Tagesordnungspunkt 12

Erste Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt“

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3538


Einbringerin ist die Ministerin Frau Petra Grimm-Benne in Vertretung von Herrn Prof. Armin Willingmann. - Bitte sehr.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Koalitionsvertrag für unser Land von 2021 bis 2026 sieht vor, dass zehn Jahre nach der ersten Übertragung von Flächen des nationalen Naturerbes und des grünen Bandes an die Stiftung Umwelt-, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt, kurz SUNK, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der SUNK anzupassen bzw. zu aktualisieren sind. Dazu ist eine Änderung des SUNK-Errichtungsgesetzes erforderlich. Der dazu erarbeitete Gesetzentwurf liegt Ihnen vor.

Folgende Schwerpunkte sollen mit dem Änderungsgesetz geregelt werden. Nach dem Grünes-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt ist das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Ministerium ein Träger des nationalen Naturmonuments. Dem Ministerium obliegen für die Belange des Naturschutzes Aufgaben vergleichbar einer Schutzgebietsverwaltung.

Die Stiftung unterstützt das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Ministerium bei seinen Aufgaben als Träger des nationalen Naturmonuments. Jedoch enthält das Grünes-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt keine Kostenregelung für diese von der Stiftung zu leistenden Unterstützungsaufgaben. Dies soll über eine Ergänzung im SUNK-Errichtungsgesetz, welches bislang lediglich die vertragliche Wahrnehmung von Aufgaben des Landes und deren Kostenerstattung regelt, abgebildet werden.

Bei vorliegenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist die Möglichkeit des Abschlusses eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vorgesehen. In diesem wird die im Grünes-Band-Gesetz nur allgemein gehaltene Aufgabenwahrnehmung konkret beschrieben und die Kostenerstattung festgelegt.

Um die Verwaltungs- und Arbeitsprozesse der Stiftung zu optimieren, sollen zudem der Stiftungsvorstand abgeschafft, der bisher als Arbeitnehmer tätige Geschäftsführer zum Organ erhoben und die haushaltsrechtlichen Bestimmungen vereinfacht werden. Die Stiftung soll nicht mehr verpflichtet sein, sowohl kameralistisch als auch kaufmännisch zu buchen.

Erforderlich war es noch, die Regelungen zur Entsendung der Vertreter der anerkannten Naturschutzvereinigungen in den Stiftungsrat zu konkretisieren. Hierzu ist künftig eine Unterstützung durch das Ministerium für Wirtschaft und Umwelt bei der Wahl möglich.

Zudem wird der Stiftungssitz im Gesetz offener gestaltet. Vorgeschrieben wird nur noch, dass der Sitz in Sachsen-Anhalt sein muss. Die weitere Konkretisierung erfolgt in der Stiftungssatzung, die entsprechend der bisherigen gesetzlichen Regelung weiterhin Magdeburg als Stiftungssitz ausweist. Weiterhin soll das Bildungsministerium einen Sitz im Stiftungsrat erhalten.

Die vorgesehenen Änderungen haben keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Ich denke, so mein Kollege, dass wir vernünftige Lösungen gefunden haben, damit die Stiftung ihre Arbeit noch effizienter gestalten kann. Ich freue mich auf die weitere parlamentarische Beratung und bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Wolfgang Aldag, GRÜNE)