Olaf Meister (GRÜNE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das in Rede stehende Gesetz hat eine erhebliche Bedeutung für unser Land. Es bildet die Grundlage für die finanzielle Ausstattung der Kommunen und ist damit unmittelbar prägend für die Lebenssituation vieler Menschen. Angesichts der bekannten Herausforderungen vor Ort und der zeitweise starken Inflation ist die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung der Finanzausgleichsmasse zu begrüßen. Das ist für den sehr angespannten Landeshaushalt - wir hatten in den letzten Tagen und haben auch morgen noch Gelegenheit, über die Finanzsituation des Landes zu reden - ein tatsächlicher Kraftakt. Sowohl der Herr Minister als auch Herr Erben sind auf den Umstand eingegangen. 

Wir befürchten aber, dass die Erhöhung nicht für alle Kommunen ausreichend sein wird. Das ist erst einmal wenig überraschend. Diese Diskussion geht natürlich mit jedem Gesetz zur Regelung der Kommunalfinanzen einher. Um dem von vornherein besser gerecht werden zu können, wollten wir bereits im letzten Jahr ein Gutachten zu dem Finanzausgleich neben der Binnenverteilung - also: welche Kommune erhält welchen Anteil? - erstellen lassen und auch den kommunalen Finanzbedarf - also, wie viel Geld wir insgesamt brauchen, um den kommunalen Finanzbedarf zu decken - ermitteln lassen. Dem ist die Koalition leider nicht gefolgt. Die Beauftragung eines solchen Gutachtens soll erst im kommenden Jahr stattfinden. Das kommt zu spät. Herr Erben deutete an, dass wir in dieser Legislaturperiode über diese Frage nicht mehr entscheiden werden. Ich befürchte, er hat recht.

Erfreulich ist, dass unser Änderungsantrag von damals wieder Eingang in den Haushalt gefunden hat und dass die konkreten Fragestellungen vor der inhaltlichen Auftragserteilung im Ausschuss für Finanzen vorgestellt und beschlossen werden. Es wird zu beobachten sein, welche Ergebnisse es dazu gibt und inwiefern diese Ergebnisse vielleicht doch noch in den nächsten Doppelhaushalt einfließen. Rein zeitlich wird das sportlich. 

Die nun vorliegende überarbeitete Binnenverteilung hat eine relativ geringe Umverteilung der Gesamtmasse mit sich gebracht. Das war, fand ich, zum einen überraschend, zum anderen nicht überzeugend. Wir hätten eine stärkere Berücksichtigung der besonders schwachen Kommunen erwartet. 

Positiv ist die Schaffung einer kommunalen Grundsicherung. Wir hatten diese Idee noch in der Kenia-Zeit entwickelt. Die darüber hinaus zum Zuge kommenden Verteilungsfaktoren überzeugen uns im Detail und im Ergebnis aber nicht. 

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Exemplarisch sei - weil am offensichtlichsten - angemerkt, dass der seit jeher besonders klamme Landkreis Mansfeld-Südharz mit der Neuverteilung schlechter fährt als der eher finanzkräftige Saalekreis. Das ist überraschend und wenig plausibel. Wenn man nachfragt - darüber haben wir im Finanzausschuss natürlich diskutiert  , dann werden ausgerechnet die hohen Sozialleistungen für die Bedarfsgemeinschaften in Mansfeld-Südharz dem Landkreis zum Verhängnis. Das ist schwer, schwer nachzuvollziehen. 

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Aber auch in Dessau ist bspw. der Leidensdruck ob der neuen FAG-Zahlen groß. Kollege Bernstein sprach so ein bisschen die Hintergründe und die Problematik an. Von der Reform der Binnenverteilung hätten wir im Ergebnis anderes erwartet 

(Unruhe)

und sind daher unzufrieden. Dass es bei jeder Veränderung der Binnenverteilung denknotwendig auch immer Verlierer gibt, ist dabei natürlich klar und ist nicht Gegenstand unserer Kritik, das sei gesagt. Das ist natürlich ein generelles Problem, wenn man das FAG anfasst. Auch alte Diskussionen wie die Einwohnerveredlung von Mittelzentren - eher etwas für FAG-Feinschmecker - blieben faktisch liegen. 

(Zuruf von Rüdiger Erben, SPD)

Insgesamt stehen wir dem Gesetzentwurf skeptisch gegenüber. Wir tragen ihn daher nicht mit. 

Zu einem Teilaspekt haben wir einen Änderungsantrag gestellt, der insbesondere die ländlichen Räume betrifft. Wir wollen gewählte Ortschaftsräte mit einem eigenen Budget ausstatten und so eigene Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort schaffen. Die Zuweisung dieses Budgets soll als weiteres Element die bisherigen Verteilmechanismen ergänzen. 

In den vergangenen Jahren sind durch die Gemeindegebietsreform immer mehr funktionale Entscheidungen, insbesondere auch über Mittel an höhere Ebenen wie den Stadt- und den Gemeinderat, verlagert worden. Für örtliche Aktivitäten fehlt oftmals das Geld. Vielfach besteht die Situation, dass Angelegenheiten des Dorfes nicht im Dorf selbst entschieden werden, sondern in räumlich zum Teil recht weit entfernten Gremien. Um dem abzuhelfen, soll die unterste Ebene der kommunalpolitischen Struktur, also die Ortschaftsräte, eigene Budgets erhalten, die wir zunächst pauschal mit jeweils 5 000 € ausstatten würden, um dem Ganzen einmal ein bisschen Modellcharakter zu geben. 

(Zuruf von Siegfried Borgwardt, CDU)

Die Mitarbeit in diesen Gremien wäre dann deutlich attraktiver, wenn den Ortschaftsräten direkte Gestaltung in ihrem Bereich wieder ermöglicht würde. 

Bei derzeit ungefähr 960 gewählten Ortschaftsräten in Sachsen-Anhalt handelt es sich um 5 Millionen €, die man an Mehrbedarf hätte. Die Abbildung haben wir im kommenden Haushalt vorgesehen. Darüber wird morgen diskutiert; dazu gibt es einen entsprechenden Änderungsantrag von uns.

Wenn Sie uns überraschen und dem Änderungsantrag hier Ihre Zustimmung schenken, dann würden wir uns vielleicht auch mit dem ganzen Gesetz anfreunden können. Ansonsten sind wir aufgrund der dargelegten Unzufriedenheit an dieser Stelle nicht dabei. - Danke. 

(Zustimmung bei den GRÜNEN)