Chris Schulenburg (CDU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir haben in Deutschland ein bewährtes System und eine klare Zuständigkeit auch im Asylverfahren. 

Das BAMF prüft im Rahmen der Anhörung individuell. Der Antragsteller kann eine mögliche Gefahrenlage bzw. Verfolgung vortragen. Das BAMF entscheidet, ob Schutz in Deutschland gewährt wird oder nicht.

Das Auswärtige Amt prüft parallel dazu die aktuelle Lage in den Herkunftsländern, wie sich die politische Lage entwickelt und darstellt, aber auch, ob die Gefahr besteht, dass Minderheiten z. B. aus religiösen Gründen in dem Land weiterhin verfolgt werden.

Wie die Ministerin dargestellt hat, gibt es auf der Grundlage der Lagebeurteilung keine Gefahr für Jesiden im Irak. So soll es auch bleiben. Wie sich das zurückliegend entwickelt hat, werden wir uns im Innenausschuss genauer anschauen. Am Beispiel der Jesiden wird aber deutlich, wie bestialisch der Islamische Staat vorgegangen ist. Gezielte Tötungen, Verschleppungen, Versklavungen, Vergewaltigungen und Massaker waren auf der Tagesordnung. Noch immer werden Hunderte Entführungsopfer vermisst.

Es liegt auch in der sicherheits- und außenpolitischen Verantwortung Deutschlands, dass sich das Terrorregime Islamischer Staat nicht weiter ausbreitet und wieder ausbreitet, sondern weiter zurückgedrängt und bekämpft wird.

Wir können uns im Innenausschuss noch tiefgründiger mit der Situation der Jesiden und dem Asylverfahren in Sachsen-Anhalt auseinandersetzen. Für die Asylentscheidung und für die Lageeinschätzung im Irak sind wir aber grundsätzlich nicht zuständig. 

Ich bitte um Überweisung des Antrages in den Innenausschuss. - Herzlichen Dank.