Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Koalitionsantrag beschäftigt sich mit einem Thema, das mir sehr am Herzen liegt und uns alle berührt - die Pflege. Die Herausforderungen in der Pflege sind umfassend. Sie beschäftigen uns intensiv und wir werden sie auch heute nicht mit einem einzigen Befreiungsschlag für erledigt erklären können.

Der Fokus dieses Antrags liegt auf der weiteren spürbaren Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in der Pflege und darauf, Fachkräfte langfristig zu halten.

(Beifall bei der SPD)

Dabei baut er auf bei uns in Sachsen-Anhalt schon Erreichtes sinnvoll auf. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang die Pflegeberufereform, die im letzten Jahr eingeführte Ausbildungsvergütung für Pflegehelfer und  helferinnen, die Ombudsstelle in der Pflegeausbildung oder auch die Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung - kurz Beqisa - die sich auch um Pflegeprojekte im Quartier kümmert, erwähnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer pflegt, übt einen verantwortungsvollen Beruf aus. Wir brauchen hohe Standards der beruflichen Qualifikation in der Pflege. Gleichzeitig können wir es uns nicht leisten, die Potenziale von Menschen, die pflegen wollen und können, auf der Ebene, auf der sie gut beitragen können, ungenutzt zu lassen; auch mit Möglichkeiten der weiteren Qualifizierung.

Deshalb möchten wir mit unserem Antrag, dass Möglichkeiten geprüft werden, den Abschluss der Pflegeassistenz einzuführen. Dieser Abschluss soll erreicht werden, nachdem innerhalb der generalistischen Pflegeausbildung die damit verbundene Zwischenprüfung nach dem zweiten Lehrjahr erfolgreich bestanden wurde, die finale Abschlussprüfung aber nicht bestanden wurde. Denn wir wollen niemanden als Pflegekraft verlieren, weil er oder sie eine Prüfung nicht schafft, und wir wollen die Möglichkeit eröffnen, mit einem Abschluss im Beruf zu verbleiben.

Das Aufgabenprofil würde ein eingeschränktes Aufgabenspektrum als bei den Absolventinnen und Absolventen der generalisierten Pflegeausbildung vorsehen, aber mehr Selbstständigkeit als bei Pflegehilfskräften. Gleichzeitig soll die aktuelle Ausgestaltung der Pflegehilfeausbildung evaluiert und bei Bedarf angepasst werden.

Ein weiterer Punkt ist, dass die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse verkürzt werden sollen und dieser Bereich natürlich insgesamt gefördert wird, z. B. durch Berufssprachkurse. 

Auf Bundesebene möge das Land, so der Antrag, die Regularien für praxisorientierte Pflichteinsätze anpassen. Oft stehen nicht genügend Einsatzstellen zur Verfügung, bspw. in der Pädiatrie. Es soll trotzdem möglich sein, die Abschlussprüfung zu absolvieren und Einsätze später nachzuholen.

Einige Worte zum Thema Leiharbeit in der Pflege. Ja, das Ausufern dieser Entwicklung stellt ein Problem dar, unter anderem, weil sie mit ansteigenden Kosten für die Einrichtungen und für die Pflegebedürftigen verbunden ist. Gleichzeitig können die Einrichtungen aber auch nicht ohne Weiteres auf eine flexible Ergänzung durch Zeitarbeit völlig verzichten. Daher sollte das Engagement der Landesregierung auf der Bundesebene darauf ausgerichtet sein, sich für klare Regelungen einzusetzen, welche eine gute Balance zwischen Vorteilen und Herausforderungen der Zeitarbeit ermöglichen.

Die Punkte des vorliegenden Antrags zusammen und aufeinander abgestimmt bringen einen bedeutenden Anschub für das Gewinnen und Behalten kompetenter, motivierter und gut eingesetzter Pflegekräfte, einen Pflegeboost. - Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der SPD)

Herr Gallert, ich habe meine Rede so eifrig gekürzt, dass ich schon vor Ablauf der Redezeit fertig bin.


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Das ist auch kein Problem.


Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD): 

Vielleicht gibt es noch Fragen. 


Vizepräsident Wulf Gallert:

Die gibt es leider nicht, Frau Richter-Airijoki.

(Lachen bei der SPD und bei der CDU)


Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):

Dann vielen Dank.