Rüdiger Erben (SPD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe nur drei Minuten Redezeit, aber ich werde einen Teil dieser drei Minuten nutzen, um auf das einzugehen, was soeben Herr Scharfenort - er hört nicht zu, aber das ist wahrscheinlich ohnehin egal - hier kundgetan hat. Es ist eine Frechheit,

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

so über die Person des Abteilungsleiters Verfassungsschutz zu sprechen, wie er das soeben hier getan hat,

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Zuruf von Oliver Kirchner, AfD)

als wenn das irgendein politischer Büttel wäre, der nach Mehrheiten entscheidet. Der Mann entscheidet nach Gesetz und das Gesetz haben wir hier in diesem Haus beschlossen.

(Thomas Korell, AfD: Das ist doch das Schlimme!)

Das müssen Sie sich einmal hinter die Ohren schreiben. Wo sitzen Sie? - Da hinten sitzen Sie.

(Thomas Korell, AfD: Undemokratisch!)

Doch nun zur KVG-Novelle. Sie wird berechtigterweise Novelle genannt; denn sie stellt natürlich keine Revolution dar, weil sich die Masse der Vorschriften in unserer Kommunalverfassung über viele Jahre in der kommunalen Praxis bewährt hat. Deswegen ist auch die KVG-Novelle - natürlich eher im positiven Sinne des Wortes gesagt - ein Schrauben an den kleinen Schrauben des Kommunalverfassungsrechtes.

Ich will auch überhaupt nicht auf die einzelnen Punkte eingehen; denn gerade bei Novellen zum Kommunalverfassungsgesetz haben wir in diesem Hause die gute Übung, dass wir umfangreich anhören und dass wir das innerhalb der Koalition, aber auch mit den Oppositionsfraktionen beraten. Wer sich an die Zeit erinnern kann, als dieses KVG erstmalig aufs Gleis gesetzt worden ist, der weiß, dass sich viele in den Vorschriften wiedergefunden haben.

Ich will dennoch auf einige wenige Punkte eingehen. Erstens. Wir haben bereits eine Debatte über das Thema der Sanktionierung bei nicht vorliegenden Jahresrechnungen. Ich glaube, dass man sich zunächst die Dimensionen klarmachen muss: Über wie viele Jahresrechnungen reden wir und wo gibt es dabei besondere Zusammenballungen? Ich habe mir deswegen erlaubt, in den letzten Tagen eine Kleine Anfrage einzureichen, damit man gemeindescharf sehen kann, um was es dabei eigentlich geht.

Zweitens. Wir haben offensichtlich eine Unschärfe, was das Auskunftsrecht ehrenamtlicher Mitglieder der Vertretung betrifft. Hier im Lande gehen insbesondere die Landkreise sehr unterschiedlich mit diesem Auskunftsrecht um. Ich habe mir deswegen auch erlaubt, den GBD um eine entsprechende Stellungnahme zu bitten.

Schließlich werden wir sicherlich auch eine Debatte mit den kommunalen Spitzenverbänden zu dem Thema führen, wie man bei den hybriden Sitzungen vernünftig zwischen einerseits dem Öffentlichkeitsgrundsatz und andererseits der Frage der Familienfreundlichkeit austariert. Ich persönlich halte die Regelung, die im Gesetzentwurf enthalten ist, für sehr ausgewogen. Es soll nämlich mit der Hauptsatzungsmehrheit darüber befunden werden können. Auch nach meiner Erfahrung haben sich hybride Sitzungen in der kommunalen Praxis, auch außerhalb der Coronapandemie, durchaus bewährt. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und von Tobias Krull, CDU)