Tagesordnungspunkt 15 

Beratung

Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt - Die Tätigkeit des Ausschusses für Petitionen im Jahr 2022

Bericht Ausschuss für Petitionen - Drs. 8/3254


Frau Hohmann wird berichten. - Bitte, Frau Hohmann. 


Monika Hohmann (Berichterstatterin): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der jährlich vorzulegende schriftliche Bericht des Ausschusses für Petitionen an den Landtag liegt Ihnen für den Tätigkeitszeitraum vom 1. Dezember 2021 bis zum 30. November 2022 in der Drs. 8/3254 vor. 

Bevor ich in die Berichterstattung einsteige, möchte ich mich recht herzlich bedanken bei all meinen Kolleginnen und Kollegen, die im Ausschuss tätig sind. Mich freut es auch, dass sich immer mehr und weitere Abgeordnete dem Ausschuss widmen, sei es als Vertretung oder sei es als neues Mitglied. Somit bekommen Sie einen Einblick darin, was wir im Petitionsausschuss so tun. 

Nun zu meinem eigentlichen Bericht. Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt zu wenden, haben im Berichtszeitraum wieder zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht. Im Berichtszeitraum gingen beim Petitionsausschuss 526 Bürgerbegehren ein. Davon wurden 234 Bürgerbegehren online auf der Internetseite des Landtages eingereicht. 464 Vorgänge wurden als Petition registriert und bearbeitet. 37 Vorgänge wurden als Eingabe im Sinne der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden beantwortet. 25 Petitionen wurden an den Bundestag oder an die Volksvertretung eines anderen zuständigen Bundeslandes weitergeleitet, soweit die Petenten ihr Einverständnis dazu erteilten. 

Mit 17,7 % war im Sachgebiet Gesundheit und Soziales der höchste Eingang von Petitionen zu verzeichnen, gefolgt von dem Sachgebiet Inneres mit immerhin 14,2 % und dem Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 12,7 %. Der geringste Eingang war in den Sachgebieten Arbeit, Medien sowie Wissenschaft mit jeweils 2,4 % zu verzeichnen. Statistische Einzelheiten können Sie dem Anhang A zum Tätigkeitsbericht ab Seite 56 entnehmen.

Die Möglichkeit zur Einreichung von Sammelpetitionen wurde auch in diesem Berichtszeitraum zahlreich genutzt. Dabei handelt es sich um Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen. Fünf Sammelpetitionen mit Unterschriften von insgesamt 4 006 Bürgerinnen und Bürgern gingen im Berichtszeitraum ein. Beispielsweise sei das Thema „Schulschließungen verhindern“ - es waren immerhin 2 760 Unterschriften  , genannt, ebenfalls zu nennen, sind die Themen Schulsozialarbeit mit 155 Unterschriften oder die Pflegeberatungszentren mit 550 Unterschriften. Des Weiteren gingen zwei Massen- und zwei Mehrfachpetitionen ein.

Wir hatten in dem Jahr 13 Sitzungen und haben 598 Petitionen auf der Tagesordnung gehabt. Von diesen wurden 344 Petitionen durch Einzelaufruf behandelt. Immerhin waren zu 68 Petitionen Petenten anwesend, die die ihnen gebotene Möglichkeit nutzten, der Behandlung ihrer Petition persönlich zu folgen und zu ihrem Anliegen auszuführen. Das entspricht einem Anteil in Höhe von 19,8 %, also ca. 20 %. Man könnte also sagen: Zu jeder fünften Petition war der Petent anwesend.

254 Petitionen wurden im vereinfachten Verfahren für erledigt erklärt. Das bedeutet, dass eine Beratung im Ausschuss nicht erforderlich wurde, weil sich diese Petition bereits erledigt hatte. Insgesamt konnten damit 542 Petitionen abgeschlossen werden. Die Zahlen sagen Ihnen ja eigentlich nichts, wenn man nicht die Zahlen zu den Vorjahren vor sich hat. Im Vergleich zum Vorjahr sind es 10,2 % mehr als im Jahr zuvor.

Ich habe mir die Mühe gemacht und einmal geschaut, wie denn die Situation im Jahr 2015 war. Wenn man die Zahlen des Jahres 2015 und des Jahre 2022 vergleicht, dann stellt man fest, dass wir im Jahr 2022  68 % mehr Petitionen hatten, die wir bearbeitet und abgeschlossen haben. Das ist schon mal eine Hausnummer.

Auch hierbei gab es führende Sachgebiete, und zwar das Sachgebiet Inneres mit ca. 19,9 %, dicht gefolgt vom Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit 17,3 %, die wir abschließend behandelt haben.

Nun kommt wieder mein Lieblingsabsatz: 15,7 % - das sind also 85 Petitionen - der abschließend behandelten Petitionen konnten als positiv erledigt angesehen werden; sei es, dass behördliches Handeln korrigiert oder aber ein Kompromiss im Sinne des Petenten gefunden wurde. 5,9 % der abschließend behandelten Petitionen wurden zumindest teilpositiv erledigt.

Die Mathematiker unter Ihnen haben es bereits erkannt: Es sind insgesamt 21,6 % aller Petitionen positiv oder teilpositiv beschieden worden. Wenn man es wieder abrundet, dann kann man sagen: Jede fünfte Petition war teilweise oder erfolgreich. Meine Damen und Herren! Das ist wirklich ein Achtungszeichen.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei der CDU)

Aber in der überwiegenden Anzahl der Fälle war das Verwaltungshandeln der Behörden nicht zu beanstanden - das wäre ja auch schlimm, wenn es anders wäre - oder ein Tätigwerden im Sinne der Petenten war nicht möglich. Das spricht für die überwiegend gute Qualität der Arbeit der Verwaltungsbehörden.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich für die kompetente Unterstützung des Petitionsausschusses durch die Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung recht herzlich in Namen des Ausschusses bedanken.

(Beifall bei der LINKEN, bei der CDU, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Wie sehr der Ausschuss um die Anliegen der Petenten bemüht war, zeigt sich auch darin, dass viele Petitionen mehrfach behandelt wurden, um eine Lösung im Sinne der Petenten zu finden. In acht Fällen bat der Petitionsausschuss die jeweils zuständigen Fachausschüsse um eine Stellungnahme. Auch diesen Ausschüssen möchte ich meinen großen Dank für ihre Unterstützung aussprechen.

Ich weiß, manchmal können einige Ausschüsse das gar nicht mehr sehen, weil sie schon wieder eine Petition von uns bekommen. Aber, wie gesagt, die Beteiligung ist im Vergleich zur letzten Legislaturperiode viel, viel intensiver. Recht herzlichen Dank an die Ausschüsse, die daran fleißig mitgearbeitet haben.

Ortstermine haben wir im Berichtszeitraum auch durchgeführt, und zwar zehn. Wir haben uns hierbei bemüht, akzeptable Lösungen zu finden, bestehende Missverständnisse auszuräumen und beteiligte Parteien dazu zu bringen miteinander, statt übereinander oder aneinander vorbei zu reden. Wir stellen immer wieder fest, dass die Kommunikation dann oftmals gestört ist.

Der Ausschuss stellte bei diesen Terminen immer wieder fest, wie wichtig der unmittelbare Kontakt zwischen allen am Verfahren beteiligten Personen ist. Den betroffenen Bürgern konnte so vermittelt werden, dass ihre Anliegen ernst genommen und nicht nur nach Aktenlage entschieden werden.

Eine Anhörung zum Thema „Vernichtung des Saaleufers im Landschaftsschutzgebiet“ wurde ebenfalls durchgeführt. Beispielhafte Themen, die wir ansonsten behandelt haben, finden Sie im Bericht. Auf den Seiten 12 ff können Sie einige Themen, die wir behandelt haben, nachlesen.

Im November 2022 unternahm der Ausschuss eine Delegationsreise nach Bozen, Italien.

(Marco Tullner, CDU: Südtirol!)

Dabei sammelte er interessante Eindrücke zu dem dortigen Petitionswesen und nahm viele Anregungen für seine eigene Tätigkeit mit. Ich erinnere nur an das Stichwort: Das Wirken einer Volksanwältin - bei uns würde man sagen: Bürgerbeauftragte.

Zum Schluss möchte ich meinen Dank auch - das habe ich vorhin bereits gesagt - an die Mitglieder des Petitionsausschusses richten, welche sich überwiegend mit großem Einsatz und Engagement überparteilich - das ist wichtig - für die Sorgen, Nöte und Anregungen der Bürger eingebracht haben. Ich freue mich bereits auf den nächsten Bericht. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall im ganzen Hause)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Hohmann. - An mir ist es nun, mich bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses für die kontinuierliche Arbeit zu bedanken. Denn Sie verleihen dem Recht jedes Bürgers und jeder Bürgerin, sich unmittelbar an das Verfassungsorgan Parlament zu wenden, seinen Ausdruck. Sie bearbeiten die Bürgeranliegen.

Im Unterschied zu den anderen Ausschüssen sind Sie dabei mit Ihrer Arbeit wenig oder so gut wie gar nicht im Plenarsaal präsent. Aber als Ausgleich dafür dient dieser Bericht, der einmal im Jahr erfolgt, der von Ihnen sehr ausführlich vorgenommen worden ist. Ich bedanke mich, denke ich, im Namen des gesamten Hauses bei dem Petitionsausschuss für seine ständige Arbeit.

(Beifall im ganzen Hause)