Jörg Bernstein (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mein leider erkrankter Kollege Pott hat mich gebeten, für ihn den Redebeitrag zu übernehmen. Das möchte ich hiermit gern tun.

Wie im letzten Jahr wollen wir heute die kommende Anpassung des KiFöG für das Jahr 2024 beschließen. Ebenfalls steht zum dritten Mal das Thema der kostenfreien Ernährung in Kitas und Schulen auf der Tagesordnung. Gerade das zweite Thema wurde hier schon differenziert betrachtet.

Zunächst zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes und zur kommenden Anpassung ab 2025. Ich möchte als Erstes Bezug auf die Anpassungen des KiFöG nehmen. Die Weiterführung der Geschwisterkindregelung und die damit einhergehende Planungssicherheit für die Verwaltung sowie die Entlastung der Eltern sind positive Aspekte und auch ein Grund dafür, dass keine kurzfristige Umstrukturierung stattgefunden hat. In seiner letzten Rede hat mein Kollege zu der Gesetzesänderung bereits ausgeführt, dass die notwendigen strukturellen Anpassungen der Geschwisterkindregelung hier zur Debatte gestanden haben. Aufgrund der Veränderungen auf der Bundesebene für das Jahr 2025 werden diese Änderungen für ein Jahr verschoben. Denn im nächsten Jahr müssen wir uns ohnehin Gedanken darüber machen, wie wir das KiFöG zukünftig gestalten wollen und wo die Schwerpunkte liegen sollen.

Auch die geplante Öffnung der Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin sehen wir weiterhin als positiv an. So können potenzielle Auszubildende motiviert und die Ausbildung attraktiver gemacht werden. Das übergeordnete Ziel sollte für uns sein   das ist uns Freien Demokraten wichtig  , die Qualität effektiv zu erhöhen und zu priorisieren. Dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir daher zustimmen.

Zu dem zweiten Punkt, dem bezahlbaren und absehbar kostenlosen Kita- und Schulessen. Der zweite Aspekt dieser Debatte ist bezahlbares Kita- und Schulessen. Es ist nicht das erste Mal, dass wir darüber sprechen. Ich möchte meine bzw. in dem Fall auch die zentralen Punkte des Kollegen Pott zu dem Thema verdeutlichen. 

Zunächst der Punkt der Mehrwertsteuersenkung. Für diese Diskussion sind wir als Freie Demokraten offen. Die FDP hat sich, wie gesagt, auf der Bundesebene für einen Mehrwertsteuersatz von 7 % im Gastrobereich eingesetzt. Ein Erfolg war uns in dem Fall nicht beschieden.

Nun der Punkt der kostenlosen Kita- und Schulessenangebote. Eine generelle Kostenfreiheit halten wir nicht für zielführend. Ziel sollte es sein, sozial schwache Familien zu entlasten. Es wurde bereits darauf hingewiesen: Solche Möglichkeiten sind bereits gegeben. Sie müssen nur in Anspruch genommen werden. Denn anspruchsberechtigte Familien können den Leistungsanspruch auf kostenfreie gemeinschaftliche Mittagsverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nutzen. Das überspitzte „Kinder müssen hungern“ stimmt daher aus unserer Sicht nicht.

Um über den Aspekt der Mehrwertsteuer zu diskutieren, aber auch, um Überlegungen dazu anzustellen, wie betroffene Familien besser über diese Möglichkeiten informiert werden können, stimmen wir der Überweisung des Antrags in die bereits benannten Ausschüsse zu.

Abschließend ist festzuhalten, dass der vorliegende Gesetzentwurf positiv zu bewerten ist und dass die bereits angesprochene Umstrukturierung nicht vergessen, sondern auf das nächste Jahr verschoben worden ist. Denn dann müssen wir ohnehin intensiv über die Ausgestaltung des KiFöG sprechen.

Hinsichtlich der Ernährungsangebote in Kitas und Schulen möchte ich nochmals darauf verweisen, dass es für sozial schwache Familien bereits Angebote gibt, die lediglich in Eigenverantwortung beantragt werden müssen. Ein generell kostenfreies Kita- und Schulessen garantiert nicht, dass es von allen in Anspruch genommen wird. Eine zielgenaue Unterstützung halten wir für den besseren Weg.

Gestatten Sie mir zu dem Thema der kompletten Beitragsfreiheit und zu den Vergleichen unterschiedlicher Sozialsysteme über verschiedene Länder hinweg ein paar eigene Gedanken. Das Beispiel Finnland wurde hier schon angesprochen. Wir haben uns das Land im Frühjahr dieses Jahres angesehen. Dort waren ganz andere Kindergeldbeiträge zu nennen. Dort hat man auch eine ganz andere Auffassung von dem Einkommen eines Menschen. Das Einkommen eines Kindes bestand z. B. darin, solche Leistungen wie die Kinderbetreuung kostenfrei nutzen zu können und eine sehr gut finanzierte Schulausbildung genießen zu können. Aber   und das muss man dann auch entsprechend gegenrechnen   das Kindergeld betrug nach den Zahlen, die wir dort vorliegen hatten, um die 100 €, denke ich.

(Zustimmung bei der CDU)

Wenn man das auf den letzten mir bekannten Kindergeldsatz bezieht - das waren 219 €; jetzt sind wir, glaube ich, bei 250 € angelangt; ich habe keine Kinder im kindergeldfähigen Alter mehr  , dann stellt man fest: Bei 120 € mal unsere 220 000 schulpflichtigen Kinder kommen wir auf ungefähr 25 Millionen €. Auf das Jahr hochgerechnet sind wir bei 300 Millionen € angelangt. Ich glaube, wenn wir das im Landeshaushalt für Schule, für Kitas usw. zweckgebunden einsetzen könnten,

(Zustimmung bei der CDU und von Dr. Katja Pähle, SPD)

dann wären wir auf einem guten Weg. Darüber müsste man halt einmal diskutieren, und das dann natürlich auf der Bundesebene. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)