Tagesordnungspunkt 14

a)    Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3177

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/3418

(Erste Beratung in der 49. Sitzung des Landtages am 12.10.2023)

b)    Beratung

Bezahlbares Kita- und Schulessen für Eltern und Kinder sichern. Preisdeckel einführen bis zur perspektivischen Kostenfreiheit.

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/3428

Alternativantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/3485


Berichterstatterin zu Punkt a) ist Frau Gensecke. Sie ist bereits auf dem Weg zu uns. - Frau Gensecke, Sie haben das Wort. 


Katrin Gensecke (Berichterstatterin):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/3177 in der 49. Sitzung am 12. Oktober 2023 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen. 

In Umsetzung des Koalitionsvertrages sieht der vorliegende Gesetzentwurf die Verlängerung von Maßnahmen des Kinderförderungsgesetzes bis Dezember 2024 vor. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere die erweiterte Mehrkinderregelung, die Finanzierung zusätzlicher Fachberatungskräfte und Fachkräfte in Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen sowie die Schulgeldfreiheit für die Erzieher , Kinderpfleger  und Sozialassistentenausbildung. 

Weiterhin sollen Rechtsänderungen mit dem Bundesteilhabegesetz nachgezeichnet werden und mit Blick auf den Fachkräfteengpass die Berufszugangshürden bei fachschulausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern geringfügig abgesenkt werden. 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich erstmals in seiner Sitzung am 1. November mit dem Antrag. In dieser Sitzung verständigte man sich auf die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens. Über die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen hat der Ausschuss in der 31. Sitzung am 22. November 2023 beraten und sich erneut mit dem Gesetzentwurf befasst. 

Der Ausschuss erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung und empfahl mit 10 : 0 : 3 Stimmen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. 

Der Ausschuss für Finanzen schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 5 Stimmen an. 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich in der 32. Sitzung am 4. Dezember 2023 abschließend mit dem Gesetzentwurf. Als Beratungsgrundlage lag dem Ausschuss die zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und dem Gesetzgebungs  und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Synopse zu dem Gesetzentwurf vor, mit der weitgehend sprachliche und rechtsförmliche Änderungen empfohlen wurden. Diese Vorlage hat sich der Ausschuss zu eigen gemacht und empfahl mit 6 : 0 : 6 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in der aus der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/3418 ersichtlichen Fassung. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank. 

(Zustimmung bei der SPD)



Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Gensecke, warten Sie einmal, Frau Anger hat offensichtlich eine Frage an Sie, wenn ich das richtig sehe. - Nein? - Eine Intervention zur Berichterstattung. Das hatten wir noch nicht, aber bitte sehr. 

(Zurufe)


Nicole Anger (DIE LINKE):

Es können ja auch einmal neue Sachen hier passieren. 

(Zuruf: Oh!)

Es ist in der Tat eine Intervention. 

Ich möchte an der Stelle gerne anmerken, dass ich vor allen Dingen Ihrer gewählten Begrifflichkeit „befasste“ in der Berichterstattung widersprechen möchte, Frau Gensecke. Denn der Ausschuss hat es nicht für nötig gehalten, über die Stellungnahmen zum KiQuTG zu debattieren. 

Und ich bin erstaunt, wie Sie trotz Abwesenheit am 4. Dezember dazu auch noch einen Bericht erstatten können. 

(Zuruf: Ah!)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Gensecke, wenn Sie wollen, können Sie reagieren. 


Katrin Gensecke (SPD):

Ja. - Ich habe im Vorfeld dessen schon erklärt, dass ich die Berichterstattung gerne übernehmen möchte, auch wenn ich an der Ausschusssitzung als solcher nicht teilnehmen konnte. 

(Zurufe)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Gut, dann ist das halt so.