Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Für das Thema Windkraft sind mehrere Ressorts zuständig, da es in dem Antrag aber um Windräder in Wäldern geht und ich für das Waldgesetz zuständig bin, werde ich dazu ausführen.

Es ist folgendermaßen: Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntermaßen am 27. September 2022 den im Landeswaldgesetz von Thüringen geregelten generellen Ausschluss von Windkraftanlagen auf Waldflächen für verfassungswidrig erklärt hat. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt ist eine Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen nicht zulässig. Damit regelt Sachsen-Anhalt ebenfalls einen generellen Ausschluss von Windkraftanlagen im Wald.

Angesichts der zitierten Rechtsprechung sieht sich die Landesregierung zum Handeln verpflichtet und beabsichtigt, in Kürze einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswaldgesetzes einzubringen, mit dem § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Landeswaldgesetzes gestrichen werden soll.

Der Antrag der AfD, nämlich die forstliche Regelung auf der Landesebene dahingehend anzupassen, dass zukünftig Windkraftanlagen in Waldgebieten im Grundsatz unzulässig bleiben und Belange des Tier- und des Waldschutzes Vorrang haben, fordert den Erhalt des Status quo. Dies ist verfassungswidrig und daher abzulehnen. - Das dazu aus verfassungsrechtlicher Sicht.

Zum einen habe ich mehrfach für die Landesregierung gesagt, dass wir zum einen froh sind, dass die regionalen Planungsgemeinschaften dafür verantwortlich sind zu klären, wo Windkraftanlagen entstehen und wo nicht. Ich bin auch sehr froh darüber, dass das nicht hier in Magdeburg entschieden wird, sondern vor Ort, und somit jeder vor Ort auch die Möglichkeit hat, Windenergieanlagen, egal, ob sie in Wäldern stehen sollen oder nicht, positiv oder negativ gegenüberzustehen. - Vielen Dank. 

(Zustimmung bei der CDU) 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Minister, es gibt eine Frage von Herrn Lieschke. - Herr Lieschke, Sie haben das Wort.


Matthias Lieschke (AfD):

Ja, Herr Minister, es ist richtig, dass die Planungsgemeinschaften, z. B. die Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, die Pläne erörtern, um das 2,3-%-Ziel im Landkreis Wittenberg erreichen zu können. Aber die Planungsgemeinschaft ist nicht der Gesetzgeber. Wir können hier im Plenum Regeln schaffen, 


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten): 

Genau. 


Matthias Lieschke (AfD): 

die durchaus besagen, Wald ist die letzte Maßnahme. Es gibt ja nun in Gegenden wie dem Fläming Initiativen, die sagen, unser Wald ist schutzwürdig, das ist ein Erholungsgebiet. Ich glaube, es ist wirklich ein falscher Weg, die Windkraft über alles zu stellen, also die Energieerzeugung, und dabei andere wichtige Schutzgüter einfach zu vernachlässigen, die die Leute wollen.

(Unruhe bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Es liegt sicherlich an den Planungsgemeinschaften, das festzulegen. 

(Unruhe)

Aber wenn wir als Gesetzgeber hier sagen, wir würden den Wald ausklammern, dann halte ich das durchaus nicht für verfassungswidrig, sondern für ein Grundziel, weil wir im Interesse der Bürger entscheiden. So sehe ich das zumindest. Würden Sie mir da folgen können?


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten): 

Also es ist schon so, dass Sie hier natürlich Gesetze beschließen. Das ist auch die Aufgabe des Landtages.

(Olaf Meister, GRÜNE: Ja!)

Fakt ist aber auch, dass man schauen muss, ob etwas verfassungswidrig ist oder nicht. Genau das, was Sie in dem Antrag wollen, hat vor Kurzem, nämlich im Jahr 2022, das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen. Das ist der Grund dafür, dass wir das Waldgesetz entsprechend an der einen Stelle ändern, nämlich da, wo ich es gesagt habe. Damit fordert die Landesregierung Sachsen-Anhalt die Regionen aber nicht auf, Windkraft im Wald umzusetzen,

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

sondern wir setzen nur das um, was das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat. Vielleicht sehen Sie es anders - das obliegt Ihnen  , aber ich finde es gut, dass das vor Ort entschieden wird und nicht hier im Landtag in Magdeburg.