Tagesordnungspunkt 23

Beratung

Einsetzung eines Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR

Beschluss Landtag - Drs. 8/3511

Beschlussempfehlung Ausschuss zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR - Drs. 8/3735


Berichten wird uns dazu der Abg. Herr Dr. Grube. - Herr Dr. Grube, bitte schön.


Dr. Falko Grube (Berichterstatter): 

Frau Präsidentin! Hohes Haus! Bevor ich zur Berichterstattung komme, möchte ich ein paar Genesungswünsche an den eigentlichen Ausschussvorsitzenden Marco Tullner richten, der heute leider verhindert ist.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Das Hohe Haus hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2023 gemäß § 46a des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt die Einsetzung eines Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR beschlossen. Der Ausschuss hat sich in der Sitzung am 15. Februar 2024 konstituiert.

Ich weiß, es ist schon spät am Abend, aber das Thema ist trotzdem nicht ganz unbedeutend. All diejenigen, die am Ende nicht aufpassen, müssen die Schreiben, die aus dem Ausschuss an die Abgeordneten gehen, besonders aufmerksam lesen; denn manchen werden sie betreffen und manchen nicht.

Das Verfahren des Ausschusses legt der Landtag gemäß § 46a Abs. 8 des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt in einer Geschäftsordnung fest. Mit Nr. 3 des Einsetzungsbeschlusses in der Drs. 8/3511 wurde der Ausschuss ermächtigt, dem Landtag im Wege einer Beschlussempfehlung den Entwurf einer solchen Geschäftsordnung zuzuleiten. 

Der Ausschuss hat in der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Entwurf erarbeitet; dieser liegt Ihnen zur Beschlussfassung vor. Die Grundlage des Geschäftsordnungsentwurfes bildet die Tätigkeit des entsprechenden Ausschusses der siebenten Wahlperiode. Eingearbeitet haben wir Vorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Diese Vorschläge betreffen im Wesentlichen folgende Punkte. 

Punkt 1 betrifft die Anpassung der Zuständigkeit für die Durchführung der Überprüfung. Das Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen wurde im Jahr 2021 aufgelöst und die Verantwortung für die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR ist bekanntermaßen an das Bundesarchiv übergegangen. 

Punkt 2 betrifft eine Änderung der erforderlichen Mehrheit bei Beschlüssen des Ausschusses nach § 2 Abs. 2 Satz 1. Beschlüsse, die einen starken Eingriff in die Rechte betroffener Abgeordneter bedeuten, bedürfen entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes einer Zweidrittelmehrheit. 

Bei Punkt 3 geht es um die Konkretisierung bzw. Klarstellung von Regelungen sowie die Streichung nicht benötigter Regelungen. 

Im Ergebnis der Beratung hat der Ausschuss beschlossen, dem Landtag den Entwurf einer Geschäftsordnung in der Fassung der Geschäftsordnung des Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR der achten Wahlperiode mit den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungen zuzuleiten.

Einige Hinweise. Nach § 46a Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt können Abgeordnete beim Präsidenten des Landtages schriftlich eine Überprüfung beantragen. Dabei, meine Damen und Herren, handelt es sich um eine freiwillige Entscheidung eines jeden Mitglieds des Landtags. Wie bereits bei der Einsetzung des Ausschusses vorgetragen, ist es im Sinne der Wahrung des Ansehens des Landtages, der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens in die Abgeordneten jedoch wünschenswert, wenn möglichst viele oder alle Mitglieder des Hauses, die für eine Überprüfung in Betracht kommen, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Ich darf Ihnen das auch ausdrücklich als Wunsch der Mitglieder des entsprechenden Ausschusses übermitteln.

(Zustimmung)

Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass eine Überprüfung nur zulässig ist, soweit es sich nicht um eine Tätigkeit vor Vollendung des 18. Lebensjahres handelt. Das heißt, Abgeordnete, die zum Zeitpunkt der Auflösung des Staatssicherheitsdienstes der DDR mit Stichtag 12. Januar 1990 ihr 18. Lebensjahr nicht vollendet hatten, werden vom Bundesarchiv nicht überprüft bzw. ein gestellter Antrag auf Überprüfung wird vom Bundesarchiv in diesen Fällen abgelehnt.

Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Entwurf einer Geschäftsordnung. - Vielen Dank.