Dr. Falko Grube (SPD): 

Vielen Dank. - Herr Präsident! Hohes Haus! Einer meiner liebsten Termine, die ich in diesem Hohen Hause habe, sind Termine mit Schulklassen, die den Landtag besuchen.

(Oliver Kirchner, AfD: Genau!)

Diese Termine sind für einen selbst bereichernd und sie holen einen wenig aus dieser Politikbrabbelsprache heraus. Das sind einfach schöne Termine. 

Sie kennen das: Man stellt sich vor, sagt, welchen Ausschüssen man angehört und was das Haus so macht. Bei Schülerinnen und Schüler ist der Umstand, dass der Landtag für das Schulgesetz zuständig ist, ein beliebtes Thema. Die Schulpflicht ist im Schulgesetz und in der Landesverfassung verankert. In diesem Zusammenhang ist die Frage, ob dies nicht abgeschafft werden kann, ganz beliebt. Die harte Antwort: Das könnten wir, machen wir aber nicht.

Dann fragen sie mich zumeist, warum es die Schulpflicht gibt. Dann nehme ich sie mit auf eine historische Reise, und zwar 150 Jahre zurück. Zu dieser Zeit hätten sie nicht im Landtag gesessen, sondern bei ihren Eltern auf dem Feld, im Betrieb oder in der Werkstatt gearbeitet. Ich sage ihnen, dass es eine große Errungenschaft ist, dass über die Jahrhunderte alle Kinder zur Schule gehen durften und es nicht mehr bezahlen mussten. Heute gibt es eben die Schulpflicht. Es ist also eine Errungenschaft.

Das Gleiche gilt für die Lernmittelfreiheit für Kinder aus Familien mit geringen Einkommen. Die entsprechende Verordnung ist schon ein paar Jahre alt, und zwar elf Jahre, um genau zu sein. Und ja, sie muss überarbeitet werden. Deswegen können Sie heute unseren Antrag ruhigen Gewissens beschließen; denn damit beauftragen wir die Landesregierung zu überprüfen, ob der Kreis der Berechtigten noch der richtige ist und ob die digitalen Lernmittel einfließen müssten. Insofern brauchen wir eine Modernisierung.

Für die Lernmittelfreiheit hat meine Partei - das können Sie im Wahlprogramm nachlesen - große Sympathie. Wenn wir uns dies eines Tages leisten können, dann sind wir dabei. Sie kennen aber den Landeshaushalt: Wir werden also das optimieren müssen, was wir auf dem Tisch haben.

Eine Anmerkung zu dem Antrag der AfD-Fraktion zu dem Thema Verfassung. Ich will weglassen, dass eine Verfassungsänderung anders aussieht, als es der Antrag beschreibt. Ich habe nicht ganz verstanden, warum Sie, wenn Sie schon Baden-Württemberg vorschlagen, hinter das zurückfallen wollen, was in Baden-Württemberg in der Verfassung steht. Darin geht es nicht nur um eine Lernmittelfreiheit für öffentliche Schulen.

Der Antrag fällt übrigens auch hinter die Rechtslage in Sachsen-Anhalt zurück; denn auch Kinder an privaten Schulen haben die Möglichkeit, sofern die Eltern nicht das entsprechend Einkommen haben, die Kosten für Lernmittel ersetzt zu bekommen. Das wollen wir nicht abschaffen,

(Beifall bei den GRÜNEN)

was einer der Gründe dafür ist, dass wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU) 

Ich bitte um Zustimmung zum Alternativantrag der Koalition. Ich glaube, wenn die Beratungen im Ausschluss abgeschlossen sind, dann gibt es hierfür eine gute Lösung. - Vielen Dank.