Stefan Ruland (CDU): 

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eine beeindruckende Redezeit von 53 Minuten steht auf dem Countdown. Das Los desjenigen, der zuletzt spricht, ist es natürlich immer, dass vieles schon gesagt wurde. Der Erfolg hat viele Väter. Auch wir beanspruchen die eine oder andere Mitvaterschaft an den Erfolgen dieses Haushaltes. 

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP) 

Aber es hat auch einen Nachteil, wenn man als Letzter spricht: Man hat alle Vorredner schon gehört und die eine oder andere Sache muss kommentiert oder, wie in diesem Fall, erklärt werden. 

Zu dem geschätzten Kollegen Herrn Dr. Moldenhauer. Ich würde vorschlagen: Schauen Sie in das Protokoll der Haushaltsrede vom letzten Mal. Ich könnte das jetzt exakt so wiederholen, wie ich es seinerzeit gesagt habe; das würde aber nur unnötig Zeit kosten. Insofern sage ich: Es war zu erwarten, was Sie hier heute abgeliefert haben. 

(Zuruf von der AfD: Ja!)

Liebe Frau Kollegin Heiß, Sie monierten, dass es nicht herleitbar sei, wie man bei Einnahmen und Ausgaben von 15 203 903 000 € zu einem ausgeglichenen Haushalt kommen könne. Sie haben mir im Rahmen der Haushaltsberatungen in einem zugegebenermaßen schwachen Moment empfohlen, ich solle einen Kurs in Haushaltsrecht bzw. Haushaltssystematik besuchen. Auch ohne diesen Kurs ist es mir gelungen, - jetzt exklusiv für Sie - die Einnahmen und Ausgaben herzuleiten. 

In der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/3441 stehen Einnahmen in Höhe von 14 565 464 400 € - so weit, so gut. Die Änderungsanträge, die zu einer Veränderung im Haushaltsvolumen führen sollen, bringe ich noch ein, aber die Berechnungen nehme ich einmal vorweg. 

Wir als Koalition haben zur Plenarsitzung Änderungsanträge in der Drs. 8/3495 vorgelegt. Unter Buchstabe a sollen bei Kapitel 13 02 Titel 234 01 die Einnahmen um 1 491 315 200 € erhöht werden. Mit dem unter Buchstabe c aufgeführten Änderungsantrag in der genannten Drucksache soll der Ansatz bei Kapitel 13 25 Titel 325 01 um 638 438 600 € erhöht werden. Mit dem unter Buchstabe d vorgelegten Änderungsantrag soll, korrespondierend mit dem Änderungsantrag unter Buchstabe a, eine Absenkung der bei Kapitel 13 25 Titel 325 02 veranschlagten Einnahmen um 1 491 315 200 € erfolgen. Wenn man einen Taschenrechner nimmt oder das Ganze im Kopf per Addition und Subtraktion zusammenführt, ergeben sich 15 203 903 000 €. 

Auf der Ausgabenseite ist es nicht ganz so umfangreich. Hierzu ist auf die unter Buchstabe b dargestellte Änderung bei Kapitel 13 02 Titel 614 02 zu verweisen. Wenn man das mit den Angaben in der Beschlussempfehlung summiert, dann ergibt sich der gleiche Betrag. Deswegen ist der Haushalt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. - Ich hoffe, dass es damit erschöpfend hergeleitet wurde, und würde jetzt fortfahren.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir mit dem Nachtragshaushalt 2023 nun alle Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an Sondervermögen abgearbeitet haben, geht es direkt weiter mit dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2024. Bevor ich inhaltlich tiefer einsteige, erlaube ich mir, mich bei allen zu bedanken, die aktiv und konstruktiv an den in unglaublich hoher Frequenz im Finanzausschuss durchgeführten Beratungen mitgewirkt haben. 

(Zustimmung bei der CDU) 

Mein Dank gilt selbstverständlich auch den Kolleginnen und Kollegen in den Fachausschüssen, die zu ihren jeweiligen Einzelplänen Beschlussempfehlungen erarbeitet haben. Im Übrigen haben der Kollege Gürth und der Minister für Finanzen Herr Richter schon allen Beteiligten ihren Dank ausgesprochen. Dem möchte ich mich ausdrücklich anschließen, meine sehr verehrten Damen und Herren. 

Nachdem ich kurz mit Sorge auf den Zeitplan für das Haushaltsaufstellungsverfahren geblickt hatte, hat die CDU-geführte Landesregierung den Haushaltsplanentwurf planmäßig in den Landtag eingebracht. Als Gesetzgeber zeigen wir nun, dass wir, auch wenn das mit erheblichen Anstrengungen verbunden war, in der Lage sind, zügig zu guten Ergebnissen zu kommen. Trotz der zielorientierten Beratungen im Ausschuss für Finanzen darf ich Sie heute im Plenum mit den eingangs erläuterten Änderungsanträgen konfrontieren. Ich habe Ihnen das bereits am Montag von dieser Stelle aus angekündigt.

Das in dieser Sitzungsperiode sehr häufig bemühte Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirkt sich auch auf das Haushaltsgesetz für das Jahr 2024 aus. Um die Prinzipien der Jährigkeit und der Jährlichkeit fortzuführen, bitte ich Sie, im Rahmen der späteren Abstimmung dem Antrag zur Feststellung der Fortführung einer außergewöhnlichen Notsituationen nach § 18 Abs. 5 der Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2024 in der Drs. 8/3435 zuzustimmen. Herr Minister Richter hat den Antrag bereits erschöpfend begründet.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Des Weiteren bitte ich Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, die Ihnen in der Drs. 8/3495 zu dem Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - und in der Drs. 8/3496 zu dem Wirtschaftsplan - Sondervermögen „Corona“ - vorliegenden Änderungsanträgen zuzustimmen. 

Da Änderungen am Haushaltsplanentwurf nach erfolgreich absolvierter Bereinigungssitzung doch eher die Ausnahme sind, will ich beide Anträge wie folgt begründen: Das Sondervermögen „Corona“ wurde im Jahr 2021 aus Einnahmen des im selben Jahr aufgenommenen Notlagenkredits gespeist; damit wurde die Finanzierung aller im Maßnahmenkatalog vorgesehenen Vorhaben sichergestellt. Die dem Sondervermögen „Corona“ zugewiesenen Mittel wurden in eine Rücklage überführt und können dort bis zum Ende der Laufzeit des Sondervermögens jährlich abgerufen werden, sobald sie zur Finanzierung der Maßnahmen benötigt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 15. November 2023 nun genau diese Praxis, die zeitliche Entkopplung von Kreditaufnahme und Finanzierung von Maßnahmen zur Krisenbewältigung, für unzulässig erklärt. Es hat deutlich gemacht, dass in jedem Jahr, in dem Notlagenkredite aufgenommen werden sollen, auch eine Notlage bestehen und festgestellt werden muss. Außerdem dürfen nur insoweit Kredite aufgenommen werden, als im gleichen Jahr Ausgaben zur Krisenbewältigung tatsächlich geleistet werden.

Um den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zu genügen, wird deshalb mit Punkt a) des Änderungsantrags zum Wirtschaftsplan 53 in Einzelplan 13 eine entsprechende Ermächtigung für eine Notlagenkreditaufnahme in Höhe der prognostizierten Ausgaben im Wirtschaftsplan 53 - Sondervermögen „Corona“ - geschaffen. Der Einzelplan 13 stellt dem Wirtschaftsplan 53 - Sondervermögen „Corona“ - die Mittel zur Verfügung. Voraussetzung für die Kreditaufnahme ist das Feststellen einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 18 Abs. 5 der Landeshaushaltsordnung.

Mit Punkt b) wird die noch verbleibende Rücklage von rund 1,49 Milliarden € in Wirtschaftsplan 53 - Sondervermögen „Corona“ - entnommen.

Mit Punkt c) wird die noch verbliebene Rücklage in Höhe von rund 1,49 Milliarden € im Wirtschaftsplan 53 - Sondervermögen „Corona“ - dem Einzelplan 13 zur Auflösung zugeführt. Die Auflösung erfolgt sukzessive im Haushaltsjahr 2024 unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte.

Frau Kollegin Heiß, das bedeutet, dass nicht zwingend Darlehen zu schlechteren Konditionen aufgenommen werden. Wir hatten im Kapitalmarktausschuss eine intensive Debatte darüber, dass hier Poolfinanzierungen vorhanden sind. Ich habe tiefes Vertrauen in die Fähigkeiten der zuständigen Abteilung im Ministerium der Finanzen, dass man dort keine wirtschaftlich unsinnigen Sachen tun wird.

(Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE)

Mit Punkt d) wird ein Vermerk ausgebracht, der klarstellt, dass keine Rücklagen gebildet werden dürfen, damit das Gebot der Jährlichkeit erfüllt wird.

Mit Punkt e) wird ein Titel für Verstärkungsmittel ausgebracht. Aufgrund der einzuhaltenden Jährlichkeit und Jährigkeit des Einsatzes der Mittel wird die bisher zulässige Flexibilität von überjährigen Umschichtungen im Corona-Sondervermögen - Mittelreste des Vorjahres stehen im Folgejahr zur Verfügung; Mittel der Folgejahre können bei Bedarf zur Beschleunigung der Umsetzung bereits im aktuellen Haushaltsjahr umgesetzt werden - eingeschränkt. Deshalb wird die Landesregierung ermächtigt, Ausgaben maximal in Höhe der ausgebrachten Verstärkungsmittel zur Deckung möglicher Mehrbedarfe aus den veranschlagten Mitteln über die Jahresscheibe 2024 hinaus zu leisten. Die Höhe der Verstärkungsmittel ist geschätzt und umfasst einen Teil der nicht verausgabten Mittel der Vorjahre.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Änderungsantrag in der Drs. 8/3502 beantragen wir außerdem die Änderung von § 1 Abs. 1 und von § 15 Abs. 4 des Haushaltsgesetzes, da die im Gesetzestext enthaltenen Beträge an die vorgenannten Änderungsanträge zum Einzelplan 13 und zum Wirtschaftsplan 53 angepasst werden müssen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie jetzt glauben, das dürfte es doch endlich mit den Anträgen der Koalitionsfraktionen im Plenum gewesen sein, dann muss ich Sie leider enttäuschen. Den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, Herr Präsident, hebe ich mir für das Ende meiner Rede auf.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Marco Tullner, CDU)

Nun noch einmal zurück zum eigentlichen Haushaltsverfahren. Der Ihnen heute vorliegende Haushalt für das Jahr 2024 trägt in vielen Punkten die klare Handschrift der CDU-Fraktion.

(Lachen bei der FDP)

Jetzt kommt das, lieber Herr Kollege Schmidt, mit den Vaterschaften. Wir haben eine zusätzliche Förderung für 150 Fahrerlaubnisse für Feuerwehren und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz auf den Weg gebracht.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Wir haben uns stark gemacht für mehr Investitionen in kommunalen Wohnungsbau und Infrastrukturen,

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

für die Wiederbelebung des Aufzugsprogramms zur Schaffung von Barrierefreiheit und der Sanierung von Bestandswohnungen

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

sowie für Lückenschlüsse und Sanierungen im Radwegenetz.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Wir haben uns erfolgreich für die Ausweitung der Praktikumsgutscheine für Praktika in land- und forstwirtschaftlichen Berufen stark gemacht.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Ulrich Thomas, CDU: Jawohl! - Siegfried Borgwardt, CDU: Genau!)

Wir haben uns für unsere Kulturlandschaft stark gemacht und unter anderem Theatern, Orchestern und den Kulturstiftungen mit ihren vielfältigen Burgen, Schlössern und Gärten Planungssicherheit verschafft.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von Holger Hövelmann, SPD)

Wir haben uns in zugegebenermaßen schwierigen Auseinandersetzungen für eine Sicherung der Schulsozialarbeit bis zum Ende der aktuellen Förderperiode eingesetzt.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von Dr. Katja Pähle, SPD)

Wir haben die geplante Investition in das Wasserwerk Beesen zur Sicherung der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung Sachsen-Anhalts unterstützt.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP - Marco Tullner, CDU: Großartig!)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Land beabsichtigt die Gründung einer Landesgesellschaft mit dem Ziel, die Ansiedlung von Intel als Ankerinvestor für Zulieferer und weitere Unternehmen zu ermöglichen. Der Industrie- und Gewerbepark, der auf den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Gemeinde Sülzetal sowie der Stadt Wanzleben-Börde entstehen soll - Codename: High-Tech-Park  , ist ein komplexes Vorhaben, welches das Land Sachsen-Anhalt mit einer Besitzerschließungs- und Betreibergesellschaft als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Investoren zum Erfolg führen möchte.

Für Flächenankäufe sowie deren Erschließung und den späteren Betrieb ist eine Kapitalzuführung an die HTP GmbH in Höhe von 250 Millionen € veranschlagt worden. Um der Frage des Kollegen Gallert - er meldet sich schon - zuvorzukommen: Für diese finanzielle Transaktion nach § 18 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung bedarf es keiner Notlagensituation.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Das mag, lieber Kollege Gallert, nicht direkt in Ihre Welt der verfassungsbrechenden Regierung und der verfassungsbrechenden regierungstragenden Fraktionen passen, ist aber nachweislich geltendes Recht. Vornehme Zurückhaltung bei solch schwerwiegenden Vorwürfen wie Verfassungsbruch stünde auch Ihnen an dieser Stelle gut zu Gesicht.

Persönlich halte ich es auch für völlig unangebracht, die größte Ansiedlung in der Wirtschaftsgeschichte unseres Bundeslandes in irgendeinem Kontext einer Notlage zu nennen, meine Damen und Herren.

(Wulf Gallert, DIE LINKE: Ja!)

Das ist destruktiv und ansiedlungsfeindlich

(Zustimmung von Stephen Gerhard Stehli, CDU)

und ich frage Sie: Ist das linke Wirtschaftspolitik?

(Jörg Bernstein, FDP: Das ist aktive linke Industriepolitik!)

Herr Kollege Gallert, ich empfehle Ihnen in Sachen LHO und Haushaltsrecht, sich mit Ihrer Kollegin Heiß zusammenzusetzen und sich von ihr beraten zu lassen. Sie ist uns im Ausschuss als sachkundig und fleißig bekannt, hat mir schon Tipps gegeben, wie ich mich in Sachen Haushaltsrecht weiterbilden kann, und hilft vielleicht auch Ihnen.

(Eva von Angern, DIE LINKE, lacht - Jörg Bernstein, FDP: Das war ein Lob, Frau Heiß!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute hier vorliegende Entwurf für das Haushaltsgesetz 2024 - auch das ist schon gesagt worden - ist mit einem Volumen von 15 203 903 000 € abermals ein Rekordhaushalt. Durch den Beschluss am heutigen Tag wird es pünktlich zu Beginn des Haushaltsjahres in Kraft treten können. Der Haushaltsgesetzgeber liefert also fristgerecht ab.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP - Kristin Heiß, DIE LINKE: Das erste Mal in dieser Legislaturperiode!)

Herzlichen Glückwunsch an uns alle!

Der Ausblick auf die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2025/2026, den Minister Richter in seiner Rede gezeichnet hat, ist hoffentlich wie die Wettervorhersage 14 Tage im Voraus. Es werden manchmal Regenwolken und Gewitter vorhergesagt und dann scheint am betreffenden Tag die Sonne. Die genannten Handlungsbedarfe wirken zunächst wie eben diese dunklen Wolken am Haushaltshorizont. Aber die Hoffnung, dass die Sonne der Einsparung auf der Ausgabenseite am Ende über dem Haushaltsplanentwurf aufgeht, wollen wir als Koalitionsfraktionen mit der Bitte verknüpfen, in zukünftigen Haushaltsausstellungsverfahren die globale Minderausgabe auf 1 % der geplanten Ausgaben zu begrenzen.

(Guido Kosmehl, FDP: Maximal!)

- Maximal 1 %. Entschuldigung, wenn ich das hier nicht richtig vorgetragen habe. Wir haben die Bitte, sie auf maximal 1 % der geplanten Ausgaben zu begrenzen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich will an dieser Stelle direkt noch einer Rückfrage der Opposition vorgreifen: Nein, wir stellen die im Haushaltsgesetz veranschlagte globale Minderausgabe nicht infrage. Stand heute sind es übrigens 2,79 %, also nicht die hier ständig kolportierten 3 %. Großzügig abgerundet auf eine Zahl ohne Nachkommastellen wären wir schon bei 2 %.

(Lachen bei der FDP - Unruhe)

Und wenn wir jetzt die bereits im Finanzausschuss genehmigte Vorgriffsregelung auf die Inflationsausgleichsprämie als Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 in unsere stillen Gebete und Gedanken einschließen, muss man auch gar nicht mehr kaufmännisch unrichtig runden, um auf 2 % abrunden zu dürfen, meine Damen und Herren. Damit dürfte auch die Luft aus der Diskussion raus sein, dass wir uns zu weit von dem, was hier gewöhnlich als GMA akzeptiert wurde, entfernt haben.

(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP - Marco Tullner, CDU: Zumindest für 2024!)

Der Bodensatz an nicht verausgabten Ausgabeansätzen wird sich unseres Erachtens auch im Haushaltsgesetz 2024 in der veranschlagten Höhe im Haushaltsvollzug manifestieren. Dennoch bitten wir Sie mit unserem Entschließungsantrag, nämlich unsere Landesregierung, die Anstrengungen, die Ausgabenwünsche über alle Einzelpläne so zu planen, dass im Idealfall, Herr Kollege Kosmehl, überhaupt keine GMA benötigt wird oder aber höchstens mit 1 % der geplanten Ausgaben.

Ich interpretiere Herrn Minister Richter so, dass wir den Mut brauchen, alles auf den Prüfstand zu stellen, um in allen Einzelplänen - ich betone es noch einmal: in allen Einzelplänen; denn auch an dieser Stelle hat der Erfolg viele Väter und Mütter   zu den benötigten Einsparungen zu kommen.

(Zustimmung von Sven Czekalla, CDU, und von Guido Heuer, CDU)

Wir sind überzeugt, dass unsere Landesregierung nicht nur den Mut, sondern auch die Kraft hat, einen klug organisierten Haushaltsplanentwurf vorzulegen.

(Tobias Rausch, AfD: Jawohl, danke!)

Zum Ende meiner Rede ermuntere ich Sie, werte Kolleginnen und Kollegen: Stimmen Sie unseren Anträgen und dem Haushaltsgesetz zu und ermöglichen Sie damit den zeitnahen Beginn des Haushaltsvollzugs für das bald beginnende Haushaltsjahr 2024.

Ich wünsche Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2024. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP - Tobias Rausch, AfD: Jawohl, danke!)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Ruland, es wäre sehr nett, wenn Sie einen kurzen Moment warten. Sie haben den Kollegen Gallert ja fast aufgefordert.


Wulf Gallert (DIE LINKE):

Ja, genau.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Bitte, Herr Gallert.


Wulf Gallert (DIE LINKE):

Die Chance wollen wir auch nicht verstreichen lassen. - Erst einmal, Herr Ruland: Verfassungsbruch habe ich Ihnen nicht vorgeworfen. Ich habe Ihnen vorgeworfen, dass Sie die Bundesregierung dazu aufgerufen haben, Verfassungsbruch zu begehen, indem Sie fordern, dass die geplante Erhöhung des Bürgergeldes ausgesetzt wird, die wiederum nichts anderes als die Umsetzung eines Bundesverfassungsgerichtsurteils ist, das darauf hinausläuft, die bisher in den letzten zwei Jahren aufgelaufene Inflation auf das Bürgergeld anzurechnen. Inwiefern Sie hier die Schuldenbremse umgehen oder nicht umgehen, ist für mich völlig zweitrangig, weil ich die Regel tatsächlich für anachronistisch halte.

Ich habe aber dazu eine Frage. Sie sagen mir jetzt: Die 250 Millionen € für den High-Tech-Park sind sozusagen schuldenbremsenunempfindlich. Ich sage dazu: Meinetwegen; wenn Sie das so lesen, dann ist das völlig in Ordnung, weil der Schritt an sich politisch völlig richtig ist. Jetzt frage ich Sie aber das Gleiche, was ich Herrn Bernstein gefragt habe. Jetzt gibt es noch einmal 190 Millionen € für diese IPS. Gut, wenn man jetzt irgendwelche Grundstücke oder Immobilien kauft, dann kann man genau das Gleiche erzielen wie beim High-Tech-Park. 

Wenn ich dieses Geld jetzt aber dazu einsetze, Landesimmobilien zu sanieren, und Sie sagen „Selbst unter diesen Bedingungen ist das immer noch ein Einhalten der Schuldenbremse, weil das nichts anderes als eine finanzielle Transaktion ist“, 

dann, Herr Ruland, sind wir wieder genau bei der alten Lesart und die war ganz einfach: Kredite darfst du für Investitionen aufnehmen. Denn wenn Sie das so lesen, dann ist jede Investition eine Berechtigung für eine Kreditaufnahme. Haben Sie das bei der IPS so beabsichtigt? Ist das Ihre Lesart? Das würde ich gern wissen. 


Stefan Ruland (CDU):

Herr Kollege Gallert, ich kann Ihnen jetzt leider keine andere Antwort geben als der Kollege Bernstein; denn als regierungstragende Fraktion haben wir beim Projektentwickler IPS dieselbe Auffassung. Wenn Sie einen Großteil der Antwort in Ihre Frage einbauen, dann kann ich mich beim nächsten Mal direkt hinsetzen. 

(Wulf Gallert, DIE LINKE: Also wollen Sie das so machen?)