Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Seit der ersten Beratung des zugrunde liegenden Antrages sind verschiedene Varianten der Finanzierung von Schwangerenberatungsstellen mit dem Ziel diskutiert worden, den Eigenanteil der Träger an den Kosten der Beratungsstellen zu senken. 

Nunmehr liegt eine Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vor. Demnach soll es eine hundertprozentige Finanzierung der Personalkosten und eine achtzigprozentige Finanzierung der Sachkosten für die Schwangerschaftsberatungsstellen geben. Zudem soll die bislang vorhandene Differenzierung zwischen erster und zweiter Beratungskraft entfallen. 

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin sehr zuversichtlich, dass mit dem heute zu fassenden Beschluss die Finanzierung der Schwangerenberatung zukünftig gesichert ist. Es verbleibt künftig nur ein kleiner Teil der Finanzierung, nämlich 20 % der Sachkosten, die wiederum nur ungefähr ein Sechstel der Gesamtkosten ausmachen, bei den Trägern. Mir ist wichtig, dass damit den Beraterinnen die gleichen Entgelte wie den vergleichbaren Beschäftigten beim Land zufließen können. 

Bei der Aufgabe der Schwangerenberatung handelt es sich um eine staatliche Aufgabe, die ohne Mitwirkung der freien Träger nicht fachgerecht erledigt werden kann. Es handelt sich unter anderem um Aufgaben der gesetzlichen Hilfen für Schwangere, Beratung hinsichtlich der Lösung von psychosozialen Konflikten, der Möglichkeit der anonymen Geburt, der Konfliktberatung, um an dieser Stelle nur die wichtigsten zu nennen. 

Frauen, die vor der Frage stehen, ob sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, müssen in dieser schwierigen Lage unbedingt darauf vertrauen können, dass sie den behandelnden Ärztinnen und Ärzten alle für sie relevanten medizinischen, rechtlichen und ethischen Fragen stellen können, und dass im Falle der Entscheidung für den Abbruch dieser dann auf qualitativ hohem Niveau durchgeführt wird.

Deshalb ist es richtig, dass in der Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe medizinische, rechtliche und ethische Kompetenzen, auch mit Blick auf Schwangerschaftsabbrüche, sowie wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten zur Vorgehensweise beim medikamentösen und beim operativen Schwangerschaftsabbruch vermittelt werden. Ich bitte daher, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Herzlichen Dank.