Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Bevor ich auf die Änderung eingehe, noch ein Hinweis meiner Fraktion: Die hier gemachten Vorwürfe in die Richtung des Innenministeriums und des Verfassungsschutzes weisen wir auf das Schärfste zurück. 

(Zustimmung bei der CDU - Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Das kannst du doch machen! - Weitere Zurufe von der AfD)

Aber das kennen wir von der AfD. Wenn jemand nicht Ihre Auffassung vertritt, dann machen Sie Polemik und keine sachliche Politik mehr, dann werden Sie einfach nur laut, nach dem Motto: Wer laut schreit, der hat recht. Aber das ist nun einmal nicht der Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren. 

(Zustimmung bei der CDU)

Die Kommunen sind die Herzkammern unserer Demokratie, und am 9. Juni nächsten Jahres sind die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, bei den Kommunalwahlen über die Zusammensetzung der Kreistage, Stadt-, Gemeinde- und Verbandsgemeinderäte und Ortschaftsräte abzustimmen. Bereits heute möchte ich für eine starke Wahlbeteiligung werben. Um die Arbeit in den Kommunen und der dort aktiven ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern zu erleichtern bzw. um auf die aktuellen Bedürfnisse zu reagieren, sind Änderungen beim Kommunalverfassungsgesetz und weiteren kommunalrechtlichen Vorschriften notwendig. 

Dabei setzen wir gezielt darauf, den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum zu ermöglichen, z. B. wenn es darum geht, hybride Formate für die Durchführung von Gremiensitzungen unabhängig von den Notlagen möglich zu machen. Damit wird auch die Vereinbarkeit von beruflicher Tätigkeit, Familie und ehrenamtlichem Engagement in der Kommunalpolitik verbessert. Schlussendlich ist es auch das Ziel, mehr Menschen aus Bevölkerungsteilen, die bisher unterrepräsentiert sind, z. B. Frauen, für ein kommunalpolitisches Mandat zu gewinnen. 

Bei der konkreten Gestaltung setzen wir auf die Kompetenzen vor Ort, um auch die Praktikabilität zu ermöglichen. Eine Ausschusssitzung wird in hybrider Form relativ leicht möglich sein. Der Magdeburger Stadtrat mit 40 Köpfen wird es an dieser Stelle sicherlich etwas schwerer haben, auf einem Monitor zu schauen.

Außerdem erfolgen Klarstellungen z. B. bei dem Thema Befangenheit und dem daraus resultierenden Mitwirkungsverbot sowie entsprechenden Entscheidungen. Auch diese Änderungen gehen auf Anregungen und auf Hinweise der kommunalen Ebene zurück. 

Bezüglich der Satzungen ist vorgesehen, dass die Genehmigungsvorbehalte und Anzeigenpflichten bei der Kommunalaufsicht deutlich reduziert werden. Das zeigt, welches Vertrauen vonseiten des Landes in die Arbeit der Kommunen vor Ort gesetzt wird. Bezüglich der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen wollen wir die Handlungsmöglichkeiten zeitgemäß erweitern. Das betrifft gerade den Bereich der Energieversorgung. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landesrechnungshof hat bereits mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass bei diversen Kommunen im Land Mängel bei der zeitgerechten Vorlage der entsprechenden Jahresabschlüsse existieren. Daher soll die neue Regelung aufgenommen werden, dass die Genehmigung der kommunalen Haushalte ab dem Jahr 2025 von der Vorlage der Vorvorjahresabschlüsse abhängig gemacht wird. Das sollte auch im nachdrücklichen Interesse der Kommunen sein, damit sie wissen, wie realitätsnah ihre Haushaltsplanungen tatsächlich sind. 

Ein weiterer Punkt ist die Möglichkeit, die interkommunale Zusammenarbeit zu erleichtern bzw. zu erweitern. Zur weiteren Beratung bitte ich um die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen, für Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus, für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie für Infrastruktur und Digitales. 

Zuletzt möchte ich einen großen Dank an alle aussprechen, die sich kommunalpolitisch für ihre und in ihren Kommunen engagieren und damit Gutes für ihre Mitmenschen tun. - Vielen Dank. 

(Zustimmung bei der CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Krull. - Es gibt eine Intervention von Herrn Lizureck. - Herr Lizureck, bitte. 


Frank Otto Lizureck (AfD):

Herr Krull, Sie wollen uns doch nicht ehrlich weismachen, dass der Verfassungsschutz neutral ist. Dazu kann ich nur eine Frage stellen: Warum wurde denn Herr Maaßen gefeuert, als er die Wahrheit über gewisse Vorgänge gesagt hat? 

(Wulf Gallert, DIE LINKE: Der war neutral, oder was?)

Dass der Verfassungsschutz nicht neutral ist, kann ich Ihnen auch einmal anhand eines Zitats beweisen. Am 20. Juni 2023 hat Herr Haldenwang im „ZDF“ gesagt, der Verfassungsschutz sei nicht allein dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken. 

Das hat nichts mit Neutralität zu tun. Also, hören Sie auf damit. Der Verfassungsschutz soll Sie schützen und all die anderen Parteien, die dabei sind, sich diesen Staat, dieses Land anzueignen und die das Recht zunichtemachen. - Danke. 

(Beifall bei der AfD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Krull. 


Tobias Krull (CDU):

Folgende Vorbemerkung: Wir unterhalten uns über die Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften und nicht über das Gesetz über den Verfassungsschutz. 

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU - Frank Otto Lizureck, AfD: Sie haben den Verfassungsschutz angeführt!)

Also, bitte, bleiben wir einmal bei dem Sachthema. - Punkt 1. 

(Frank Otto Lizureck, AfD: Sie haben doch über den Verfassungsschutz gesprochen!)

- Lernen Sie doch bitte einmal, dass hier Leute auch antworten dürfen, wenn Sie eine Frage stellen. 

(Frank Otto Lizureck, AfD: Ich habe keine Frage gestellt! Das war ein Statement! - Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Punkt 2. Der Verfassungsschutz ist nicht weisungsbefugt. Er sammelt Erkenntnisse. Diese Erkenntnisse werden bewertet. Auch andere Landesämter für Verfassungsschutz mussten sich gerichtlich schon für ihre Entscheidungen rechtfertigen. 

(Zuruf von der AfD)

Sie haben natürlich das Recht, gegen entsprechende Entscheidungen vorzugehen. Andere rechtsstaatliche Institutionen werden beurteilen, ob der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt an dieser Stelle richtig oder falsch entschieden hat. 

(Zuruf von Jan Scharfenort, AfD)

Ich gehe aber davon aus, dass unser Verfassungsschutz die Gänze des Materials, das Sie mit Ihrer Partei und Ihrer Fraktion in reichlicher Fülle liefern, richtig bewertet hat und dass der Einschätzung des Verfassungsschutzes zugestimmt wird. 

(Zuruf von Tobias Rausch, AfD)

Ich verzichte auf die Beantwortung einer Nachfrage, weil es hierbei nicht um den Verfassungsschutz geht. Es geht um die Herzkammern der Demokratie: die Kommunen. Die wollen wir hier behandeln und für diese wollen wir die Gesetze ändern. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Krull. 

(Frank Otto Lizureck, AfD: Und wenn die Erkenntnisse nicht stimmen, dann werden die Leute gefeuert - prima!)