Tagesordnungspunkt 14

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung tierseuchenrechtlicher Regelungen

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3717


Einbringer für die Landesregierung ist Sven Schulze als zuständiger Minister. - Bitte sehr, Sie haben das Wort.


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Änderung tierseuchenrechtlicher Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt vorstellen. Die geplanten Änderungen betreffen zwei Landesgesetze: zum einen das Gesetz über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes und zum anderen das Ausführungsgesetz zum Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz.

Bezüglich des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes sind folgende Änderungen vorgesehen. Die Tierseuchenkasse soll zum einen in Fällen zur Entschädigung verpflichtet werden, in denen bestimmte Tiere nur zu Zwecken der Schlachtung oder vorübergehend außerhalb Sachsen-Anhalts verbracht wurden. Dadurch soll die Diskrepanz zwischen den öffentlichen Ausgaben durch Entschädigungszahlungen und den Einnahmen durch die von der Tierseuchenkasse erhobenen Beiträge beseitigt werden. Zum anderen soll die Zuständigkeit der Landkreise und der kreisfreien Städte in der Tierseuchenbekämpfung auch bei kreisübergreifenden Tierseuchengeschehen verdeutlicht werden. Des Weiteren soll eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für eine Verordnungsregelung des Landes zur Fortbildung und Prüfung von Tiergesundheitskontrolleuren geschaffen werden.

Die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz dient unter anderem der Umsetzung unseres Koalitionsvertrags. Mit der Änderung des Gesetzes soll nämlich der Landeszuschuss zu den Beihilfen für die Tierkörperbeseitigung wieder eingeführt werden. Dafür sind in den Haushalt 2024 Landesmittel in Höhe von 800 000 € eingestellt worden. Ab dem Jahr 2025 gehen wir von benötigten Haushaltsmitteln in Höhe von ca. 1,55 Millionen € pro Jahr aus.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass in diesem Zusammenhang die Hürden der beihilferechtlichen Genehmigungen der EU-Kommission zu überwinden sind. Die Vorbereitungen dazu finden derzeit in meinem Hause statt.

Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten für den Vollzug des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes, die bisher in der Zuständigkeitsverordnung SOG-LSA festgelegt sind, nun im Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz geregelt. Wie bisher nehmen die Landkreise und die kreisfreien Städte die Aufgabe der Beseitigungspflicht bestimmter tierischer Nebenprodukte als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis wahr. 

Einige Zuständigkeiten, die bisher beim Landesverwaltungsamt liegen, sollen künftig von den Landkreisen und kreisfreien Städten übernommen werden. Das dient der Effizienzsteigerung. 

Weiterhin wollen mit der Änderung des Gesetzes eine Regelung zur Kostenübernahme für die unschädliche Beseitigung von Wild in bestimmten Fällen einführen; dies vor allem vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest. In diesen Fällen sollen Landesmittel bereitgestellt werden. 

Ich freue mich auf die weitere parlamentarische Behandlung des Gesetzentwurfs. - Vielen Dank.