Tobias Krull (CDU): 

Der Ministerpräsident hat eben schon Ausführungen zu dem Treffen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler gemacht. Er hat in seinen Ausführungen auch formuliert, was geeint werden konnte. Ich möchte jetzt die folgende Frage dazu stellen: Bei welchen Positionen konnte sich die CDU bzw. konnten sich die CDU-geführten Landesregierungen nicht durchsetzen? Die Frage geht darauf zurück, dass es auch auf der kommunalen Ebene nicht nur Zustimmung zu den gefundenen Kompromissen gibt.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Ministerpräsident. 


Dr. Reiner Haseloff (Ministerpräsident): 

Es sind nur zwei oder drei Dinge, die ich an dieser Stelle aufgreifen möchte. Ansonsten würde ich die Redezeit von drei Minuten überschreiten. Erstens wollten wir natürlich mehr Geld. Wir wollten als sogenannte Kopfpauschale 10 000 €. Das wäre angemessen und auch erforderlich gewesen. So haben wir das Problem wieder im Land, nämlich im Landeshaushalt und bei Ihnen als Landeshaushaltsgesetzgeber. Es gab vorhin ja auch die Frage, was das für Konsequenzen für den Landtag hat.

Zweitens wollten wir durchsetzen, dass die Länder, die eine Anerkennungsquote in Asylverfahren von weniger als 5 % haben, automatisch als sichere Herkunftsländer nach Artikel 16 des Grundgesetzes deklariert sind und damit das Verfahren übernehmen können. Damit sollen letztlich die Botschaft und auch das Signal in diese Länder gesendet werden „Es lohnt sich nicht, nach Deutschland unter dem Begriff Asyl zu kommen.“, sondern wenn man nach Deutschland kommen will, dann muss es sich um eine ganz normale Antragstellung für eine Arbeitserlaubnis bzw. für eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt handeln. Das muss bei den Konsulaten beantragt werden usw. usf. Es muss also das Standardverfahren durchlaufen werden.

Ansonsten haben wir natürlich versucht, die Grenzkontrollen zu thematisieren. Dabei ist zumindest ein Teilerfolg erzielt worden. Das heißt also, es gibt noch immer eine Differenz zu dem, was wir uns als Länder vorstellen. Wir haben aber erreicht, dass Frau Faeser zumindest dafür sorgen wird, dass die polizeilichen Kontrollen in Richtung polnischer, tschechischer und österreichischer Grenze weiterhin dauerhaft aufrechterhalten werden - durch regelmäßiges Beantragen in Brüssel. Das muss ja im Schengen-Raum angesagt werden. 

Weiterhin wird sie Verhandlungen führen, damit die Polizei auf dem Territorium der Staaten Polen, Tschechien und Österreich so agieren kann, dass ein Betreten des deutschen Staatsgebietes nicht möglich ist und damit die automatische Kette der Asylprüfung dort in Gang gesetzt wird, sodass das außerhalb Deutschlands stattfindet. Das ist zugesagt worden und es ist noch intensiver gefordert worden durch klare Vereinbarungen.

Aber ich muss sagen, hier ist ein Schritt vorgenommen worden, den wir seitens der Bundesregierung bisher noch nicht erlebt haben, sodass ich das auf der Habenseite doch deutlich stärker einschätze als das, was man ggf. im Januar 2024 in einer weiteren MPK fortsetzen muss.