Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Aktuell wird von dem Bundesarbeitsminister eine Reform des Bürgergeldes vorgeschlagen. Es geht dabei um die Möglichkeiten verstärkter Sanktionen. Wie man es der aktuellen Medienlage entnehmen konnte, werden diese Vorschläge bereits wieder von der Ampelregierung verwässert.

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass es durch die Vermittlung von Herrn Laumann, Minister aus Nordrhein-Westfalen, und von Sven Schulze, Minister aus Sachsen-Anhalt, überhaupt erst möglich wurde, dass Sanktionen beim Bürgergeld in Betracht kommen und angewendet werden können.

(Zustimmung bei der CDU)

An dieser Stelle frage ich die Landesregierung: Erstens, wie werden die Reformvorhaben durch die Landesregierung beurteilt? Zweitens, wie können wir den Grundsatz von „Fördern und Fordern“ noch stärker zur Geltung bringen?

(Zustimmung bei der CDU - Marco Tullner, CDU: Wichtige Frage!)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Für die Landesregierung spricht Frau Grimm-Benne.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sie wissen, die Reform des Bürgergeldes ist ja eigentlich bereits abgeschlossen. Denn der Gesetzentwurf war im Vermittlungsausschuss. Sanktionsmöglichkeiten, wenn man Pflichten verletzt, wie sich zu melden bzw. zumutbare Arbeit aufzunehmen, das Bürgergeld um bis zu 30 % zu kürzen, bestehen bereits. Darauf hatte insbesondere die CDU Wert gelegt. Dies ist meiner Meinung nach auch eins zu eins umgesetzt worden. Dazu haben wir bereits zwei Debatten geführt.

Was mich ich ein bisschen überrascht hat, ist, dass Sie jetzt sagen, die Regierungsfraktionen würden etwas verwässern. Am 8. Januar 2024 - ich glaube, es heißt „Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz des Bundes 2024“; es ist der Entwurf eines Artikelgesetzes - haben sich das Kabinett und auch die Regierungsfraktionen darauf verständigt, dass das Bürgergeld für die Gruppe der - wenn ich das einmal so sagen darf - Totalverweigerer für zwei Monate vollständig gestrichen werden kann.

Das Einzige, von dem ich weiß, dass die Regierungsfraktionen darauf Rücksicht genommen haben, ist, dass es erst einmal nur für zwei Jahre gelten und danach evaluiert werden soll. Aber ich wüsste an der Stelle nicht, warum das etwas verwässern sollte. Denn Hubertus Heil hat sich genau dafür eingesetzt, dass es tatsächlich so in den Gesetzestext gegossen wird.

Aber was Sie immer beachten müssen, sind die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat, auch bei der Umsetzung in Bundesgesetz, in die SGB-Gesetze: Es ist die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Ich glaube, das war, wenn Sie die Gesetzesbegründung lesen, der eigentliche Punkt gewesen, warum man das entsprechend eingebaut hat.

(Zustimmung bei der SPD)