Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in Sachsen-Anhalt (GAP-Fördergesetz Sachsen-Anhalt - GAPFG-LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3026

Beschlussempfehlung Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten - Drs. 8/3433

(Erste Beratung in der 47. Sitzung des Landtages am 07.09.2023)


Berichterstatter ist Herr Michael Scheffler. - Sie haben das Wort.


Michael Scheffler (Berichterstatter):

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/3026 in der 47. Sitzung am 7. September 2023 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. Mit der Mitberatung wurden die Ausschüsse für Wirtschaft und Tourismus sowie für Finanzen beauftragt.

Bei der künftigen Abwicklung der EU-Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist in der Förderperiode ab 2023 der Erlass entsprechender Vorschriften auf Landesebene erforderlich. Das bis zur Förderperiode von 2014 bis 2022 im ELER praktizierte Vorgehen der Umsetzung im Rahmen des nationalen Zuwendungsrechts mit Richtlinien reicht nicht mehr aus, da das Unionsrecht für die Förderperiode ab 2023 fordert, wesentliche grundrechtsrelevante Regelungen auf nationaler Ebene zu treffen. 

Auch für die Zukunft soll mit dem GAP-Fördergesetz Sachsen-Anhalt eine rechtssichere Umsetzung der europäischen Fördermittel im ländlichen Raum sichergestellt werden. Neben den grundlegenden Vorschriften zum integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem sollen dabei auch Vereinfachungen umgesetzt werden, insbesondere im Rahmen der Antragstellung, der Kontrolle und der Vergabeverfahren.

Der federführende Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten befasste sich erstmals in der 25. Sitzung am 4. Oktober 2023 mit dem Gesetzentwurf. Der Ausschuss erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung und empfahl mit 11 : 0 : 2 Stimmen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus befasste sich in der 24. Sitzung am 23. November 2023 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Im Ergebnis seiner Beratung schloss sich der Ausschuss mit 7 : 0 : 5 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten befasste sich in der 27. Sitzung am 6. Dezember 2023 abschließend mit dem Gesetzentwurf. Als Beratungsgrundlage lagen dem Ausschuss die mit dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Diesen Empfehlungen ist der Ausschuss mit 6 : 0 : 6 Stimmen gefolgt. Er empfiehlt nunmehr die Annahme des Gesetzentwurfs in der aus der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/3433 ersichtlichen Fassung. 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Andreas Silbersack, FDP)