Sebastian Striegel (GRÜNE):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den fachlichen Defiziten hat der Kollege Silbersack bereits ausgeführt. Ich will für meine Fraktion sagen: Zwar erfüllen Athletinnen und Athleten unbestreitbar auch außerstaatliche und außenwirksame Repräsentationszwecke, bei der finanziellen Förderung von Athletinnen und Athleten wird für uns die Ehre aber nicht zu einer monetären Kategorie, die in das System der sozialen Absicherung einfließt. Wir verstehen die staatliche Förderung vorerst als Unterstützung der Athlet*innen bei der Erreichung ihrer eigenen Ziele.

(Ulrich Siegmund, AfD, lachend: Athlet*innen!)

Dazu gehört neben guten sportlichen Bedingungen, wie funktionierenden Anlagen, guter Ausrüstung und kompetenter Betreuung, eine bessere Verzahnung des Nachwuchsbereichs mit dem Spitzensportbereich, eine bessere finanzielle Situation für die Sportlerinnen und Sportler, die eben nicht bei Polizei, Zoll oder Bundeswehr arbeiten, eine gerechtere Verteilung auch unter Einbeziehung von nichtolympischen Disziplinen sowie eine bessere Förderstrategie, die sowohl die persönliche als auch die berufliche Entwicklung umfasst.

Das Land Sachsen-Anhalt ist dabei, so meine ich, auf einem vernünftigen Weg. Daran kann man anknüpfen.

Man kann Ihren Antrag so auslegen, dass es bei der von Ihnen vorgeschlagenen Rente um eine Art von Altersvorsorge geht. Wir sind dafür, Athletinnen und Athleten ganz unabhängig davon, ob sie eine Medaille gewonnen haben oder nicht, für die Zeit, in der sie ihren Fokus auf den Sport legen und daher nicht in der Lage sind, für ihr Alter Vorsorge zu leisten, finanziell zu unterstützen. Der seit 2020 existierende Zuschuss zu einem Basisrentenvertrag in Höhe von 250 € ist dabei ein Anfang. Dies reicht noch nicht aus, aber ich glaube, wir sollten eher dieses System entwickeln, anstatt nur einmal für die Goldmedaillengewinner etwas zu leisten. Insofern stimmen wir dem Antrag der Koalitionsfraktionen zu. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)