Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3423


Den Gesetzentwurf wird Frau Feußner einbringen.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im März 2021 wies der damalige Bildungsminister Tullner zur Beschlussfassung des runderneuerten Erwachsenenbildungsgesetzes im Landtag darauf hin, dass die Landesregierung im Jahr 2023 im Rahmen einer Gesetzesnovellierung den Finanzierungsbedarf ab dem Jahr 2024 für die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung beschreiben wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt das Ministerium für Bildung der damaligen Ankündigung nach.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten drei Jahren standen die Erwachsenenbildungseinrichtungen im Land vor großen Herausforderungen. Während der Pandemie mussten die anerkannten Einrichtungen mehrere Monate für den Publikumsverkehr schließen. Bildungsveranstaltungen in Präsenz waren in dieser Zeit leider nicht möglich. Ein Angebot digitaler Formate von Bildungsveranstaltungen war nur dort möglich, wo auch die Einrichtungen über die notwendige digitale Infrastruktur verfügten. Das waren nicht viele.

Mit dem Digitalisierungsprogramm aus dem Sondervermögen, das wir gerade mit einem Nachtragshaushalt beschlossen haben, unterstützen wir mittlerweile die Einrichtungen und ihre Träger bei der Verbesserung genau dieser digitalen Infrastruktur.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Die Rückkehr zum Erwachsenenbildungsalltag ist jedoch relativ steinig und erfordert von den Einrichtungen eine sehr umfangreiche Anstrengung und die Unterstützung des Landes. Die hohe Inflation und die Energiekosten belasten natürlich genauso auch unsere Einrichtungen. Aber auch die potenziellen Teilnehmenden sind nach der Coronapandemie mit Blick auf die Kosten für die Anmeldung zurückhaltender geworden. 

Gleichzeitig wurde auf der Bundesebene die nationale Weiterbildungsstrategie ins Leben gerufen, die der wachsenden Bedeutung der Weiterbildung und des lebenslangen Lernens in Deutschland ein klares Gesicht gibt. Mit dieser Strategie wollen Bund, Länder und Kooperationspartner ihre Weiterbildungspolitik besser miteinander verzahnen und die Weiterbildungsangebote transparenter und leichter zugänglich machen. Das gilt natürlich auch für unsere Einrichtungen, die sich dieser Strategie annehmen.

Liebe Abgeordnete! Sachsen-Anhalt braucht eine leistungsstarke Erwachsenenbildungslandschaft mit Einrichtungen, die ein breit gefächertes Angebot ausrichten können - sowohl bei den gesellschaftlichen als auch bei den individuellen Weiterbildungsbedarfen.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU - Unruhe)

Das Land wird auch weiterhin einen wichtigen Beitrag dafür leisten. Das vorliegende Änderungsgesetz ist dabei ein grundlegender Baustein. 

Für die Umsetzung des Gesetzes standen in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils 4,57 Millionen € im Haushaltsplan. Durch das Einfrieren der Landeszuschüsse in den Jahren 2021 bis 2023 besteht natürlich - das habe ich gerade begründet - ein Bedarf für eine Erhöhung des Haushaltsansatzes auf der Grundlage der gestuften Erhöhung. Wir haben das an die Inflationsrate bzw. an alles, was zu einer Erhöhung führt, wie die gestiegenen Energiekosten, die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst bzw. die Anpassung der Vergütung der Honorarkräfte - alles das, was ich schon genannt habe  , angepasst. Zudem stehen die Einrichtungen vor einer Evaluation und Ausweitung des Programmangebotes. 

(Unruhe)

All diese Dinge sollen nun mit diesem Gesetzentwurf und in diesem zweistufigen Verfahren, welches mit diesem Gesetz beschlossen wird, finanziert und gesichert werden. 

Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank. 

(Zustimmung bei der CDU)