Rüdiger Erben (SPD):

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Antragsteller, Herr Büttner, zunächst zur Auflösung: Bei den erwähnten Textpassagen handelt es sich um Plagiate aus dem Beitrag „Antifa-Todeslisten: Die Spur führt nach Magdeburg“, den Jürgen Elsässer im Magazin „Compact“ verbreitet hat. Das hätten Sie kennzeichnen können.

(Zustimmung)

Dass Sie es aber nicht gekennzeichnet haben, ist Ausweis Ihrer Scheinheiligkeit, mit der Sie hier argumentieren.

Sie nehmen ernsthaft Textpassagen

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Eines rechtsextremen Magazins!)

aus einem Magazin   nämlich dem Magazin „Compact“  , das durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Bereich Rechtsextremismus als Verdachtsfall eingestuft worden ist, um im Landtag von Sachsen-Anhalt einen Antrag gegen Linksextremisten zu begründen.

(Zustimmung)

Das ist doch wirklich der Gipfel der Scheinheiligkeit. Allerdings wäre es vielleicht auch von Ihrer Fraktionsführung oder von den schreibenden Referenten angemessen gewesen, den Einbringer und den Redner darauf hinzuweisen, was man ihm aufschreibt.

(Lachen und Zustimmung - Sebastian Striegel, GRÜNE: Musste dumm sterben!)

Ich fürchte, wenn Vergleichbares in anderen Fraktionen gemacht worden wäre, dann hätten die Mitarbeiter, die dafür verantwortlich sind, jetzt erheblichen Stress.

(Lachen)

Das ändert aber alles nichts daran, dass wir es hierbei möglicherweise mit einem schwerwiegenden Vorfall zu tun haben. Wir befinden uns eigentlich nicht in der besonderen Problematik eines Universitätsklinikums, sondern im Melderecht. Ich persönlich habe auch meine Zweifel, wenn ein Universitätsklinikum nur deshalb, weil es eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, in dieser Weise einen Zugang auf sämtliche Meldedaten im Bundesgebiet hat. Auch ich habe Zweifel daran, dass das richtig ist. Denn das ist natürlich eine Einladung für nicht autorisiertes Handeln.

Es gibt andere große Kliniken, nicht nur in diesem Lande, sondern bundesweit, die nicht in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts organisiert sind und die es auch schaffen, die Rechnungen von Privatpatienten einzutreiben und die entsprechenden Meldedaten abzufragen, um das Verfahren einzuleiten, ohne einen privilegierten Zugang zu den Meldedaten sämtlicher in Deutschland wohnender Menschen zu haben. Das bedarf aus meiner Sicht zwingend der Überprüfung - auch im Klinikum. Denn nicht alles, was man darf, muss man zwingend tun.

Wenn man sich die Zahl der möglichen Privatpatienten in unserem Land anschaut, die eine Rechnung bezahlen müssen   die meisten werden dies sogar tun, ohne gemahnt zu werden  , dann muss sich der Klinikvorstand schon die Frage gefallen lassen, warum man an einem solchen Verfahren teilnimmt. Ich persönlich habe zumindest Zweifel daran, dass das so sein muss.

Es wird auch eine andere Frage zu stellen sein. Es gibt, zumindest nach Presseberichten, eine erhebliche zeitliche Lücke zwischen „uns ist etwas aufgefallen“ und dem Eingang der Meldung beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Ich kann nur an die Betreffenden appellieren, auch an den Aufsichtsrat, dass dieser Aspekt entsprechend zum Thema gemacht wird. Denn das ist die Verantwortung derjenigen, die die Organisation in einer so großen öffentlichen Einrichtung   um den Begriff zu verwenden   sicherzustellen haben. Denn es geht in dem Fall um sensible Daten sämtlicher in der Bundesrepublik wohnender Menschen, auf die man auf diese Weise zugreifen konnte. Insoweit erwarte ich die entsprechende Sensibilität.

Zu den strafrechtlichen Ermittlungen kann man gar nichts sagen. Denn dafür sind weder der Aufsichtsrat noch die Landesregierung noch der Landtag von Sachsen-Anhalt zuständig. Vielmehr sind es in dem konkreten Fall die Ermittlungsbehörden. Deshalb müssen wir einfach einmal abwarten.

Das soll es von mir zu diesem Sachverhalt gewesen sein. - Herr Büttner, ich hoffe, meine Ausführungen haben bei Ihnen zu einem Erkenntnisgewinn beigetragen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung)