Vizepräsident Wulf Gallert:

Wir setzen die Sitzung fort. Die Frage, die seitens des Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion gestellt worden ist, bzw. die These, von der er ausgegangen ist, ist, dass § 57   Abweichung von der Tagesordnung  , hier Absatz 1 Nr. 1 GO.LT, einschlägig ist. Ich lese die Regelung einmal vor, damit alle verfolgen können, was darin festgelegt ist. Darin steht:

„Der Landtag kann, sofern nicht andere Vorschriften entgegenstehen, auf Vorschlag des Präsidenten oder auf Antrag einer Fraktion oder von mindestens acht Mitgliedern des Landtages beschließen,

1.    dass Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, beraten werden, es sei denn, dass eine Fraktion oder acht Mitglieder des Landtages widersprechen“.

Die Schlussfolgerung der AfD-Fraktion und von Herrn Rausch ist, dass eine Änderung der Drucksache durch die Einbringer diese Rahmenbedingung erfüllt, dass sie gleichzusetzen ist mit der Neuaufsetzung eines Beratungsgegenstandes, der nicht auf der Tagesordnung steht. Das ist   darin bin ich mir in meiner Rechtsauffassung sehr sicher   nicht einschlägig; denn dies würde bedeuten, dass jedwede Änderung

(Zustimmung)

durch jedweden Änderungsantrag zu einer Drucksache dazu führen würde, dass der Gegenstand nicht auf der Tagesordnung steht. Der Gegenstand, nämlich die Bestimmung von zwei gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen für die Entsendung in den Rundfunkrat des MDR, bleibt aber bestehen. Deswegen und um Rechtssicherheit zu gewährleisten, brauchen wir   das ist in den letzten Legislaturperioden mehrfach rechtlich begutachtet worden   für die Änderung der eigenen Beschlussvorlage einen Änderungsantrag. Dazu hat sich jetzt der Kollege Erben gemeldet. - Herr Erben, Sie haben das Wort.


Rüdiger Erben (SPD):

Herr Präsident, danke sehr. - Ich beantrage für die antragstellenden Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und DIE LINKE, in dem Antrag in der Drs. 8/241 den Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e. V. zu streichen und durch die Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt e. V. zu ersetzen.

(Zuruf: Darüber werden sich andere freuen!)