Dr. Jan Moldenhauer (AfD): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! „[Der Landtag] ist die gewählte Vertretung des Volkes von Sachsen-Anhalt“ - so steht es im vorliegenden Haushaltsplan für das Jahr 2024 geschrieben. In diesen Tagen stellt sich jedoch mehr denn je die Frage, ob hier im Hohen Hause auch die Interessen des Volkes vertreten werden. Für die Landesregierung gilt das sicherlich nicht. 

Die Haushaltsverhandlungen haben erneut gezeigt: Diese Landesregierung ist nicht leistungsfähig, sondern bestenfalls leistungsbemüht. Diese Tatsache lässt sich beim Blick in den Haushaltsplanentwurf und auf die finanzielle Situation des Landes unschwer erkennen. Dazu folgende Bestandsaufnahme: 

Zum Jahresende wird der Schuldenstand des Landes bereits bei astronomischen 22,4 Milliarden € liegen. Doch auch im kommenden Jahr ist keine Besserung in Sicht. 

(Zuruf: Doch!)

Schließlich klafft im vorliegenden Haushaltsplanentwurf eine Deckungslücke. Diese Deckungslücke soll mithilfe eines politischen Taschenspielertricks kaschiert werden. Dafür nutzt die Landesregierung das Mittel einer globalen Minderausgabe. Dazu äußerte sich der Landesrechnungshof im September 2023 wie folgt - ich zitiere  : Niemand weiß bisher, wo die 432 Millionen € der globalen Minderausgabe eingespart werden sollen. Es handelt sich um einen Scheinausgleich, ein Haushaltstrick, der in dieser Höhe verfassungswidrig und nach unseren Recherchen auch bundesweit einmalig ist. - Zitatende. - So weit der Landesrechnungshof. 

Waren es im September noch 432 Millionen €, so liegt die globale Minderausgabe mittlerweile bei 437 Millionen €. - So viel zum ersten finanzpolitischen Verfassungsbruch.

Nun zum zweiten finanzpolitischen Verfassungsbruch. Im kommenden Jahr soll die Schuldenbremse des Landes erneut umgangen werden. Dafür plant die Landesregierung die verfassungswidrige Ausrufung einer imaginären Coronanotlage. 

Auf dieser Grundlage sollen Kredite in Höhe von 638 Millionen € aufgenommen werden. Mit diesem Geld sollen - damit sind wir beim dritten Verfassungsbruch - Maßnahmen ohne Coronabezug finanziert werden.

Die geplante Nettokreditaufnahme für das Jahr 2024 sollte zunächst bei 186 Millionen € liegen. Nun nimmt die Landesregierung für die Gründung einer Intel GmbH weitere Schulden in Höhe von 250 Millionen € auf, und das, obwohl aufgrund der unsicheren Subventionslage gegenwärtig völlig offen ist, ob Intel überhaupt nach Magdeburg kommt. 

(Zuruf von Dr. Katja Pähle, SPD)

- Warten wir es ab, Frau Pähle. - Darin erkennt der Landesrechnungshof eine mögliche Verletzung der Schuldenbremse. Nach der Auffassung der AfD-Fraktion liegt definitiv ein Bruch der Schuldenbremse vor.

(Beifall bei der AfD)

Wir halten fest: Mit der Verabschiedung des vorliegenden Haushaltsplanentwurfs begeht die Landesregierung einen vierfachen finanzpolitischen Verfassungsbruch. 

Weiterhin sollen im kommenden Jahr 117 Millionen € aus Rücklagen, Fonds und Stöcken entnommen werden. Bei dieser Plünderung der Rücklagen handelt es sich um einen weiteren haushaltspolitischen Sündenfall. 

Außerdem prognostiziert die Oktober-Steuerschätzung im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung Mindereinnahmen in Höhe von 230 Millionen €. Dadurch wird das finanzpolitische Desaster perfekt.

Letztlich ist der Haushaltsplanentwurf keinesfalls solide durchfinanziert. Schließlich klafft eine Finanzierungslücke in Milliardenhöhe. Das ist eine finanzpolitische Bankrotterklärung. Seriöse Finanzpolitik sieht sicherlich anders aus. - So weit zur finanziellen Situation des Landes. 

(Beifall bei der AfD)

Nun zur geplanten Mittelverwendung. Zunächst zum Ausgabenbereich „Asyl und Integration“. Ende September 2023 lag die Zahl der im Jahresverlauf nach Sachsen-Anhalt eingereisten Asylforderer bereits bei 5 600 Personen. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist das ein Anstieg um 60 %. 

Nach Artikel 16a Abs. 2 des Grundgesetzes handelt es sich um illegale Zuwanderer. Schließlich reisen sie beinahe ausnahmslos illegal aus sicheren Drittstaaten ein. Aufgrund dessen hatten und haben die illegalen Zuwanderer kein Asylantragsrecht. Folglich hätte das Land Sachsen-Anhalt die Aufnahme verweigern können und müssen. Denn wer kein Asylantragsrecht hat, der darf kein Asyl begehren und hat somit kein Recht auf Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen des Landes. Stattdessen hätte eine umgehende Rückführung der Ausreisepflichtigen erfolgen müssen.

(Beifall bei der AfD - Zurufe von der AfD: Richtig! - Stimmt doch!)

Trotz dieser klaren Rechtslage schaut die Landesregierung tatenlos dabei zu, wie Sachsen-Anhalt mit kulturfremden jungen Männern geflutet wird. Dazu findet sich im Haushaltsplanentwurf folgende Textstelle: „Das Land geht im Jahr 2024 als Planungsgrundlage von einem Zugang von bis zu 7 000 Personen, die Asyl suchen […] aus.“

Die AfD-Fraktion wird diese rechtswidrige Aufnahmepraxis weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden politischen Mitteln bekämpfen. Schließlich sind wir nicht nur der finanzpolitische, sondern auch der asylpolitische Verfassungsschutz.

(Beifall bei der AfD)

Während sich die AfD in Sachsen-Anhalt darauf vorbereitet, politische Gestaltungsmacht zu übernehmen, um eine migrationspolitische Wende um 180 Grad einzuleiten, betreiben die regierenden Altparteien weiterhin migrationspolitische Steuergeld-Vergeudung.

Dazu folgende Beispiele: Unterbringung von Asylbewerbern: 118,4 Millionen €; Zuweisungen für unbegleitete minderjährige Ausländer: 15,1 Millionen €; Errichtung der Landesaufnahmeeinrichtung Stendal: 8,6 Millionen €; Zuweisungen für Asyl- und Ausländerwesen: 1,4 Millionen €. 

Darüber hinaus wird die Asyl- und Integrationsindustrie weiterhin mit Steuergeldern gemästet. Dazu folgende Beispiele: Dienstleistungen für Flüchtlingsunterbringung: insgesamt 28,7 Millionen €; Zuwendung Integrationsförderrichtlinie: 4,8 Millionen €; Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen: 1,9 Millionen €; Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt: 740 000 €; Integration durch Sport: 433 000 €; Maßnahmen zur Verkehrserziehung von Flüchtlingen: ca. 330 000 €. Die Liste derartiger Ausgabeposten ließe sich beliebig fortsetzen.

Anhand einiger konkreter Maßnahmen lassen sich die migrationspolitischen Fehlentwicklungen im Land besonders gut veranschaulichen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich erstens um das Flüchtlings-Frauenhaus, zweitens um sogenannte Integrationslotsen und drittens um sogenannte Jobbuddies.

Für ein Flüchtlings-Frauenhaus plant die Landesregierung Ausgaben in Höhe von 61 000 €. Bei der Titelgruppe - Förderung von Beratungsstellen und Projekten für Frauen - werden außerdem 7 Millionen € eingestellt. Diese Mittel dienen unter anderem der Bekämpfung von - Zitat  : „Zwangsverheiratung und Gewalt im Namen der Ehre“. 

Weiterhin findet sich im Haushaltsplanentwurf eine Titelgruppe mit dem sperrigen Namen „Verbesserung der Situation von Migrantinnen, Migranten und Geflüchteten durch Beratung, Betreuung, Integration und interkulturelle Öffnung“. Dort werden 600 000 € für sogenannte Integrationslotsen eingestellt.

Das Online-Magazin „Tichys Einblick“ hat zu den Aufgaben der Integrationslotsen recherchiert und eine Liste mit den folgenden Aufgabenbereichen veröffentlicht: Hilfe bei der Wohnungssuche, Hilfe beim Umzug, Hilfe bei der Ausstattung der Wohnung, Hilfe bei der Kommunikation mit dem Vermieter, Hilfe bei der Orientierung am Wohnort, Begleitung bei Arztbesuchen, Begleitung beim Einkaufen, Hilfe bei der Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr, Hilfe bei Freizeitaktivitäten, Hilfe beim Familiennachzug, Hilfe bei Vertragsangelegenheiten, Hilfe bei Gerichts- oder Behördenterminen. 

Wir halten fest: Sachsen-Anhalt braucht keine Integrationslotsen, stattdessen brauchen wir Abschiebelotsen, und zwar sofort.

(Beifall bei der AfD)

Außerdem plant die Landesregierung Ausgaben für sogenannte Jobbuddies in Höhe von 1,75 Millionen €. Bei den „Jobbuddies“ handelt es sich um einheimische Fachkräfte, die bei der Integration ausländischer Fachkräfte helfen sollen. Insbesondere bei kulturfremden Zuwanderern handelt es sich jedoch im Regelfall nicht um Fachkräfte. Stattdessen wandern vor allem ungelernte Hilfskräfte ein. Daran werden auch steuergeldfinanzierte Jobbuddies nichts ändern.

Schließlich sorgt der deutsche Sozialstaatsmagnet dafür, dass bei der Zuwanderung in die BRD und nach Sachsen-Anhalt keine Bestenauslese stattfindet. Stattdessen kommt es zu einer Negativauslese. Die Auswirkungen auf den heimischen Arbeitsmarkt sind verheerend, schließlich sind illegale Armutszuwanderer Fachkräftemangel-Verursacher.

(Zuruf von der AfD: Richtig! - Zuruf: Quatsch!)

Außerdem werden die Sozialsysteme bis an die Belastungsgrenze strapaziert. 

(Zuruf: Ja!)

Diese Tatsache lässt sich am Beispiel des Bürgergeldes unschwer belegen. 

(Unruhe bei der AfD)

Dazu berichtet der „Focus“ - ich zitiere  : „2,6 Millionen ausländische Bezieher […] Das Bürgergeld wird damit mehr und mehr zum Migrantengeld.“

Nun soll eine Willkommenskultur Abhilfe schaffen und Fachkräfte nach Sachsen-Anhalt locken. Diese Willkommenskultur soll durch das sogenannte Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit erzwungen werden. Dazu findet sich im Einzelplan 03 folgende Textstelle: „Die Förderung der Projekte zur Willkommenskultur wird weitergeführt.“ 

Bei diesen Projekten handelt es sich unter anderem um das Eine-Welt-Promotor*innen-Programm, 

(Zuruf: Was ist denn das?)

den Ausbau interreligiöser und interkultureller Begegnung und das Programm „Interkulturelle Kompetenz“. Bei der Landespolizei zur Vermittlung interkultureller Kompetenz für Polizisten sollen bspw. Steuergelder in Höhe von 270 000 € vergeudet werden.

Bei den Sachsen-Anhaltern hält sich die Begeisterung über die oktroyierte Willkommenskultur in engen Grenzen. Dazu berichtete „Die Zeit“ im Oktober wie folgt - ich zitiere  : 

„Die Landesregierung ist bemüht, Sachsen-Anhalt als weltoffen zu präsentieren. Ein Welcome[-]Center in Magdeburg soll als zentrale Informationsstelle [… dienen].“ 

„Doch von einer Willkommenskultur ist in der Stadt wenig zu spüren. […] der Rechtsruck und eine zunehmende Skepsis gegenüber Zuwanderung sprechen eine andere Sprache.“

Während die Landesregierung also erfolglos versucht, den Sachsen-Anhaltern eine Willkommenskultur aufzuzwingen, wird die Sicherheitslage im Land immer prekärer.

(Zuruf: Was soll denn das?)

Wie dem auch sei, nicht nur bei der Asyl- und Integrationsindustrie, auch in anderen politischen Feldern beantragt die AfD-Fraktion Mittelkürzungen, um politische Akzente zu setzen und der Steuergeld-Vergeudung durch die Altparteien vorzubeugen.

Beim sogenannten Kampf gegen Rechts setzen wir den Rotstift an, indem wir Fördergelder für den linksextremen Verein Miteinander e. V. in Höhe von 1,3 Millionen € einsparen, auch beim Workshop „Rassistische und diskriminierende Sprache“, der dazu dienen soll, Landespolizisten zu politisch korrekten Sitten- und Tugendwächtern zu erziehen, beantragen wir eine Kürzung in Höhe von 32 500 €.

(Beifall bei der AfD)

Zudem beantragen wir bei energie- und klimapolitischen Projekten der Landesregierung unter anderem folgende Mittelkürzungen:

•    Energiespeicherförderprogramm 3 Millionen €,
•    Zuschüsse für die Landesenergieagentur 2,5 Millionen €,
•    Ladestruktur für Elektrofahrzeuge insgesamt 1,5 Millionen €,
•    Förderung von E-Car-Sharing 150 000 €
•    Zuschüsse für Investitionen in grünen Wasserstoff 1,8 Millionen €,
•    Zuschüsse für Investitionen in Wasserstofftankstellen 239 000 €,
•    Mitgliedsbeiträge Interessensvertretung Wasserstoff Ostdeutschland 100 000 €,
•    Klimaschutz in der Denkmalpflege 400 000 €,
•    Maßnahmen zur Klimaneutralisierung des Landtags 62 000 €,
•    Schlüsselprojekte des Klimaschutzes 50 000 €.

Für Gender-Mainstreaming sollen Steuergelder in Höhe von 11,2 Millionen € eingestellt werden. Dazu findet sich im Haushaltsplanentwurf folgende Anmerkung - ich zitiere  : „Eine wesentliche Aufgabe der Landespolitik ist die Verstetigung einer nachhaltigen Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen, nonbinären sowie queeren Menschen.“

Im Gegensatz zur Landesregierung erkennen wir darin keine wesentliche Aufgabe der Landespolitik. Stattdessen sehen wir darin Steuergeldvergeudung. Folglich beantragen wir die Kürzung der für Gender-Mainstreaming eingestellten Finanzmittel.

(Zustimmung bei der AfD)

Kürzungen in Höhe von 310 000 € beantragen wir zudem bei den Ausgaben für EU-Propaganda. Dazu findet sich im Haushaltsplanentwurf folgende Erläuterung   ich zitiere  : 

„Im Zuge des Zusammenwachsens Gesamteuropas sowie der Vertiefung und Erweiterung der Europäischen Union sollen den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Weltoffenheit und der Europagedanke nähergebracht werden.“

Eine steuergeldfinanzierte Erziehung unserer Bürger zu EU-Jubelpersern lehnen wir ab. Schließlich brauchen die Sachsen-Anhalter keinen Nachhilfeunterricht in Sachen Weltoffenheit oder EU-Hörigkeit. 

(Zustimmung bei der AfD)

So weit die Analyse zu dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf. So viel zu den von uns beantragten Ausgabenkürzungen. 

Nun zum allseits beliebten alternativen Haushalt. Insgesamt sieht der alternative Haushalt 212 Veränderungen am vorliegenden Haushaltsplanentwurf vor. Dabei handelt es sich um einen bunten Strauß von Änderungsanträgen, der im Hohen Hause sicherlich uneingeschränkte Zustimmung finden wird. 

Die von uns beantragten Einsparungen im Haushalt belaufen sich auf eine Höhe von rund 296,5 Millionen €. Diese eingesparten Finanzmittel dienen zur Gegenfinanzierung folgender Maßnahmen:

•    Einleitung einer Abschiebeoffensive 50 Millionen €,
•    Rückkehrprogramm für ausgewanderte deutsche Fachkräfte 25 Millionen €,
•    Zuschüsse zu den Kita-Elternbeiträgen 80 Millionen €,
•    Zuschüsse für Kita- und Schulessen ebenfalls 80 Millionen €,
•    Kinderwillkommensgeld 20 Millionen €,
•    Inflationsausgleich für Sportvereine ebenfalls 20 Millionen €,
•    Führerscheinzuschuss für Azubis 15 Millionen €,
•    Weitergabe der Brandschutzsteuereinnahmen an die Kommunen 5 Millionen €,
•    Aufstockung des Opferhilfefonds 800 000 €,
•    Förderung des Erwerbs von Fahrerlaubnissen für Mitglieder der Einsatzabteilungen kommunaler Feuerwehren 400 000 €.

Die im alternativen Haushalt eingesparten Gelder werden demnach insbesondere für familienpolitische, sozialpolitische, zuwanderungspolitische, wirtschaftspolitische, sportpolitische und kommunalpolitische Maßnahmen verwendet. Sie dienen dem Wohl der einheimischen Bevölkerung. 

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Jawohl!)

Ich komme zum Schluss und ende mit folgender Bestandsaufnahme: Die Altparteien haben sich den Staat zur Beute gemacht. Seit Jahren treiben sie Deutschland und Sachsen-Anhalt mit ihrer fehlgeleiteten Politik in den Niedergang. Darum braucht Sachsen-Anhalt eine alternative politische Kraft. Wir brauchen einen politischen Klimawandel im Land. 

Einer Ende Oktober durchgeführten Umfrage zufolge ist die AfD in Sachsen-Anhalt mit 33 % zur stärksten politischen Kraft aufgestiegen. Dieser Umstand, der zahlreichen linken Abgeordneten im Hohen Hause einen wohligen Schauer über den Rücken laufen lässt, erfüllt immer mehr Sachsen-Anhalter mit großer Hoffnung. 

Außerdem ließ „Der Spiegel“ im Oktober eine repräsentative Umfrage durchführen, in der Folgendes abgefragt wurde: „Wäre es für Sie akzeptabel, wenn die AfD zukünftig an Regierungen auf der Landesebene beteiligt wäre?“ Diese Frage wurde von 47 % der Deutschen mit Ja beantwortet. Darum danken wir dem deutschen Volk für das zunehmende Vertrauen in unser politisches Handlungsgeschick. 

(Beifall bei der AfD)

Wir stehen am Vorabend einer politischen Zeitenwende in Europa, in Deutschland und in Sachsen-Anhalt. Wir stehen bereit. Wir wollen Verantwortung für das Wohlergehen der Sachsen-Anhalter übernehmen. Wir wollen dieses Land gestalten. 

Außerdem wollen wir die linksliberalen Gesellschaftsexperimente der Altparteien beenden und rückabwickeln. Darum werden wir den vorliegenden Haushaltsplanentwurf ablehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)