Andreas Silbersack (FDP): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Frage geht an den Wirtschaftsminister. Wir tun vieles zur Ankurbelung der Wirtschaft in Sachsen-Anhalt. Ich hätte gern zu drei Programmen den aktuellen Stand der Umsetzung gewusst, und zwar betrifft das die drei Programme „Sachsen-Anhalt investiert“   dabei geht es um die Anschaffung von Wirtschaftsgütern für kleine und Kleinstunternehmen  , das Programm „Sachsen-Anhalt digital“   daraus werden Innovationen bei Unternehmen gefördert   und das Programm „Sachsen-Anhalt Energie“, bei dem es um Energieeffizienz geht. Mich würde der Stand der Programmabarbeitung interessieren. - Danke.

(Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: Dafür brauchst du jetzt ein bisschen Zeit!)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Herr Minister, bitte, Sie haben das Wort.


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten): 

Vielen Dank für die Frage. Fangen wir einmal mit dem Programm „Sachsen-Anhalt investiert“ an. Ich finde es gut, dass das angesprochen wird; denn wir reden in Sachsen-Anhalt immer nur   wir kommen heute vielleicht noch dazu   über GRW-Förderung, wenn es um Wirtschaftsförderung geht. Wir haben aber auch schon seit Längerem ein Programm für relativ kleine Investitionen.

Ein Beispiel: Eine kleine Pension möchte irgendetwas in den Zimmern erneuern für einen Betrag von 15 000 oder 20 000 €. Dafür muss man keine GRW-Anträge stellen, sondern man kann bzw. man konnte in der Vergangenheit über das Programm „Sachsen-Anhalt investiert“ entsprechende Anträge stellen. Das wird es in der Zukunft auch wieder geben. 

Wir haben die Richtlinie für das Programm „Sachsen-Anhalt investiert“ zwischenzeitlich so weit abgestimmt. Wir haben auch schon   das war mir wichtig   das Thema De-minimis-Regelung auf der Basis der neuen De-minimis-Verordnung, die ab dem 30. Juni 2024 anzuwenden ist, abgestimmt. Für die Förderperiode stehen   das ist auch wichtig zu hören   Mittel in Höhe von 50 Millionen € zur Verfügung, sodass dieses Programm vernünftig ausgestattet ist. Die Veröffentlichung der Richtlinien plane ich bzw. mein Ministerium für Januar 2024, also für den nächsten Monat.

Zu dem Thema „Sachsen-Anhalt digital“ und „Creative Economy“ haben wir die Richtlinien mittlerweile veröffentlicht, und zwar am 4. Dezember 2023, also vor einigen Tagen. Die Mittel aus diesen Programmen werden über einen Wettbewerb vergeben. Das ist eine Vorgabe der Europäischen Union. Es sind europäische Mittel, also muss man auch den Vorgaben entsprechen. Die Programmlinien für diesen Wettbewerb werden wir im nächsten Monat veröffentlichen. Es wird eine Jury geben, die das entsprechend transformiert.

Mir ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir bei diesen Programmen in dieser Förderperiode finanziell richtig gut ausgestattet sind. Für die Digitalprogramme stehen insgesamt Mittel in Höhe von 113 Millionen € zur Verfügung, davon 74 Millionen € für das Programm „Digital Innovation“, 35 Millionen € für das Programm „Digital Creativity“ und 4 Millionen € für das Programm „Cross Innovation“. Das sind die drei Arme, die letztlich davon betroffen sind. Es geht also um mehr als 100 Millionen € für diese Branche.

Ich war gestern Abend bei einem Netzwerk im Bereich Digitales in Magdeburg und habe das dort vorgestellt. Ich habe auch erklärt, was wir gemeinsam auf den Weg bringen wollen. Das ist nämlich wichtig. Wir sind in diesen Bereichen aus meiner Sicht noch nicht dort, wo ich die Branche sehe. Aber mit den Möglichkeiten, die wir hier haben, können wir einiges auf den Weg bringen.

Wichtig ist, das auseinanderzuhalten. Das kleine Investitionsprogramm ist auch für viele andere Dinge zuständig. Das Programm „Sachsen-Anhalt digital“ ist in erster Linie für die Digitalwirtschaft gedacht.