Chris Schulenburg (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist es elementar, dass Waffen nicht in falsche Hände fallen. An dieser Stelle schließen wir sowohl legale als auch illegale Waffen mit ein. Zum Schutz der Bevölkerung müssen die Polizei, die Waffen- und Verfassungsschutzbehörden sowie die Justiz, aber auch die Schützen- und Jagdverbände an einem Strang ziehen, um konkrete und abstrakte Gefahren zu minimieren. Waffen gehören nicht in den Besitz von Kriminellen und Extremisten. An dieser Stelle ist es egal, ob es Extremisten von links oder von rechts sind oder ob es religiös begründete Extremisten sind.
Die aktuellen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Roten Armee Fraktion machen noch einmal deutlich, dass wir nicht nur ein Problem im rechten, sondern auch im linken Spektrum haben.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Munition, Waffen, Granaten fanden Ermittler in der Wohnung der frühen RAF-Terroristin Klette in Berlin.
(Zuruf von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)
Die Waffenbehörden stehen in jedem Einzelfall vor der Herausforderung, die Zuverlässigkeit der Waffenerwerber und -besitzer regelmäßig zu überprüfen.
Auf der einen Seite wollen wir den Schützensport als eine feste Tradition unserer Gesellschaft wahren und natürlich auch die waidgerechte Jagd gewährleisten.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
Auf der anderen Seite sind wir zum Schutz der Allgemeinheit verpflichtet, denjenigen die Zuverlässigkeit abzusprechen, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Das ist bei jedem Waffenbesitzer immer eine Einzelfallprüfung. Es wäre fatal, wenn nur aufgrund einer Parteizugehörigkeit jemandem die Waffen weggenommen werden, vor Gericht der Betroffene recht bekommt und seine Waffen zurückerhält. Um diese Märtyrer zu verhindern, müssen konkrete Tatsachen vorliegen, damit die Zuverlässigkeit nicht anerkannt bzw. aberkannt wird.
(Zuruf von Oliver Kirchner, AfD)
Die Gerichte sind nun gefordert, hierbei wegweisende und höchstrichterliche Entscheidungen zu treffen, damit die Waffenbehörden auch einen Rechtsrahmen haben, mit dem sie in der Praxis agieren können.
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat erst im Februar 2024 die ersten rechtlichen Akzente gesetzt, wie die erforderliche Feststellung einer waffenrechtlich relevanten, kämpferisch-aggressiven Haltung des Landesverbandes der Partei der AfD. Die eigenständige waffenrechtliche Bewertung des Sachverhaltes, die Prüfung aller Voraussetzungen des Regelvermutungstatbestandes gemäß § 5 des Waffengesetzes und natürlich die Einholung von Erkundungen bei dem zuständigen Amt für Verfassungsschutz zur Vorbereitung einer Entscheidung sind allein die Aufgaben der zuständigen Waffenbehörde. Dabei kommt der Einschätzung des Verfassungsschutzes für die von der Waffenbehörde zunehmende Prüfung grundlegende Bedeutung zu.
Dies entbindet aber die Waffenbehörde indes nicht von einer eigenständigen, individuell auf den Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis bezogenen Zuverlässigkeitsprüfung, so das Oberverwaltungsgericht. Die tiefgreifende Prüfung hat insbesondere zu erfolgen, wenn der Antragsteller im Rahmen seiner Anhörung ausdrücklich Umstände vorträgt, die nach seiner Auffassung die Regelvermutung widerlegen könnten. Die Entscheidung spiegelt auch unsere Auffassung wider. Entscheidend ist die Einzelfallprüfung - rechtlich sauber, gerichtsfest und eben nicht eine Entscheidung mit der politischen Brechstange. Es bleibt also abzuwarten, wie die Gerichte in Sachsen-Anhalt zukünftig nach der Einstufung des Landesverbandes entscheiden werden. - Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)