Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht liegt es daran, dass das entsprechende Weihnachtslied gerade überall hoch und runter läuft oder vielleicht doch an dem Antrag. Ich habe jedenfalls gerade einen Ohrwurm: Alle Jahre wieder!

Alle Jahre wieder kommt ein Antrag zur Energiesperre in den Landtag. Aus dem letzten Jahr liegt dazu sogar ein Landtagsbeschluss vor. Dieser Beschluss muss einem nicht gefallen und kann einem auch nicht gefallen. Aber ob es der Sache dient, das Thema stumpf alle Jahre wieder einzubringen, sei jetzt einmal dahingestellt. 

Ich habe auch, liebe LINKE, inhaltlich ein paar Probleme mit Ihrem Antrag. Ihr Anliegen ist natürlich vollkommen richtig und ob der Zahlen zu Energiesperren und der Witterung selbstverständlich auch drängend, und zwar alle Jahre wieder im Winter. 

Aber ein komplettes Verbot von Energiesperren, so wunderbar es als Utopie klingt, schießt unseres Erachtens - damit sind wir nicht allein; das haben wir heute schon mehrfach gehört - über das Ziel hinaus. Ein Landesnotfallfonds in Höhe von 10 Millionen € halten wir gegenwärtig für schlichtweg nicht machbar. Unbedingt braucht es hingegen Regelungen und Selbstverpflichtungen der Stromanbieter, die soziale Härte ausschließen, also keine Sperren vor Feiertagen und an Wochenenden; denn dann können die Betroffenen auch dann, wenn sie unmittelbar auf die Sperre reagieren, zwei Tage Dunkelheit und Kälte nicht verhindern. Eine Aufhebung einer Sperre wird niemand an einem Sonntag oder am Ostermontag oder an Weihnachten bearbeiten. 

Ferner sollte eine Energiesperre nicht vor absehbaren Kälteperioden passieren. Über ein Verbot von Energiesperren in den Wintermonaten können wir gern diskutieren und überlegen, wie man das umsetzen kann. 

Auch bei Haushalten mit Kindern, mit chronisch Kranken und mit Menschen mit Behinderung sollte eine Sperre wirklich nur als Ultima Ratio erfolgen und durch präventive Maßnahmen möglichst verhindert werden. 

Aber das passiert ja alles schon. Zu solchen präventiven Maßnahmen gehören Beratungsangebote seitens des Landes, etwa durch die Verbraucherzentralen; auch dazu haben wir schon einiges gehört. Das erfolgt alles schon. Es ist bestimmt ausbaufähig, aber es erfolgt. 

Auch ein direkter Austausch von Stromanbietern und den Sozialbehörden könnte Sperrungen verhindern oder zumindest zeitlich möglichst kurz halten. Ferner sollte die Kommunikation der Stromanbieter mit den Kundinnen und Kunden frühzeitig drohende Sperren thematisieren und proaktiv Wege aufzeigen, wie dieses zu verhindern ist, aber auch dazu gehen die Stromanbieter schon Schritte. Dazu gehören sicherlich in manchen Fällen auch Anschreiben in leichter Sprache, und in jedem Fall gehören dazu Anschreiben in verständlicher Sprache. Diesbezüglich haben die Stromanbieter wie alle Behörden einen großen Handlungsbedarf. 

(Beifall bei den GRÜNEN)

In unserem Alternativantrag von vor einem Jahr können Sie all das sehr gern nachlesen. Wir haben uns dieses Jahr den Alternativantrag gespart. 

Energiepolitisch wird ja quasi präventiv gehandelt. Ein Punkt des Antrages stellt zu Recht auf Netzentgelte ab. Hier wurde das Land Sachsen-Anhalt bisher wie andere dünn besiedelte Gebiete Deutschlands mit überdurchschnittlich viel Windenergieausbau benachteiligt. Die unionsgeführte Bundesregierung hat sich jahrelang geweigert, diese Ungerechtigkeit auszuräumen. Dafür waren Herr Haseloff und seine MP-Kollegen in ihrem Verein schlicht nicht durchsetzungsstark genug. 

Im Gegensatz dazu hat die Ampelkoalition im November das Energiewirtschaftsrecht geändert und der Bundesnetzagentur etwas mehr Gestaltungsspielraum übertragen. Die Bundesnetzagentur hat direkt geliefert und einen Vorschlag gemacht. Ich bin keine Energieexpertin - sehen Sie es mir nach, dass ich nicht ins Detail gehe und dass ich vor allem jetzt nicht ausführen kann, wozu die neuesten Ticker-Nachrichten führen werden, was die Netzentgelte betrifft. Fakt ist aber, dass das Land Sachsen-Anhalt zukünftig bei den Netzentgelten weniger benachteiligt sein wird. Nur zwei Bundesländer werden stärker entlastet als unser Land. 

Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2025 geplant. Die Ampelregierung mit Wirtschaftsminister Habeck hat an dieser Stelle diesbezüglich für Entlastung im Land Sachsen-Anhalt gesorgt. Daran ist die CDU immer gescheitert. Ihrem Antrag stimmen wir trotzdem nicht zu. - Vielen Dank. 

(Beifall bei den GRÜNEN)