Stefan Ruland (CDU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie so häufig, wenn ein Antrag von links der Mitte gestellt wird, soll auch heute mal wieder etwas verboten werden.

(Andreas Silbersack, FDP: Hah!)

Aber anders als üblich, bleibt die Antragstellerin diesmal wage in dem, was genau passieren soll. Sie schreiben in Ihrem Antrag - ich zitiere auszugsweise  :

„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ein Investment in Staaten und bei Firmen, die sich an der Finanzierung des völkerrechtswidrigen Angriffs auf Israel“

- mir sind übrigens keinerlei Angriffe auf andere souveräne Staaten bekannt, die völkerrechtlich gerechtfertigt wären -

„durch die Hamas und Hisbollah beteiligen, unverzüglich zu beenden.“

Das steht im Antrag und ist so unspezifisch, wie es nur geht. Denn weder Terrororganisationen noch deren Unterstützer neigen dazu, ihre Zahlungsströme offenzulegen, damit diese möglichst schnell trockengelegt werden können.

(Zustimmung bei der CDU und von Jörg Bernstein, FDP)

Außerdem fordern Sie „valide und nachvollziehbare Indikatoren“ von der Landesregierung ab. Das sind Indikatoren, die Sie aus vorgenannten Gründen selbst gar nicht liefern könnten.

(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP)

109 Millionen € stehen dabei in Rede. 2,6 % des Anlageportfolios sind im Nahen Osten investiert - Herr Minister Richter führte es bereits aus - in ausgewählten Nationen, zu denen unsere Bundesrepublik in großem Umfang politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Verflechtungen unterhält und diese auch weiterhin pflegt.

Es gehört vielleicht nicht zu Ihrer Idealvorstellung, aber wir leben nun einmal in einer globalisierten Welt; auch in einer globalisierten Finanzwelt. Das Land Sachsen-Anhalt als Großanleger verfügt bereits über ein intelligentes Anlagemanagement, welches viele Aspekte der sogenannten ESG-Standards berücksichtigt. Es sind Themen wie Umwelt, Klimaschutz und erneuerbare Energien aus dem Bereich Environment. Es sind die Einhaltung von Arbeitsrecht und die Ablehnung von Kinder- und Zwangsarbeit aus dem Social-Ansatz. Es sind die Einhaltung ethischer Grundsätze bei der Unternehmensführung und die Verhinderung von Korruption aus dem Corporate-Governance-Ansatz.

Als großer Markteilnehmer wirkt das Land also darauf ein, dass potenzielle Anlageadressen auch für die Zukunft investierbar bleiben. Mit Blick auf die positive Einflussnahme durch die Einforderung der ESG-Standards ist es eher schädlich als nützlich, eine linke Blacklist zu konstruieren. Wie wirksam unser Anlagemanagement funktioniert, können Sie auch an der Reaktion auf den Krieg erkennen, den Russland gegen die Ukraine begonnen hat. Denn danach ist schnell ein Deinvestment aller Anlagen erfolgt.

Aus den vorgenannten Gründen lehnen wir als CDU-Fraktion Ihren Antrag ab.

(Zustimmung bei der CDU)