Olaf Meister (GRÜNE):
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wohneigentumsquote ist in Deutschland im internationalen Vergleich tatsächlich gering. Die Gründe dafür sind vielfältig und haben historische Wurzeln. Eine Ursache scheint im Verhältnis zu europäischen Nachbarn größere Vermögensungleichheit zu sein.
(Zuruf: Das ist so nicht richtig!)
Die Annahme, die Grunderwerbsteuer sei der Schlüssel, teile ich jedoch unter mehreren Gesichtspunkten nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine wie auch immer geartete familienpolitische Staffelung der Steuer - dass wir nicht zuständig sind, darauf hat der Minister völlig korrekt hingewiesen - irgendwen zur Schaffung von Wohneigentum motivieren oder befähigen würde. Dafür ist das Volumen für die einzelnen Betroffenen doch recht gering. Kollege Dr. Schmidt hat es Ihnen ausgerechnet: 5 % des Kaufpreises. Dabei sind die großen Kostenpositionen bei Neubau bzw. Ausbau, Sanierung noch gar nicht dabei.
(Zuruf von Guido Heuer, CDU)
Wenn man da dann auch noch Ihre Staffelung nimmt, kommt man auf Werte um die 1 %, die das irgendwie bewegt. Zugleich müssen Sie die Steuerausfälle anderweitig finanzieren. Es kommt also irgendwo eine Belastung her. Das ist doch wenig überzeugend.
(Zuruf der AfD: Wieso?)
Zugleich würde man erhebliche Bürokratie aufbauen.
(Lothar Waehler, AfD: Quatsch!)
Statt der bisherigen einfachen Rechenaufgabe, 5 % des Kaufpreises, bräuchte man eine Erhebung der familiären Situation. Wie ist denn das bei Unverheirateten? Getrenntlebende mit Kindern, wo rechnet man die an? Dann wollen Sie den Vorgang über sechs Jahre monitoren, wollen dann noch Entscheidungen treffen und müssen das dann ggf. kontrollieren. Das ist der schiere Wahnsinn, ja. Bürokratisierung im Steuerrecht ist tatsächlich beliebt. Darunter leiden wir alle. Wenn man es irgendwie vermeiden kann, sollte man das lassen.
(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)
Ich halte es für sinnvoll, das Steuerrecht einfach zu gestalten. Wenn man Förderungen wünscht, die es tatsächlich gibt - auch das haben Vorredner ausgeführt , dann gern zielgerichtet auf die bedürftige Gruppe, z. B. Familien mit Kindern, oder auf den gesellschaftlich gewünschten Zweck, also Sanierung von Ortskernen, Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden und dergleichen.
Als Finanzer sei mir auch noch der Hinweis auf die Haushaltslage gestattet. Ich finde es nicht gut, einige der wenigen direkten Landessteuern einzuschränken.
(Guido Kosmehl, FDP: Warum?)
Der hier vorgelegte Antrag macht dann auch den typischen Zweiklang. Zunächst etwas, was uns Finanzer die grauen Haare beschert: Die Steuer soll runter. Gleichzeitig sollen die Ausgaben aber rauf. Das sollte man nicht tun. - Ich bitte um Ablehnung des Antrags.