Tagesordnungspunkt 13

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen der Berufsstände der Architekten und Ingenieure des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3539


Einbringer ist Herr Minister Schulze. - Herr Schulze, Sie haben das Wort. 


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich versuche ein bisschen Zeit zu sparen; denn wir haben darüber im Ausschuss schon ausführlich diskutiert. Der vorliegende Gesetzentwurf steht im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2021/2212 der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland und Sachsen-Anhalt wegen nicht ausreichender Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/958.

Die genannte Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei Erlass von Berufsreglementierungen oder Änderungen bereits bestehender Reglementierungen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Diese soll sich im Wesentlichen an der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes orientieren.

In Sachsen-Anhalt erfolgte die Umsetzung der Richtlinie unter anderem im Architektengesetz und im Ingenieurgesetz des Landes. Dies und die Umsetzung auf Bundesebene ist aus der Sicht der EU aber nicht ganz ausreichend. So monierte die Europäische Kommission in ihrer Stellungnahme zum genannten Vertragsverletzungsverfahren, dass die beiden Begriffsbestimmungen geschützte Berufsbezeichnungen und vorbehaltene Tätigkeiten, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung relevant sind, weder auf Bundes- noch auf Landesebene umgesetzt worden sind.

Zudem hält die Europäische Kommission die Umsetzung der Richtlinie durch bloßen Verweis auf Artikel 7 der einschlägigen EU-Richtlinie für nicht ausreichend. Es gibt noch ein paar weitere kleinere Begründungen.

Ich will am Ende aber einmal kurz zusammenfassen, dass ich zuversichtlich bin, dass der Gesetzentwurf, den wir jetzt vorliegen haben, eine gute Lösung zur Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens darstellt. Ich freue mich am Ende auf die Beratung in den Ausschüssen. Wir haben das schon einmal ausführlich diskutiert. Ich denke, das ist ein Thema, das wir relativ schnell behandeln. Aus Zeitgründen habe ich einmal darauf verzichtet, alle Einzelpunkte aufzuzählen.

(Zustimmung bei der CDU)