Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Lieber Markus Kurze! Natürlich sind wir in einem politischen Wettbewerb in einer Aktuellen Debatte. Aber unser Ministerpräsident ist genauso ein B-Ministerpräsident in einer Regierungskoalition und er ist bei Weitem nicht neutral. Von daher bitte ich doch das zu berücksichtigen, dass das tatsächlich im Vermittlungsausschuss ein Aushandeln war, insbesondere zwischen dem CDU-Ministerpräsidenten und dem A-Ministerpräsidenten, also der SPD-Ministerpräsidenten. Und natürlich ist es der Vermittlungsausschuss im Bundesrat, wo natürlich abgewogen wird; aber sei es drum. Deswegen habe ich mich jetzt nicht gemeldet.

Ich möchte einen Punkt richtigstellen; denn der ist in der Debatte einfach immer falsch. Sie haben die „Volksstimme“ zitiert. Wenn man nur allein die Bürgergeldzahlung und den Lohn desjenigen, der im Mindestlohn- oder im Niedriglohnbereich beschäftigt ist, gegenüberstellt, dann bekommt man natürlich den Eindruck, dass es einen großen Unterschied gibt.

Sie haben dann gesagt, dass diejenigen, die Bürgergeld beziehen, noch ganz viele Vergünstigungen haben, die diejenigen, die im Niedriglohn sind, nicht haben; das ist falsch.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Genau, das stimmt nicht!)

Denn jeder, der im Niedriglohnbereich tätig ist - und das ist die andere Wahrheit - hat den gleichen Anspruch auf Kinderzuschlag, er hat die gleiche Berechtigung auf Wohngeld und Heizkostenzuschlag und er wird auf von der GEZ befreit.

(Xenia Sabrina Kühn, CDU: GEZ nicht!)

Also, das ist immer nur die halbe Wahrheit. Deswegen will ich nicht die „Volksstimme“ hernehmen, sondern vielleicht einmal die „Zeit“. Ich glaube, auch „MDR“ hat einen Faktencheck gemacht und gezeigt, dass es sich immer mehr lohnt arbeiten zu gehen als im Bürgergeld zu bleiben. Das wollte ich hier richtigstellen.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei den GRÜNEN)