Wir kommen aber zuerst zu Tagesordnungspunkt 9 a. Dazu Folgendes:

Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk wählen wir drei Vertreterinnen oder Vertreter in den Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks, wobei ein Mehrheitserfordernis von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Hohen Hauses vorgegeben ist.

§ 75 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung sieht vor, dass bei einem Mehrheitsbeschluss, der nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages zu berechnen ist, durch Namensaufruf abzustimmen ist.

Wir haben es unter diesem Tagesordnungspunkt zwar nicht mit einem Mehrheitserfordernis nach der gesetzlichen Mitgliederzahl zu tun, sondern das Mehrheitserfordernis bemisst sich nach der Zahl der anwesenden Mitglieder. Aber auch diese Bemessungsgrundlage lässt sich nur durch Namensaufruf rechtssicher ermitteln. Letztlich findet diese Erwägung auch in § 70 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung ihren Niederschlag, in der zur Klärung des Vorliegens der Beschlussfähigkeit ebenfalls die Anwesenheit der Mitglieder des Hohen Hauses durch Namensaufruf festgestellt wird.

Sowohl Punkt a als auch Punkt b des Tagesordnungspunktes 9 erfordern eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, sodass ein Namensaufruf in beiden Fällen nötig ist.

Wir beginnen mit der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 9 a.

Abstimmung

Ich lese noch einmal kurz das Verfahren des Namensaufrufs vor:

In § 75 Abs. 1 der Geschäftsordnung heißt es wie folgt:

„Bedarf ein Beschluss einer Mehrheit, die nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages zu berechnen ist, so ist durch Namensaufruf abzustimmen.“

In § 75 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist Folgendes geregelt:

„Bei Abstimmung durch Namensaufruf ruft ein Mitglied des Sitzungsvorstandes alle Mitglieder des Landtages in alphabetischer Reihenfolge mit ihrem Namen auf. Die Aufgerufenen geben ihre Stimme durch Zuruf („Ja“, „Nein“, „Enthaltung“) ab. Der Zuruf ist durch den Aufrufenden zu wiederholen. Zweifel am Zuruf einzelner Mitglieder des Landtages sind durch den Präsidenten in der Sitzung öffentlich zu klären.“

Das ist das Verfahren zu Tagesordnungspunkt 9 a.

Den Namensaufruf nimmt Frau Wendt vor. Frau Hietel führt die Wählerliste. - Frau Wendt, bitte, beginnen Sie mit dem Namensaufruf.

(Schriftführerin Margret Wendt ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Jetzt werden die Listen miteinander verglichen. Wenn wir nun noch ein identisches Ergebnis haben, dann wäre es schön.

Liebe Kolleginnen und Kollege! Wir haben ein Ergebnis. Von den 97 Abgeordneten haben an dieser Abstimmung 93 teilgenommen. Als alter Mathematikgrundschullehrer kann man relativ schnell darauf hinweisen, dass die notwendige Zweidrittelmehrheit von 93 demzufolge 62 wäre. Ich verlese jetzt das Ergebnis: Mit Ja gestimmt haben 64 Abgeordnete, mit Nein gestimmt haben 23 Abgeordnete, der Stimme enthalten haben sich sechs Abgeordnete. Damit ist das notwendige Quorum erreicht worden, und die drei vorgeschlagenen Abgeordneten sind ab jetzt Mitglied des Rundfunkrates des MDR. - Herzlichen Glückwunsch zur Wahl!

(Beifall)