Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jesiden sind eine kleine kurdische Volksgruppe, deren traditionelle Siedlungsgebiete im Irak, in der Türkei und in Syrien liegen. Da Jesiden einer ganz eigenen, mit dem Zoroastrismus verwandten Religion anhängen, waren sie, als sich von 2014 bis 2017 der sogenannte Islamische Staat auf ihrem Gebiet ausbreitete, schwerster Verfolgung ausgesetzt. Zu dieser Zeit haben Jesiden völlig zu Recht Asyl in Deutschland bekommen; denn für solche Fälle ist das Asylrecht gedacht. 

Seitdem aber im Dezember 2017 dem Islamischen Staat seine letzten Gebiete im Irak abgenommen wurden, ist dieser sogenannte Islamische Staat als Protostaat Geschichte und existiert nur noch als Terrororganisation mit seitdem stetig abnehmender Aktivität. Der IS ist Geschichte und damit ist auch die Verfolgung der Jesiden Geschichte. Da unser Asylrecht - solange die Verfolgungsgründe bestehen - nur ein Gastrecht auf Zeit ist, müssen die Jesiden selbstverständlich wieder zurück in ihre Heimat. Wenn sie nicht freiwillig gehen, dann müssen sie abgeschoben werden. Was denn sonst? 

(Beifall bei der AfD)

Dies umso mehr, als sich die Sicherheitslage seit der Regierungsbildung im Irak im Jahr 2022 merklich beruhigt hat. Es gibt überhaupt keinen Grund mehr, Jesiden, die abschiebepflichtig sind, nicht mehr zurückzuschicken. Die Begründung im Antrag der LINKEN ist auffallend dünn. Sie schreiben: „Die Lage im Irak ist weiterhin äußerst unsicher.“ Wissen Sie, es ist vieles äußerst unsicher. Äußerst unsicher ist auch der Zustand mancher Straßen in Sachsen-Anhalt. Die Lage ist in vielen Staaten der Welt äußerst unsicher, ohne dass daraus für die Angehörigen dieser Staaten ein Bleiberecht in Deutschland folgen würde. Mit Ihrer luftigen Behauptung, es sei irgendwo äußerst unsicher, können Sie jedenfalls keinen Abschiebestopp begründen. 

(Beifall bei der AfD)

Ergänzend führen Sie zur Begründung an - ich zitiere aus Ihrem Antrag  , es sei „unverantwortlich, Menschen, die als Opfer eines Völkermords anerkannt wurden, in das Land des geschehenen Völkermords abzuschieben.“ 

Was soll das heißen? Jesiden werden im Irak nicht mehr verfolgt. Aber weil sie in der Vergangenheit verfolgt wurden, sollen sie heute nicht mehr dorthin abgeschoben werden können? Das ist doch absurd. Wenn die Verfolgung endet, endet auch das Asyl- und Aufenthaltsrecht in Deutschland - basta. 

(Beifall bei der AfD)

Hinzukommt, dass Jesiden unter Integrationsgesichtspunkten hochgradig problematisch sind. Heiratet eine Jesidin oder ein Jeside einen nicht-jesidischen Partner, wird er oder sie aus der jesidischen Gemeinschaft verstoßen. Jesiden befolgen eine extrem endogame Heiratsmoral, die mit unseren Lebensvorstellungen und den Grundwerten unserer Verfassung und erst recht mit den Grundwerten der LINKEN nicht vereinbar sind. In Deutschland gehen mehr Ehrenmorde auf das Konto von Jesiden als von Muslimen. Auch deshalb brauchen wir keinen Abschiebestopp für Jesiden, sondern im Gegenteil einen konsequenten Abschiebeimperativ. Jesiden sind abzuschieben. Abschieben!