Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau und Betrieb eines Zentralen Lichtbildbestands in Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3426


Frau Zieschang bringt diesen Gesetzentwurf ein und hat das Wort. 


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Um ihre Aufgaben zu erfüllen, dürfen die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, die Steuerfahndungsstellen der Länder, der Zollfahndungsdienst und die Hauptzollämter auf Lichtbilder aus den kommunalen Pass- und Personalausweisregistern der Städtegemeinden und Verbandsgemeinden zurückgreifen. Die Lichtbilder werden bislang zur Einsichtnahme bereitgestellt oder per Post, per Fax oder per verschlüsselter E-Mail zur Verfügung gestellt. Zukünftig sollen alle Pass- und Personalausweisbehörden einen digitalisierten Lichtbildabruf bereithalten 

(Marco Tullner, CDU: Nein!)

und dazu durch Novellierung der entsprechenden Bundesgesetze auch verpflichtet werden. Schon heute haben die Länder die Möglichkeit, den Lichtbildabruf über zentrale Lichtbildbestände zu ermöglichen. Von dieser Option macht Sachsen-Anhalt jetzt Gebrauch. 

(Marco Tullner, CDU: Großartig!)

Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll der digitalisierte und dadurch automatisierte Lichtbildabruf in Sachsen-Anhalt künftig effizient und zuverlässig aus einem zentralen Lichtbildbestand heraus gewährleistet werden. Der Gesetzentwurf regelt den Aufbau und den Betrieb eines solchen zentralen Lichtbildbestandes. Der zentrale Lichtbildbestand soll dabei, wie schon im Rahmen der bestehenden Kooperationen beim zentralen Meldedatenbestand des Landes im Melderecht, gemeinsam mit den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein von der Anstalt öffentlichen Rechts - Dataport - realisiert und betrieben werden. Auf diese Weise können auch hier Synergieeffekte genutzt und die für den Aufbau und den Betrieb eines zentralen Lichtbildbestandes entstehenden einmaligen und laufenden Kosten auf mehrere Kostenträger verteilt werden. 

Mit der durchgängigen Digitalisierung werden die bisherigen personalintensiven Arbeitsprozesse deutlich vereinfacht. Die Lichtbilder sind dadurch nicht nur zentral abrufbar, sondern auch jederzeit verfügbar. Durch den Wegfall manuell zu bearbeitender Lichtbildübermittlungsersuchen bzw. erbetener Einsichtnahmen in das Pass- und Personalausweisregister werden die Gemeinden vom bisherigen personellen Aufwand entlastet. Der Gesetzentwurf trägt der Zielsetzung des Landes, personalintensive Ablaufprozesse durchgehend zu digitalisieren und damit zu verschlanken, in besonderem Maße Rechnung. 

Auch hierzu bitte ich um Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse. 

(Zustimmung bei der CDU)