Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Das Thema Härtefallfonds für Ost-Rentnerinnen und -Rentner im Rahmen der Rentenüberleitung, für jüdische Zuwandererinnen und Zuwanderer sowie für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler hat uns bereits mehrfach im Hohen Hause beschäftigt. Das wurde bereits erläutert. 

Als Erstes betone ich, dass das Rentenrecht Bundesrecht ist. Es muss also auf dieser Ebene geregelt werden. Damit liegt die Verantwortung zur Lösung der Herausforderungen im Rentenrecht auf dieser politischen Ebene. Dass Länder herangezogen werden und auf diesem Themenfeld aktiv werden müssen, ist politisch gesehen mehr als fraglich. 

Entsprechend haben sich auch die Regierungschefinnen und die Regierungschefs der ostdeutschen Bundesländer in ihrem Beschluss im April 2019 geäußert. Der letzte Satz darin lautet: „Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder erwarten, dass ein Härtefallfonds zur Rentenüberleitung allein vom Bund finanziert wird.“

Bei allem Guten, was der Vertrag zur Deutschen Einheit gebracht hat, muss man klar feststellen, dass er beim Rentenrecht strukturell versagt hat. Möglicherweise lag es auch an der Komplexität des DDR-Rentensystems. So gab es 17 Zusatzrentensysteme, z. B. für die Beschäftigten von Post und Bahn, aber auch die sogenannte Ballettrente. Nur sieben von diesen wurden nach entsprechenden Gerichtsentscheidungen in das bundesdeutsche Rentensystem überführt. Das führte zu subjektiven und objektiven Ungerechtigkeiten. 

Dazu kamen Initiativen, wie für die zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen. Diese sehen sich als ungerecht behandelt an, weil es - anders als in der damaligen BRD - in der DDR nicht zu einem Ausgleich bei unterschiedlichen Rentenansprüchen der ehemaligen Eheleute gekommen ist. 

Die vorläufig letzte unionsgeführte Bundesregierung wollte in Härtefällen im Rentenrecht helfen, um die Würdigung der jeweiligen Lebensleistung zu ermöglichen. Ich gebe zu, dass Versäumnisse korrigiert werden sollten, die bis dahin die unionsgeführten Bundesregierungen nicht gelöst haben. Damals war es vorgesehen, dass hierfür eine Summe von 1 Milliarde € bereitgestellt wird. 

Dann kam die aktuelle Ampelkoalition in die Verantwortung und die Summe wurde auf 500 Millionen € gekürzt, also um die Hälfte.

(Dr. Katja Pähle, SPD, seufzt)

Gleichzeitig wurden die Länder aufgefordert, die gleiche Summe bereitzustellen. - Frau Dr. Pähle, Sie können dazu ruhig Ihren Missmut ausdrücken, aber die Summen stimmen nun einmal. 

(Wulf Gallert, DIE LINKE: Es gibt ja auch nicht so viel!)

Nur wenige Länder haben sich an dem Härtefallfonds beteiligt. Das heißt, die Höhe einer bundesgesetzlichen Regelung richtet sich nach dem Wohnort des Betroffenen. Das ist aus meiner Sicht eine Tatsache, die weder sinnvoll noch beispielgebend sein sollte. 

Als wir im Landtag zum Thema Härtefallfonds beraten haben, wurde ein Prüfauftrag beschlossen. Das klang bereits mehrfach an. Schlussendlich gab es die Entscheidung dagegen und sie war wohlbegründet. Dabei spielten die unklaren finanziellen Belastungen für den Landeshaushalt genauso eine Rolle wie die Frage, ob es sinnvoll ist, dass hierbei das Land Leistung übernehmen soll, die eindeutig der Bund in seiner Verantwortung hat. Außerdem gab es Skepsis bezüglich der administrativen Rahmenbedingungen bei der Antragstellung. 

Dass diese Vorbehalte berechtigt waren, zeigt die Anzahl der tatsächlichen Antragstellerinnen und Antragsteller. Das hatte zwischenzeitlich wohl auch der Bund erkannt; so wurde die Frist für die Antragstellung bis zum 31. Januar dieses Jahres verlängert. 

Die Anzahl der Anträge aus dem Bereich der Ost-Rentnerinnen und Ost-Rentner ist relativ gering, wenn man dabei in Betracht zieht, dass dieser Kreis vermutlich rund 500 000 Menschen umfasst. Noch geringer ist der Anteil derjenigen, die tatsächlich die Einmalzahlungen erhalten. 

Es handelt sich um einen Härtefallfonds, sodass nur diejenigen Leistungen erhalten, die einen Anspruch auf eine monatliche Rente von weniger als 830 € haben. Dieser Betrag liegt deutlich unter der durchschnittlichen ostdeutschen Rente in Höhe von 1 400 €. 

Die Bewilligungsquote liegt bei den jüdischen Kontingentflüchtlingen deutlich höher. Das hat mehrere Gründe. Zum einen unterstützen häufig die jüdischen Gemeinden vor Ort die Antragstellung. Dadurch werden fast ausschließlich Anträge gestellt, die tatsächlich Erfolgsaussichten haben. Außerdem werden bei diesem Personenkreis nur Rentenansprüche berücksichtigt, die nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erworben wurden. Das ist z. B. bei den Spätaussiedlern anders. Damit greifen in diesem Bereich natürlich häufiger die Härtefallregelungen. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist noch einmal deutlich zu machen: Jedes Einzelschicksal der Betroffenen verdient Anerkennung und Würdigung. Als Landesparlament sind unsere Kompetenzen im Rentenrecht faktisch nicht vorhanden. Daher können und müssen wir uns zwar mit dieser Thematik im Sinne der Bürgerinnen und Bürger beschäftigen, aber eine nachhaltige Änderung fällt uns an der Stelle aufgrund der Zuständigkeitsfragen nicht anheim.

Was wir aber tun können und auch müssen, ist, darauf hinzuweisen, dass es unabhängig von der Diskussion zum Härtefallfonds beim Thema Renten weiteren Reformbedarf gibt. Zum 1. Juli 2023 ist die Anpassung der Rentenwerte von Ost und West erfolgt. 

Gleichzeitig sind die anderen Säulen der Altersvorsorge, also die private Rentenvorsorge und die betriebliche Altersvorsorge, gegenüber den gesamten alten Bundesländern in unserem Bundesland noch deutlich weniger ausgeprägt vorzufinden. 

Gleichzeitig bewegt sich der Bundeszuschuss zur Rentenkasse zwischen 22 % und 24 % der Leistungen der Rentenkasse, also rund 100 Milliarden €; zumeist um die sogenannten rentenversicherungsfremden Leistungen, wie die Mütterrente oder die Leistungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler abzudecken, denen keine Zahlungen in die Rentenkasse gegenüberstehen. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der erste Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer hat mit vielem recht, mit einer Annahme leider nicht, nämlich, dass die Menschen immer Kinder bekommen werden. Es ist eine Reform der Altersvorsorge aufgrund der demografischen Entwicklung in unserem Land notwendig, damit die Menschen ihren wohlverdienten Ruhestand nicht nur heute, sondern auch in Zukunft genießen können. 

Derzeit gibt es dazu unterschiedliche Diskussionen, bis hin zu der Frage, ob man die Renteneintrittsalter dynamisch an die Verlängerung der Lebenserwartung anpasst oder denjenigen, die nach dem Renteneintritt weiter arbeiten, besondere steuerliche Vorteile gewährt. 

Das Thema wird heute also garantiert nicht zum letzten Mal im Hohen Hause aufgegriffen werden, sondern wir werden dazu noch viele spannende und interessante Debatten haben. 

(Zustimmung bei der CDU - Eva von Angern, DIE LINKE: Mit Sicherheit! Wir bleiben da dran!)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Krull, fertig? - Dann kann Frau Hohmann ihre Frage stellen. - Ich entnehme Ihrer Gestik, dass Sie diese auch zulassen wollen. - Frau Hohmann, bitte. 


Monika Hohmann (DIE LINKE):

Recht schönen Dank, Frau Präsidentin. - Es ist schon bemerkenswert, wie unterschiedlich die CDU im Bund und in den Ländern argumentiert. Ich weiß, auf der Ebene des Bundes hat die CDU-Bundestagsfraktion mehrere Anträge zu dem Härtefallfonds gestellt, weil sie damit unzufrieden war. Hier im Land wird das natürlich wieder umgekehrt: Wir können ja nicht anders. In den Ländern und im Bund - je nachdem, wo die CDU mitregiert oder nicht mitregiert - liegen die Dinge anders. Aber das ist nicht mein eigentliches Thema. 

Ich habe vorhin gesagt, dass in dem Bundesfonds jede Menge Geld liegen bleiben wird. Könnten Sie sich denn vorstellen, eine Bundesratsinitiative einzubringen, um vielleicht doch noch einmal dahin gehend zu appellieren, dass die Mittel nicht verfallen bzw. ggf. auch erhöht werden, um den Härtefallfonds wirklich zu einem Gerechtigkeitsfonds zu machen? Denn im Landtag sind Sie mit in der Regierung und hätten die Möglichkeit, dahin gehend etwas zu unternehmen. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Krull, bitte.


Tobias Krull (CDU):

Vielen Dank für die Frage. Folgende Vorbemerkung: Wir sind eine Volkspartei. 

(Lachen bei der AfD)

Daher gibt es auch mal unterschiedliche Auffassungen. Dass wir als Landes-CDU manchmal eine andere Auffassung vertreten als die Bundes-CDU, bei größtmöglicher Deckungsgleichheit, ist an der Stelle eine natürliche Sache.

(Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE - Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Gott sei Dank!)

Ich glaube, das soll es auch bei anderen Organisationen geben. Das ist meine Wahrnehmung gewesen. 

Bevor wir über die Einrichtung eines Gerechtigkeitsfonds diskutieren, muss die Frage gestellt werden: Wie viel Geld bleibt tatsächlich übrig? - Wir haben die Antragstellung, die Bearbeitung läuft an der Stelle ja bereits. Das bleibt also noch abzuwarten. 

Zur Frage eines Gerechtigkeitsfonds. Wenn wir einen Gerechtigkeitsfonds aufstellen, der mit ähnlichen bürokratischen Hindernissen, mit relativ geringen Summen auf den Weg gebracht wird, dann kann man nur sagen: Es macht keinen Sinn. 

Das heißt erstens, es bleibt abzuwarten, wie viel Geld übrig bleibt. Zweitens. Einen Fonds aufzulegen, macht nur Sinn, wenn genug Geld bereitgestellt wird, sodass die Erwartungshaltung zumindest zum Teil befriedigt werden kann, und ein solcher Fonds nicht - ich möchte nicht sagen: eine Nullnummer wird - deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt, wie es bei dem aktuellen Härtefallfonds der Fall ist. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Krull, vielen Dank. - Herr Kurze, Sie haben sich erst nach dem Ende des Debattenbeitrages gemeldet.

(Guido Heuer, CDU: Nein, das stimmt nicht! Das habe ich aber gesehen!)

- Also, wir sitzen hier zu dritt.

(Zurufe von der CDU)

Wir haben noch mehrere Debattenbeiträge. Vielleicht ergibt es sich, dass man diese Frage woanders unterbringt.

(Tobias Rausch, AfD: Er kann doch seinen eigenen Kollegen nicht interviewen! Das gibt es doch gar nicht! Das ist sein eigener Fraktionskollege!)

Wir haben eine Aktuelle Debatte. Wir haben keine Antragsberatung oder Beratung über Gesetzentwürfe.