Rüdiger Erben (SPD): 

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Saal sind sich sicherlich die meisten darüber einig, dass das Eckpunktepapier des Bundesjustizministers noch längst keine finale Fassung der Reform des Strafgesetzbuches sein sollte. Die Idee des Ministeriums, insbesondere die Spielsüchtigen zu entkriminalisieren, ist an sich sogar löblich. Die Hürden für diese Menschen, sich Hilfe zu suchen, werden dadurch abgebaut. 

In der Folge der geplanten Streichung der §§ 284, 285 und 287 des Strafgesetzbuches fallen aber auch die Veranstalter von illegalem Glücksspiel aus der Strafbarkeit. Ihre Tätigkeiten können dann eben nur noch im Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 28a des Glücksspielstaatsvertrages geahndet werden. Zugegebenermaßen sind das sehr hohe angedrohte Bußgelder, aber es ist eben nicht das Schwert des Strafrechtes. Deswegen ist das überaus diskussionswürdig.

Die Koalitionspartner im Landtag von Sachsen-Anhalt sind sich daher darüber einig, dass bei den geplanten Änderungen im Glücksspielrecht eine tragfähige Lösung erarbeitet werden muss; die bloße Beibehaltung der §§ 284, 285 und 287 des Strafgesetzbuches, wie von der antragstellenden Fraktion der AfD gefordert, kann das mit Sicherheit auch nicht sein. Weder schützen wir dadurch die Opfer von illegal arbeitenden Glücksspielveranstaltern, noch stärken wir die Prävention vor Glücksspielsucht.

Denn das illegale Glücksspiel entzieht sich ja gerade allen Regulierungen des Spielerschutzes. Daher brauchen wir an dieser Stelle eine Verknüpfung von Präventionsangeboten mit speziellen Ausstiegshilfen sowohl aus dem Glücksspiel selbst als auch aus den oftmals mit illegalem Glücksspiel verbundenen Fällen der organisierten Kriminalität. Ein einfaches Beibehalten des Status quo würde den Betroffenen auch nicht helfen. 

Die Landesregierung sollte sich daher intensiv an den Diskussionsprozessen zur Reform des Strafrechtes beteiligen, um ein gutes und abgewogenes Ergebnis zu erzielen. Ich bitte den Landtag daher um Zustimmung zu unserem Alternativantrag und um Ablehnung des ursprünglichen Antrages der AfD-Fraktion. - Vielen Dank.