Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Beim Lesen dieses Antrags hatte ich eines dieser Déja-và-Gefühle. Diejenigen, die dem Hohen Haus bereits in der letzten Wahlperiode angehört haben, können sich daran erinnern, wie gerade die AfD-Fraktion immer vor den vermeintlichen Gefahren der Briefwahl gewarnt hat. Auch bei den Wahlen in diesem Jahr in Sachsen-Anhalt hat die AfD teilweise ziemlich zweideutige und ziemlich flache Sprüche plakatiert, um diese Möglichkeit der Wahrnehmung des hohen demokratischen Wahlrechts zu diskreditieren.

(Zuruf: Quatsch!)

Auch der hier vorliegende Antrag ist in diesem Geiste verfasst. Zwar loben Sie in Ihrer Begründung den Einsatz der Wahlhelfer, aber gleichzeitig unterstellen Sie unterschwellig Betrugsabsichten. Die von Ihnen vermuteten Probleme existieren ganz einfach nicht, sondern vielmehr versuchen die Antragsteller   das tun sie, wie ich leider feststellen musste, erneut  , die Briefwahl als betrugsanfällig darzustellen und direkt und indirekt falsche Manipulationsvorwürfe zu erheben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind keine Fälle in Sachsen-Anhalt bekannt, bei denen durch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die unterstellten Manipulationen vorgenommen oder versucht worden sind.

Es ist richtig, der Trend zur Briefwahl nimmt in Deutschland weiter zu. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Damit wird die Ausnahme der Briefwahl zwar nicht zum Regelfall, aber zur gern genutzten Option zur Wahrnehmung des Wahlrechts.

Die im Antrag geforderten Maßnahmen sind teilweise organisatorisch nicht sinnvoll oder sie sind bereits umgesetzt worden. Die Ministerin ist darauf eingegangen.

Ich darf bemerken: Ein Hinweis auf einen OSZE-Bericht verleiht einem solchen Antrag natürlich eine gewisse Autorität und Seriosität. Aber allein der Blick auf das Jahr der Veröffentlichung des Berichts, das Jahr 2009, und auf das heutige Kalenderblatt, den 15. Oktober 2021, macht deutlich, dass es sich hierbei um einen alten Sachstand handelt. Der damals veröffentlichte Bericht gab Hinweise auf Einzelfälle von Manipulationen, die in einem sehr geringen Umfang vorgekommen sind, ohne die Briefwahl aber in Gänze unter Verdacht zu stellen.

Das Recht, in diesem Fall das Wahlrecht, entwickelt sich immer weiter fort. Es wurde unter anderem durch die Einführung der sogenannten Viererregel bei der Herausgabe der Briefwahlunterlagen Abhilfe geschaffen.

Bevor Sie jetzt wieder mit den mit krimineller Energie vorgenommenen Wahlmanipulationen in Stendal anfangen, sage ich: Wären damals die bereits vorhandenen wahlrechtlichen Vorschriften konsequent umgesetzt worden, wäre diese Straftat so nicht möglich gewesen.

Herr Striegel, noch einmal: Es war die Wahlmanipulation Einzelner und nicht die der CDU in Stendal.

(Lachen und Zustimmung - Sebastian Striegel, GRÜNE: Na ja, na ja! - Zuruf: Keine Beweise!)

Das macht auch deutlich, wie wichtig entsprechende Schulungen der haupt- und ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind. Diesen möchte ich im Namen meiner Fraktion ganz ausdrücklich für ihre Arbeit danken, allen voran unserer Landeswahlleiterin Christa Dieckmann und ihrem gesamten Team.

(Zustimmung)

Wie wichtig eine kompetente und engagierte Arbeit in diesem Bereich ist, macht ein kurzer Blick in Richtung der Bundehauptstadt deutlich. Was dort bei den Wahlen unter maßgeblicher Verantwortung des rot-rot-grünen Senats an Fehlleistungen passiert ist, ist wohl einmalig und sollte es bitte auch bleiben.

Ich fasse kurz zusammen: Der Antrag ist unnötig, nicht zielführend und hat sich inhaltlich wie zeitlich überholt. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen, ebenso wie den Alternativantrag der GRÜNEN, weil aus unserer Sicht für die Frühwahl   dieser Begriff findet sich nicht im Wahlrecht für Deutschland   kein Regelungsbedarf besteht.