Tobias Krull (CDU):

Wir werden das noch aufklären, Frau Präsidentin, wie das zustande gekommen ist. - Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns im Landtag von Sachsen-Anhalt mit dem Thema des Verbots von Energiesperren beschäftigen. 

Durch den Antragsteller wird argumentiert, dass Wärme- und Stromsperren gerade in den Wintermonaten eine Härte gegenüber den Betroffenen darstellt, die so nicht akzeptabel ist. Verwiesen wird dabei auf den Wegfall der Strom- und Gaspreisbremsen durch die aktuelle Bundesregierung. 

Ich gebe den Antragstellern ausdrücklich recht, dass das Hin und Her der aktuellen Bundesregierung das Vertrauen vieler Menschen in die Handlungsfähigkeit der Verantwortlichen schwinden lässt.

(Guido Kosmehl, FDP: Oh!)

Es bleibt abzuwarten, ob die heute via Tickermeldung verkündeten Regelungen dahin gehend noch negative Auswirkungen haben werden. Aber das werden wir sicherlich bei einer anderen Gelegenheit ausführlich beleuchten können. 

(Tobias Rausch, AfD: Wenn das wegfällt, wird es teurer!)

Es ist eine Tatsache, dass eine Strom- bzw. eine Energiesperre nicht einfach so in Kraft tritt, und es nicht so, dass es keine Ankündigung gibt. Ganz im Gegenteil. Zum einen erfolgt eine Stromsperre erst, wenn die entsprechenden Verbindlichkeiten die Höhe von 100 € übersteigen. 

Eine drohende Stromsperre ist vier Wochen vorher anzukündigen. Acht Tage zuvor ist diese verbindlich zu terminieren. Das hat schriftlich zu erfolgen. Es sind dabei auch Informationen mitzusenden, wie die drohende Stromsperre abgewendet werden kann, z. B. mit Hinweisen zum vorhandenen Hilfssystem oder zu Möglichkeiten der Energieberatung, um die Verbräuche erkennbar zu senken. 

Das heißt, es gibt die Möglichkeit, aber vor allem auch die Notwendigkeit, dass sich die Betroffenen mit ihrem Energieversorger verständigen. Zum Beispiel, indem eine Ratenzahlung vereinbart wird, um die Schulden zu tilgen; oder alternativ die monatlichen Abschläge zu erhöhen oder eine Stundung zu vereinbaren, wenn man sich in einer absehbar kurzfristigen schwierigen persönlichen Finanzlage befindet. Das Ganze in der Form der sogenannten Abwendungsvereinbarung - das Stichwort fiel bereits. 

Außerdem darf man nicht vergessen, dass durch eine Stromsperre weitere Kosten auf die Betroffenen zukommen. Neben den Mahngebühren fallen auch die Aufwendungen für die Sperre selbst an; sie betragen ungefähr 50 € bis 100 €. 

Das oberste Ziel der Betroffenen muss es also sein, eine entsprechende Stromsperre zu verhindern. Das erfordert Beharrlichkeit. Das erfordert Durchhaltevermögen von der Person, der eine solche Stromsperre droht. Daran mangelt es häufig, meine sehr geehrten Damen und Herren. 

Außerdem gibt es zahlreiche Beratungsangebote. Als Land Sachsen-Anhalt fördern wir die Verbraucherzentralen in unserem Bundesland, auch um genau solche Fälle zu bearbeiten und Hilfe anzubieten. Die Sozialämter und Jobcenter stehen ebenfalls bereit, nicht nur um Beratung zu geben, sondern ggf. auch finanzielle Hilfen in Form von Darlehen zu gewähren.

Wenn sich Kleinkinder, Schwangere oder Menschen mit Behinderung sowie zu pflegende Personen im Haushalt befinden, sehen die Versorgungsunternehmen im Regelfall von entsprechenden Strom- und Wärmesperren ab. Hierbei kommen Härtefallregelungen zum Tragen.

Ich mache es ganz deutlich: Als Union setzen wir auf die Eigenverantwortung der Menschen. Das bedeutet, dass die Menschen zuerst in der Verantwortung stehen, ihre Finanzen im Blick zu behalten, um die notwendigen Ausgaben leisten zu können. 

Dort, wo schuldlos eine Notlage entsteht, wird die Solidargemeinschaft auch helfen. Aber wie soll ich jemandem, der mit seinen knappen Mitteln haushaltet, um seine Stromrechnung bezahlen zu können, gleichzeitig erklären, dass diejenigen, die andere Prioritäten bei ihren finanziellen Ausgaben setzen, keine Konsequenzen aufgrund ihres Fehlverhaltens zu befürchten haben? Deshalb sind die Strom- und Wärmesperren als Ultima Ratio für die Versorgungsunternehmen notwendig, um ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen. 

Die Forderung, 10 Millionen € für einen Härtefallfonds zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, hat mich doch etwas verwundert, auch weil die Frage, wie dieser verwaltet werden soll, gar nicht geklärt ist oder angesprochen wird. Droht an dieser Stelle der nächste Auftrag für die Investitionsbank, meine sehr geehrten Damen und Herren? - Ich weiß es nicht. 

Wir werden diesen Antrag ablehnen.

(Zustimmung bei der CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Krull, vielen Dank. - Es gibt eine Frage von Herrn Gallert, wenn Sie sie zulassen. - Dann Herr Gallert, bitte.


Wulf Gallert (DIE LINKE): 

Herr Krull, Sie sagten, im Endeffekt haben diejenigen, die das trifft, bei ihrem Ausgabeverhalten die falschen Prioritäten gesetzt. 

Wir sagen noch einmal ausdrücklich: Kosten, die wegen des Nichtsperrens entstehen würden, wenn Dinge nicht bezahlt sind, sollen ausdrücklich aus dem Härtefallfonds kommen und nicht vom Nachbarmieter, der sich das Geld zusammenkratzt. Das will ich noch einmal ganz klar sagen.

Ich will auch sagen: Natürlich kann man sich die entsprechende Ausführung dieser ganzen Geschichte überlegen. Wir denken eher, dass die Versorger in der Lage sein werden, sich an den Härtefallfonds zu wenden und nicht die einzelnen Betroffenen. 

Dann will ich eine Frage stellen wegen einer Bemerkung, die der Abg. Herr Ruland gestern getätigt hat. Sie wissen selbst - Sie sind Sozialexperte genug  , dass sich die zum 1. Januar 2024 anstehende Bürgergelderhöhung ganz maßgeblich aus den Preissteigerungen für Energie - für Lebensmittel auch, aber ausdrücklich aus den Preissteigerungen für Strom - berechnet hat. Das geschah auf der Grundlage eines Bundesverfassungsgerichtsurteils. 

Gestern hat aber Herr Ruland für Ihre Fraktion gesagt, dass Sie gegen diese Erhöhung sind, also gegen diesen Inflationsausgleich beim Bürgergeld und damit auch gegen den Ausgleich der Preissteigerungen beim Strom. 

(Zuruf von der AfD)

Jetzt sagen Sie mir bitte einmal als Sozialpolitiker, wie diejenigen, die davon betroffen sind, das bezahlen sollen, wenn sich die Forderung der CDU durchsetzt, dass die Bürgergelderhöhung zum 1. Januar 2024 gestoppt wird?


Tobias Krull (CDU): 

Zum einen zu Ihren Ausführungen. Ich habe es deutlich gemacht: Denjenigen, die in Not geraten sind und daran keine Schuld tragen, soll selbstverständlich geholfen werden. Aber diejenigen, die leistungsfähig sind und 

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

die Zahlung einfach verweigern, sollen nicht davon profitieren. Deswegen müssen die entsprechenden Forderungen auch durchgesetzt werden.

Ja, über das Thema Bürgergelderhöhung ist bei uns durchaus auch mit unterschiedlichen Aspekten diskutiert worden. Ich habe wahrgenommen, dass wir die Erhöhung an die Inflationsentwicklung anpassen.

(Wulf Gallert, DIE LINKE: Ja!)

Die Prognose der Inflationsentwicklung war eine komplett andere bei den ersten Berechnungen für diese Bürgergelderhöhung. Deswegen ist eine Anpassung an der Stelle notwendig.

Es ist doch legitim, darüber nachzudenken, wo wir bei steigenden Einnahmen auch bei unseren Ausgaben Neuregulierungen vornehmen können. Da gibt es andere Vorschläge auf Ihrer Seite, was das Thema Flottenbesteuerung und das Dienstwagenprivileg angeht. So werden Ideen vorgeschlagen und es werden Diskussionen eröffnet. Und diese Diskussionen müssen wir miteinander aushalten. Wenn wir immer nur Verbote erklären und sagen, was wir alles nicht dürfen, dann kommen wir nicht weiter, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Zustimmung bei der CDU)