Guido Kosmehl (FDP): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts ist naturgemäß immer ein Themenbereich, über den sehr emotional diskutiert wird. Ich glaube, die Befassungen im Ausschuss waren am Anfang sehr nüchtern und haben zum Ende hin etwas an Dynamik gewonnen - auch weil Herr Dittmann auf allen Ebenen versucht hat, seine Bedenken nochmals vorzutragen. Das kann er als Präsident des Städte- und Gemeindebundes auch gern als seine Aufgabe verstehen. Ich will uns als Haus aber auch durchaus noch einmal in die Pflicht nehmen. 

Wir haben eine umfangreiche Anhörung gemacht. In dieser hat der Städte- und Gemeindebund Stellung genommen, wie übrigens auch der Landkreistag. Dann hat es auf Bitten einer einzelnen Fraktion sowie des Städte- und Gemeindebundes eine weitere Anhörung zu dem Punkt in einem mitberatenden Ausschuss gegeben. Dann ist der Druck noch einmal erhöht worden, dass der federführende Ausschuss noch ein zweites Mal - der Landtag als solches ein drittes Mal - dem Städte- und Gemeindebund die Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Ich glaube, das ist eine Wertschätzung, die der Landtag dem Städte und Gemeindebund entgegenbringt, die ihresgleichen sucht.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und bei der FDP)

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist jetzt auch eine Entscheidung in der Sache. Die gesetzliche Grundlage ist seit vielen Jahren klar. Wir haben auch die Hinweise - Herr Kollege Erben, das wissen auch Sie - vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bekommen: Wenn man Haushalte, die nicht genehmigungspflichtige Teile enthalten, also nur anzeigepflichtig sind, wegen des Nichtvorhandenseins von vorvergangenen Jahresabschlüssen nicht verkünden will, dann braucht es eine gesetzliche Regelung.

Das war der Ausgangspunkt, warum wir es explizit so aufgenommen haben. Aber es ist natürlich auch ein Hinweis an die Kommunalaufsicht, dieses mögliche Schwert auch dementsprechend einzusetzen. Trotzdem war mir jedenfalls schon bei der Beratung klar - die Frau Ministerin hat das auch noch einmal sehr deutlich gemacht -: Diese Landesregierung und die Kommunalaufsichtsbehörden werden doch nicht sehenden Auges sagen: vorläufige Haushaltsführung - guck einmal, wie du weiterkommst. Vielmehr wird unseren Kommunen natürlich Hilfestellung gegeben.

Deshalb bin ich mir sicher, dass wir den Druck aufrechterhalten können, dass der Aufholprozess, der im Gange ist, auch gelingen wird und dass auch die Stadt Zerbst/Anhalt relativ schnell den vorvergangenen Jahresabschluss vorlegen kann.

(Zuruf von Stefan Ruland, CDU)

Deshalb sage ich Ihnen für die Freien Demokraten: Wir werden heute der Beschlussempfehlung zustimmen 

(Zustimmung)

und deshalb bitte ich auch Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und um Ablehnung der Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)