Eva von Angern (DIE LINKE): 

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist gut und richtig, dass der Gesetzentwurf vorliegt. Für die Fraktion kann ich erklären, dass wir der Überweisung selbstverständlich zustimmen. 

Es ist gut und richtig, und zwar gerade wegen der Menschen, bei der Individualverfassungsbeschwerde weiterhin die Möglichkeit des Papiernutzens zu ermöglichen. 

Ich will auf einen Punkt eingehen, der mir dann doch wichtig erscheint. Frau Ministerin sprach davon, dass den Wünschen und Bedarfen zeitgemäß Rechnung getragen wird. Davon sind wir Welten entfernt. An dieser Stelle müssen wir uns nicht mehr gegenseitig in die Tasche schwindeln. Es war nicht die letzte, sondern es waren die vorletzte und die vorvorletzte Wahlperiode, in der wir über die elektronische Akte gesprochen haben. 

Wenn man dem damaligen Staatssekretär Thomas Wünsch zugehört hat, dann hätten wir die elektronische Akte an allen Gerichten schon lange vor den Anwälten haben müssen. Ich bin tatsächlich unglücklich über den Kompromiss im Bund, dass dies erst im Jahr 2026 an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Deutschland realisiert werden soll. 

Herr Hövelmann, Sie haben nur die halbe Wahrheit vorgetragen. Die Anwälte haben tatsächlich bereits seit dem 1. Januar 2018 eine passive Pflicht, das besondere Anwaltsfachpostfach vorzuhalten. Es gibt bspw. ein Urteil vom Amtsgericht Nürnberg, in dem eine Geldbuße in Höhe von 3 000 € verhängt worden ist, weil es nicht vorgehalten worden ist. Der Staat macht es sich einfach und sagt: Nö, wir unterliegen keiner Geldbuße. Ich finde dies aber schwierig. 

Wir haben im Bereich Digitalisierung in der Justiz in Sachsen-Anhalt noch einige Baustellen. Wir haben in Dessau zwar den Raum gezeigt bekommen, in dem eine Videokonferenz möglich ist, aber wir, also diejenigen, die in diesen Bereichen unterwegs sind, wissen auch, wie es an allen anderen Gerichtsstandorten in Sachsen-Anhalt aussieht. Ich halte das für sehr prekär. Es ist überhaupt nicht mehr zeitgemäß. 

Insofern kann ich Ihnen sagen, dass wir das Gesetz im Rechtsausschuss nicht blockieren werden. Wir halten es nur für wichtig, noch einmal grundsätzlich über das Thema zu reden. 

Mich hätte natürlich auch interessiert, wie die Anwaltschaft zu dem Gesetz steht. Vielleicht erfragen wir das auch noch. Dafür bedarf es aber keiner großen Anhörung. Ich glaube, dem Grunde nach kommen wir sehr schnell zu einem gemeinsamen Punkt. Insofern werden wir dem Gesetzentwurf so, wie er derzeit vorliegt, zustimmen können.