Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir leben, Herr Abg. Büttner, immer noch in einem Rechtsstaat. 

(Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜNEN - Zuruf von der AfD: Der aber nicht funktioniert!)

In einem Rechtsstaat stellen allein Gerichte fest, ob ein Straftatbestand erfüllt ist oder nicht. 

(Zustimmung bei der CDU)

Deswegen obliegt es weder dem Landtag noch der Landesregierung festzustellen, ob es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt. Dies obliegt auch nicht dem Verfassungsschutz. Allein die Gerichte müssten feststellen, ob die Voraussetzungen des Straftatbestandes der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB erfüllt sind oder nicht - das ist Ausdruck unserer verfassungsrechtlich verankerten Gewaltenteilung. 

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Andreas Silbersack, FDP)

Eines muss man feststellen: In mehreren Bundesländern wurden bereits entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Aber in keinem dieser Ermittlungsverfahren erging bislang ein Urteil. 

Ich komme zu dem, was die Letzte Generation in Sachsen-Anhalt bislang getan hat. Sie ist aufgefallen durch Versammlungen auf Straßen, durch Straßenblockaden, aber auch durch die Manipulation von Öl- und Gasinfrastruktur, 

(Felix Zietmann, AfD: Durch Terrorismus sind die aufgefallen!)

aber auch durch das Herabbremsen des Verkehrs auf der Autobahn. Seit April 2022 sind 43 öffentlichkeitswirksame Aktionen der Letzten Generation polizeilich bekannt geworden, insbesondere auch in Halle und in Magdeburg. Es wurden bislang 38 strafrechtliche Ermittlungsverfahren sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren im mittleren zweistelligen Bereich eingeleitet. Die Schwerpunkte liegen bei Nötigungsdelikten sowie bei Sachbeschädigungen. 

Wir stellen auch fest, dass es bei der Letzten Generation im Jahr 2024 einen gewissen Strategiewechsel gab. Diese klebten sich nicht nur weiter auf Straßen fest, sondern führten sehr langsame Protestmärsche inmitten von Städten durch oder sie organisierten auch kurzzeitige Straßenblockaden. Das haben wir zuletzt Anfang August in Halle erlebt, wo sich 34 Personen an Straßen- und Kurzzeitblockaden beteiligt haben. Gegen vier Beschuldigte wurde ein Strafverfahren wegen Nötigung eingeleitet. 

Wenn ich mir Sachsen-Anhalt anschaue, dann wird aber auch eines klar: Die bei uns festgestellten Vorfälle sind mit Blick auf ihre Anzahl nicht im Ansatz vergleichbar mit dem, was bspw. in Berlin passiert. 

Worauf kommt es jetzt im Weiteren an? Deswegen bin ich den Regierungsfraktionen für ihren Antrag dankbar. - Im Weiteren kommt es darauf an, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern die weitere Entwicklung der Letzten Generation genau verfolgen und auch ihre Erkenntnisse zusammentragen, die dann in entsprechende Ermittlungsverfahren einfließen können. Das Agieren der Letzten Generation muss fortdauernd analysiert werden und wird es auch, damit wir weitere Radikalisierungstendenzen der Gruppierungen und Verschärfungen ihrer Aktionsform frühzeitig erkennen können. - Vielen Dank. 

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Ich sehe keine Fragen.