Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/1945

Beschlussempfehlung Ausschuss für Infrastruktur und Digitales - Drs. 8/3693

(Erste Beratung in der 32. Sitzung des Landtages am 14.12.2022)


Der Berichterstatter steht schon vorn. Es ist Dr. Falko Grube. - Bitte, Falko.


Dr. Falko Grube (Berichterstatter): 

Herr Präsident, vielen Dank. - Herr Präsident! Hohes Haus! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßengesetzes Sachsen-Anhalt, ein Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hat der Landtag in der 32. Sitzung am 14. September 2022 zur zweiten Beratung und zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales überwiesen.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die bundesgesetzlich geschaffenen Möglichkeiten zu Carsharingangeboten im Zuge von Ortsdurchfahrten an Bundesstraßen im Land umzusetzen. Für Gemeinden soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Sondernutzung von Straßen im Sinne der Ausweisung für Carsharingangebote auch an Ortsdurchfahrten, an Landes- und Kreisstraßen sowie an Gemeindestraßen zu ermöglichen. 

Außerdem geht es in diesem Gesetzentwurf um die Schaffung einer Landesregelung für Radschnellwege. Er beinhaltet die Festlegung von überregionalen Radschnellwegen als Landesstraßen sowie die Legaldefinition von Radfahrwegen auch als Kreis- und Gemeindestraßen.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verständigte sich in der 15. Sitzung am 20. Januar 2023 auf eine Anhörung mit Gästen. Diese fand in der 21. Sitzung am 1. September 2023 statt. Die Gästeliste war wie folgt: Landkreistag, Städte- und Gemeindebund, der Beigeordnete für Stadtentwicklung der Stadt Halle, Deutsche Bahn Connect, ADFC, ADAC, JETZT mobil GmbH und Mobility Center GmbH teilAuto.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verständigte sich in der 24. Sitzung am 8. Dezember 2023 darauf, den Gesetzentwurf in der 25. Sitzung am 19. Januar 2024 weiterzuberaten. Die abschließende Beratung fand in dieser Sitzung statt. Der Ausschuss kam überein, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Änderungsanträge lagen nicht vor. Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der Infrastrukturausschuss eine Beschlussempfehlung an den Landtag - die liegt Ihnen vor -, den Gesetzentwurf abzulehnen ist.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verabschiedete mit 10 : 1 : 1 Stimmen die Ihnen als Drs. 8/3693 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales bitte ich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.