Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen der Berufsstände der Architekten und Ingenieure des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3539

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - Drs. 8/3738

(Erste Beratung in der 57. Sitzung des Landtages am 25.01.2024)


Der Berichterstatter Herr Zimmer ist bereits auf dem Weg und erhält nunmehr das Wort. - Bitte sehr.


Lars-Jörn Zimmer (Berichterstatter):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/3539 in der 57. Sitzung am 25. Januar 2024 zur Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung resultiert aus einem von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren. Begründet wurde dieses mit einer nicht ausreichenden Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/958. Die Europäische Kommission moniert, dass die beiden Begriffsbestimmungen „geschützte Berufsbezeichnung“ und „vorbehaltene Tätigkeiten“ aus der genannten EU-Richtlinie sowie die beiden Begriffsbestimmungen aus der EU-Richtlinie 2005/36 nicht präzise umgesetzt worden sind.

Im Falle einer sofortigen Nachbesserung des Gesetzes hat die EU eine Einstellung des Verfahrens in Aussicht gestellt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfolgt die entsprechend erforderliche Anpassung.

In der 26. Sitzung am 14. Februar 2024 befasste sich der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus erstmals mit dem Gesetzentwurf und erarbeitete die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung. Mit 10 : 0 : 3 Stimmen empfiehlt der Ausschuss die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung.

Das bringt mich jetzt dazu, meine Damen und Herren, auch dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst Danke zu sagen. Denn der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst ist gebeten worden, noch einmal zu prüfen, ob in sprachlicher Hinsicht eine Verbesserung der Lesbarkeit und der Verständlichkeit einhergehen kann mit den rechtlichen Anforderungen, die an den Gesetzestext gestellt werden. Ich schaue meinen Kollegen Holger Hövelmann an, der nicht nur hier im Plenum, sondern auch im Ausschuss vehement dafür gekämpft hat. Aus rechtlicher Sicht lassen sich allerdings keine Änderungen mehr herleiten, sodass der Gesetzentwurf in unveränderter Fassung zur Beschlussfassung vorliegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus bitte ich zum Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.