Tagesordnungspunkt 17

Zweite Beratung

Schutzsuchenden helfen - Integration befördern - Kosten gerecht verteilen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/2251

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/3694

(Erste Beratung in der 36. Sitzung des Landtages am 23.02.2023)


Berichterstatter des Ausschusses ist Herr Borgwardt. Herr Borgwardt steht bereits in den Startlöchern. Herr Borgwardt hat das Wort. - Bitte sehr.


Siegfried Borgwardt (Berichterstatter): 

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/2251 hat der Landtag in der 36. Sitzung am 23. Februar 2023 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.

Durch Beschluss des vorliegenden Antrags sollte sich der Landtag zur menschenrechtlichen Verpflichtung zur Aufnahme von und Hilfe für Flüchtende und Asylsuchende bekennen. Ferner sollte die Landesregierung dazu aufgefordert werden, sich gegenüber dem Bund unter anderem dafür einzusetzen, dass schnellstmöglich eine finanzielle Entlastung der Kommunen erfolgt, dass das Angebot an Sprachkursen erhöht wird, dass ausreichend Wohnraum bereitgestellt wird und dass die Wohnsitzauflage gelockert wird.

Der Ausschuss für Inneres und Sport verständigte sich in der 19. Sitzung am 9. März 2023 zum Beratungsverfahren. Vor dem Hintergrund des seinerzeit von Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen durchgeführten Flüchtlingsgipfels sollte die Landesregierung Gelegenheit erhalten, die Ergebnisse der im Rahmen des Gipfels eingerichteten Arbeitsgruppen vorzustellen. Ferner verständigte sich der Ausschuss darauf, die kommunalen Spitzenverbände zu dieser Beratung einzuladen.

Die Beratung fand in der 20. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 13. April 2023 statt. Im Anschluss an die Berichterstattung der Landesregierung erhielten die kommunalen Spitzenverbände die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Im Ergebnis der daran anschließenden Beratung kam der Ausschuss überein, über den Antrag in der darauffolgenden Sitzung erneut zu beraten und ggf. eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.

Bei mehreren Treffen der innenpolitischen Sprecher der Fraktionen zur Festlegung der Tagesordnungen für die jeweils nächste Sitzung fand der Antrag regelmäßig keine Berücksichtigung, bis er schließlich für die 26. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 23. November 2023 erneut vorgesehen wurde. In der betreffenden Sitzung verabschiedete der Ausschuss für Inneres und Sport auf der Grundlage eines im Vorfeld der Sitzung bereitgestellten Beschlussvorschlages der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP mit 7 : 2 : 4 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen und empfahl die Annahme des Antrages in geänderter Fassung. Die Fraktion DIE LINKE begründete die Ablehnung des Beschlussvorschlages damit, dass damit eine grundsätzlich andere politische Stoßrichtung verfolgt und im Unterschied zum Ursprungsantrag auf konkrete Vorschläge verzichtet werde.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 57. Sitzung am 11. Januar dieses Jahres mit dem Antrag sowie der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Die Fraktion DIE LINKE bekräftigte ihre Ablehnung der Beschlussempfehlung aus den vorgenannten Gründen. Im Ergebnis schloss sich der Ausschuss mit 7 : 5 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 28. Sitzung am 1. Februar 2024 mit dem Antrag und beschloss mit 7 : 6 : 0 Stimmen die Ihnen in der Drs. 8/3694 vorliegende Beschlussempfehlung.

Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.