Tagesordnungspunkt 10

Beratung

Bestimmung von acht weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen für die Mitgliedschaft in der Versammlung der Landesmedienanstalt

Antrag Landtagspräsident - Drs. 8/242 neu


Gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt haben die Fraktionen am 7. Oktober 2021 acht weitere gesellschaftlich bedeutsame Organisationen bestimmt, die ein Mitglied in die Versammlung der Medienanstalt des Landes Sachsen-Anhalt entsenden können. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist durch den Landtag durch Beschluss festzustellen. Daher kommen wir sogleich zum Abstimmungsverfahren. Es ist vereinbart worden, hierzu keine Debatte durchzuführen. Das Verfahren ist wieder das übliche; es reicht die einfache Mehrheit.

Abstimmung

Wer der Beschlussvorlage, die Drs. 8/242 neu, zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen der Koalition, der AfD und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der GRÜNEN. Damit ist die entsprechende Mehrheit erreicht worden und die Drs. 8/242 neu ist in der vorliegenden Form beschlossen worden. Damit können wir den Tagesordnungspunkt 10 bereits beenden.