvergleichlich hohen Stellenwert beimessen, das ist eine zivilisatorische Errungenschaft, wobei es entgegen Ihrer Erzählung ja eben nicht nur um die Selbstbestimmung, sondern tatsächlich um zwei Menschen geht, um die Frau und um die Leibesfrucht, das Kind. 

Die gesellschaftspolitische Dimension Ihres Antrags kann im Rahmen der Redezeit nur angerissen werden, aber einen Aspekt möchte ich mit herausgreifen, weil es sich jetzt doch mit Ihrem Antrag überschneidet. In der vergangenen Woche gab es eine Initiative von 26 Verbänden. Ich habe mir den Gesetzentwurf eben noch einmal angeschaut, explizit § 12 dieses Entwurfs. Darin steht, dass eine Abtreibung, ein Abbruch bis zur 22. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden darf. Wir reden hierbei über ein menschliches Wesen, das, sollte es zur Frühgeburt kommen, im sechsten Monat bereits eine bis zu 50-prozentige Lebenschance hat. Das möchte ich hier erwähnen, weil es mich wirklich unfassbar mitnimmt. Dass Sie, die SPD und auch die Linken, diesen Entwurf auch noch begrüßen - ich kann das mit meinem Gewissen einfach nicht vereinbaren -, 

(Zuruf von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)

das ist grundfalsch. Das darf einfach nicht sein. 

(Beifall bei der AfD)

Wir reden hier über ein menschliches Wesen, das bereits zu diesem Zeitpunkt 28 cm groß ist und bis zu 500 g wiegt. Das kann nicht Ihr Ernst sein. Mir läuft es gerade eiskalt den Rücken herunter.