Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Schutzbedürftigkeit asylbegehrender irakischer Staatsangehöriger mit jesidischer Volkszugehörigkeit wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, also das BAMF, im Rahmen des Asylverfahrens jeweils individuell geprüft. Die Gesamtschutzquote für irakische Jesiden war nach Angabe des BAMF im Jahr 2023 rund doppelt so hoch wie für andere irakische Staatsangehörige. Das BAMF trägt also offensichtlich den individuellen Schutzbedarfen im Rahmen der Asylverfahren Rechnung. 

Nach Angaben des BAMF gibt es im Irak keine Gruppenverfolgung der Jesiden mehr. Die Terrororganisation Islamischer Staat hält dort seit Ende 2017 keine Gebiete mehr besetzt. Die asylrechtliche Entscheidungspraxis des BAMF wird auch durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit grundsätzlich bestätigt.

Vor diesem Hintergrund besteht meines Erachtens kein Anlass, zusätzlich zu der stattfindenden asylrechtlichen Prüfung des BAMF einen generellen Abschiebungsstopp nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes für den Irak zugunsten von jesidischen Volkszugehörigen anzuordnen. Es kommt auf das individuelle Ergebnis des jeweiligen Asylverfahrens an. Das wird nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführt. Es ist im Ergebnis verwaltungsgerichtlich überprüfbar oder kann von den Verwaltungsgerichten überprüft werden und es ist dann auch zu akzeptieren. 

Ich sehe deswegen im Augenblick auch keinen Anlass dafür, sich für einen generellen Abschiebungsstopp auf Bundesebene einzusetzen. Ich denke aber, wir werden auch im Innenausschuss bei den weiteren Beratungen die Möglichkeit haben, noch einmal detaillierter auf die aktuelle Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes mit Blick auf den Irak einzugehen. 

Sie, Frau Abg. Quade, haben vorhin auch auf eine Lageeinschätzung aus dem August 2014 Bezug genommen. Wir müssen gucken, wie das Auswärtige Amt die aktuelle Lage einschätzt. Aber das werden wir dann sicherlich im Ausschuss beraten können. - Vielen Dank. 

(Zustimmung bei der CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir steigen ein    

(Zuruf von Henriette Quade, DIE LINKE)

- Es gibt eine Intervention von Frau Quade. 

(Oh! bei der AfD)


Henriette Quade (DIE LINKE):

Frau Ministerin, in der Tat habe ich mich nicht auf eine Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes aus dem Jahr 2014 bezogen. Ich habe mich auf die Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes aus dem Jahr 2022, die bis heute nicht erneuert wurde, bezogen. 


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Die Lagereinschätzung des Auswärtigen Amtes aus dem Oktober 2022 lautet, dass das Auswärtige Amt keine Erkenntnisse hat, die auf eine systematische Diskriminierung von aus Deutschland zurückgeführten Irakern schließen lässt. Das ist das, was mir vorliegt. 

(Zuruf von der AfD: Ja, genau! So ist es! - Weiterer Zuruf - Lachen bei der AfD)

Aber deswegen sage ich auch: Wir können uns die aktuelle Lagereinschätzung des Auswärtigen Amtes für das Jahr 2023 im Innenausschuss gern anschauen.